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im Themenbereich Finanzmärkte:

Dr. Anastasia Kotovskaia, LL.M.

Fachbereichsleiterin

+49 30-43973746-13

kotovskaia(at)cep.eu

Philipp Eckhardt

Wissenschaftlicher Referent

+49 761 38693-241

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Finanzmärkte

Als Folge der Finanz- und Eurokrise überarbeitet die Europäische Union ihre Finanzmarktregulierung gründlich. Dies gilt für Banken und Versicherungen sowie auch für andere Akteure gleichermaßen. Im Mittelpunkt stehen eine intensivere Regulierung und die partielle Vergemeinschaftung der Risiken. Schwerpunkte sind das Risikomanagement der Finanzmarktakteure, die Zusammenarbeit und Integration der Aufsichtsbehörden sowie der Anlegerschutz. Das cep begleitet diese Vorhaben fortlaufend.

Echtzeitüberweisung (cepAnalyse zu COM(2022) 546)

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shutterstock/Kaspars Grinvalds

Kostengünstig und sekundenschnell: Die Kommission will Echtzeitüberweisungen, sogenannte Instant Payments, standardmäßig für EU-Verbraucher möglich machen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt den Ansatz, Betrugsrisiken zu minimieren, lehnt den Gesetzentwurf insgesamt jedoch als zu massiv und unrealistisch ab.

Nachhaltigkeitsberichterstattung (cepAnalyse zu COM2021 189)

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shutterstock

Im Kampf gegen Korruption und für höhere Sozial- und Umweltstandards will die Europäische Union die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung verschärfen. Künftig sollen allein in Deutschland rund 15.000 Unternehmen dazu verpflichtet werden, auch einen Geschäftsbericht zur Nachhaltigkeit vorzulegen – dreißigmal mehr als bisher. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat die Kommissionspläne analysiert.

Provisionsverbote in Finanzdienstleistungsmärkten (cepStudie)

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shutterstock/Crizzy Studio

Die Kommission der Europäischen Union prüft Provisionsverbote für Finanzdienstleistungen und will dazu am 3. Mai Vorschläge unterbreiten. Befürworter versprechen sich mehr Transparenz, Qualität und geringere Kosten. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in Verboten, wie sie bereits in den Niederlanden und Großbritannien gelten, einen Bruch mit etablierten Geschäftsmodellen – und plädiert für andere Wege.

Digitale Betriebsstabilität von Finanzunternehmen (cepAnalyse zu COM2020_595)

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iStock

Cyberattacken bedrohen zunehmend Finanzunternehmen in der Europäischen Union. Die EU-Kommission will deshalb mit einer neuen Verordnung dem europäischen Finanzsektor und dessen systemrelevanten Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen oder Handelsplätzen mehr Stabilität und Sicherheit geben. Das Centrum für Europäische Politik hat die Pläne der Kommission in einer cepAnalyse untersucht.

Die neuen EU-Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit (cepAdhoc)

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shutterstock / SewCream

Bei vielen Unternehmen schrillen derzeit die Alarmglocken. Denn im Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die zahlreiche Unternehmen erstmals einer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterwirft und sie vor enorme Herausforderungen stellt. Derzeit werden die genauen Berichtsstandards von der EU-Kommission erarbeitet. Das Centrum für Europäische Politik (cep) gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand und liefert Leitplanken für die laufende Diskussion.

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (cepAnalyse zu COM(2022) 204))

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shuttertstock/Andrey Suslov

Nur ein Mausklick, Telefonanruf oder Video-Call: Der sogenannte Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, z.B. Kontoeröffnungen und Abschlüsse von Versicherungen, boomt. Vor diesem Hintergrund will die Kommission Verbraucherrechte aus analogen Zeiten der digitalen Wirklichkeit anpassen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält dieses Ziel für erstrebenswert - die geplante Reform der 20 Jahre alten Richtlinie aber für zu bürokratisch.

Central Bank Digital Currencies und der digitale Euro (cepInput)

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Weltweit setzen Zentralbanken verstärkt auf die Einführung digitaler Währungen, sogenannter Central Bank Digital Currencies (CBDC), als innovative Zahlungsmittel. Diese sollen sowohl dem Massenzahlungsverkehr als auch dem Handel zwischen Finanzmarktakteuren dienen. Das Centre de Politique Européenne | Paris (cep) hat die Entwicklung untersucht. Für Europa käme der digitale Euro demnach noch zu früh.

Die EZB in der Stagflationsfalle (cepAdhoc)

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Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöht nach einer historischen Niedrigzinsphase ihre Zinsen. Anlass sind der kräftigste Zinsanstieg in den USA seit 40 Jahren, eine anziehende Inflation und die Gefahr einer Rezession. „Diese toxische Mischung manövriert die EZB in die Stagflationsfalle. Bereits jetzt steigt der Zinsunterschied zwischen Italien und Deutschland spürbar an. Der Euro-Anleihemarkt fragmentiert sich“, analysiert cep-Vorstand Henning Vöpel.

 

Regulierung von Investmentfonds (cepAnalyse)

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Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket den Binnenmarkt für Investmentfonds stärken. Dazu plant sie, Vorschriften für Kreditfonds einzuführen und will Fondsverwaltern einheitliche Instrumente zum Liquiditätsmanagement an die Hand geben. Das Centrum für Europäische Politik (cep) begrüßt insbesondere die einheitlichen Vorgaben zu Kreditfonds, sieht jedoch noch genug Raum für Verbesserungen.

Euro-Clearing after Brexit (cepStudie)

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shutterstock/ZGPhotography

Derivatekontrakte in der EU werden verstärkt über zentrale Gegenparteien (CCPs) abgewickelt („gecleart“). Ein Großteil dieses Clearings, insbesondere für auf Euro lautende Derivatekontrakte („Euro-Clearing“), übernehmen Clearinghäuser in Großbritannien – seit dem Brexit außerhalb der EU. Eine Studie des Centrums für Europäische Politik (cep), unterstützt von der Deutschen Börse, hält Bemühungen, Euro-Clearing in die EU zu verlagern, für geboten.

Neue Verbraucherkreditrichtlinie (cepAnalyse)

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Gebührenfreie Finanzierungen, Crowdfunding-Plattformen, Buy-Now-Pay-Later-Angebote: Die Vielzahl schneller Internet-Kredite hat drastisch zugenommen. Diese Angebote beleben zwar den Wettbewerb, führen jedoch zu neuen Risiken für Verbraucher. Um deren Rechte zu stärken und sie besser vor privater Überschuldung zu schützen, arbeitet die Kommission an einer neuen Richtlinie. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Reform insgesamt für notwendig, einige der Vorschläge allerdings für zu starr und noch nicht ausgereift.

Datenschutzrechtliche Grenzen für das „Scoring“ (cepAdhoc)

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Online-Bewertungen auf Basis von Algorithmen dringen zunehmend in den Alltag der Menschen ein. Scoring entscheidet immer häufiger über die Vergabe von Wohnraum oder Krediten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Auskunfteien wie der deutschen Schufa jetzt engere Grenzen gesetzt – laut Centrum für Europäische Politik (cep) sind damit aber entscheidende Fragen noch nicht geklärt.

Digital Euro Regulation (cepAnalyse)

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Ob China oder die USA: Digitale Währungen sind weltweit auf dem Vormarsch. Während die Europäische Zentralbank (EZB) die Einführung eines digitalen Euro bereits seit Jahren vorantreibt und die Kommission in diesem Sommer mit einem Rechtsrahmen nachzog, lehnt das Centres for European Policy Network (cep) die Einführung einer europäischen Digitalwährung ab.

Solvabilität II (cepAnalyse)

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Seit September liegt der Entwurf eines neuen Rechtsrahmens für Versicherer vor. Anlass ist die Verpflichtung der Kommission, die Solvabilität-II-Richtlinie zu überprüfen. Ziel ist, Versicherer besser auf strukturell veränderte Rahmenbedingungen einzustellen, darunter vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen, Klimarisiken und die Corona-Folgen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält einige der geplanten Änderungen für überflüssig, teils gefährlich.

Die neue EU-Kleinanlegerstrategie (cepStudie)

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Nervöse Versicherer, Vermittler und Finanzberater: Bis zu den Europawahlen im kommenden Jahr wollen EU-Parlament, Rat und Kommission eine Lösung im Streit um eine Kleinanlegerstrategie finden. Die Widerstände gegen das Konzept der Kommission sind massiv – zu Recht, wie das Centrum für Europäische Politik (cep) in einer Studie feststellt. Demnach verstoßen die Kommissionsvorschläge gegen ordnungspolitische Grundsätze.

Europa in der Taxonomie-Falle (cepInput)

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Kurz vor Fristende am 21. Januar hat die Bundesregierung zum Vorhaben der Europäischen Kommission Stellung genommen, Atomkraft und Erdgas für nachhaltig zu erklären. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht einen Hebel, die Taxonomie juristisch zu stoppen.

Einlagensicherung (cepAnalyse)

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Bankenpleiten, Schieflagen, Finanzkrisen: Mit Nachbesserungen an der sogenannten Einlagensicherungsrichtlinie will die EU-Kommission Sparer besser schützen und das Vertrauen ins Finanzsystem stärken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) attestiert der geplanten Reform ebenso gute wie negative Ansätze.

Prospekt- und Marktmissbrauchsvorschriften (cepAnalyse)

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Die Kommission will kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter anderem durch Bürokratieabbau einen besseren Zugang zu den Kapitalmärkten ermöglichen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) bewertet den Vorschlag zum sogenannten Listing Act als überwiegend positiv.

 

EU-Standard für grüne Anleihen (cepAnalyse zu COM2021 391)

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Nachhaltig und mit gutem Gewissen Geld anlegen: Mit ökologischen Anleihen in Höhe von insgesamt 250 Milliarden Euro will die Kommission in den kommenden fünf Jahren etwa ein Drittel des Corona-Rettungsfonds refinanzieren. Sie greift für diese Emissionen auf einen global anerkannten Marktstandard zurück. Von diesem ist sie aber nicht wirklich überzeugt.

Listing Act - Mehrstimmrechtsaktien (cepAnalyse zu COM (2022) 761)

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shutterstock / rawpixel

Google, Apple, Meta: In den USA, Asien und der EU wird verstärkt auf sogenannte Mehrstimmrechtsaktien gesetzt. Sie sollen kleinen Familienbetrieben, Start-ups und Gründern den Gang an die Börsen schmackhaft machen und sie vor den Gefahren feindlicher Übernahmen schützen. Die EU will Mehrstimmrechtsaktien unter Auflagen einheitlich zulassen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in diesem Vorhaben mehr Licht als Schatten.

Risiken und Gefahren der EU-Strategie zur „nachhaltigen“ Finanzierung (cepInput)

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Im Rahmen ihres Green Deals will die EU auch die Finanzwirtschaft dazu verpflichten, ihren Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Deshalb hat die Kommission in diesem Sommer einen Aktionsplan vorgelegt. Das Ziel: Der Finanzsektor soll nachhaltiger werden.

Offenheit, Stärke und Resilienz (cepAnalyse zu COM2021_32)

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Krisen und Zäsuren zeigen der Europäischen Union immer mehr die Grenzen eigener Handlungsfähigkeit auf. Die EU-Kommission strebt deshalb mit "offener strategischer Autonomie" eine selbstbewusstere Rolle Europas in der Welt an. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat diesen Plan kritisch analysiert.

Notleidende Kredite und Corona (cepAnalyse zu COM(2020) 822)

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Die Quote notleidender Kredite (NPL) nimmt erstmals seit fünf Jahren in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wieder zu. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat mit Blick auf Vorschläge der EU-Kommission das Problem sogenannter fauler Kredite in einer cepAnalyse eingehend untersucht.

Prospekte Corona Quick Fix (cepAnalyse)

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Als Reaktion auf den wirtschaftlichen Schock durch COVID-19 hat die EU-Kommission im Sommer ein "Erholungspaket für die Kapitalmärkte" vorgestellt, das gerade vom Europäischen Parlament beraten wird. Das Centrum für Europäische Politik hat in drei Analysen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Prospekt- sowie die Verbriefungs- und Eigenkapitalverordnung bewertet.

Regulierung von Kryptowerten – Teil II: Kryptowährungen und Utility-Token (cepAnalyse zu COM2020_593)

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Der Bitcoin ist auf dem Vormarsch. Die Europäische Kommission hat daher einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Kryptowährungen vorgelegt. Bevor der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Rat und vom Europaparlament abschließend gebilligt wird, meldet das Centrum für Europäische Politik (cep) Änderungsbedarf an.

Regulierung von Kryptowerten: MiCA-Verordnung (cepInput)

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Der Bitcoin ist auf dem Vormarsch. Die Europäische Kommission hat daher einen Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung von Kryptowährungen vorgelegt. Bevor der Kommissionsvorschlag vom Europäischen Rat und vom Europaparlament abschließend gebilligt wird, meldet das Centrum für Europäische Politik (cep) Änderungsbedarf an.

Regulierung von Kryptowerten: Stablecoins (cepInput)

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Stabile Kryptowährungen, sogenannte Stablecoins, sind auf dem Vormarsch. Der Tech-Gigant Facebook plant mit mehr als 20 Unternehmen wie Spotify und Uber den Stablecoin Diem. Noch in diesem Jahr soll das eigene Zahlungssystem auf Kryptobasis entstehen. Die EU bemüht sich darum, einen Rechtsrahmen zu schaffen.

Regulierung von Kryptowerten – Teil I: Stablecoins (cepAnalyse zu COM_2020_593)

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Stabile Kryptowährungen, sogenannte Stablecoins, sind auf dem Vormarsch. Der Tech-Gigant Facebook plant mit mehr als 20 Unternehmen wie Spotify und Uber den Stablecoin Diem. Noch in diesem Jahr soll das eigene Zahlungssystem auf Kryptobasis entstehen. Die EU bemüht sich darum, einen Rechtsrahmen zu schaffen.

Einlagensicherung in der EU: Eine Bestandsaufnahme (cepInput)

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Auf dem Weg zu einer von der EU-Kommission angestrebten gemeinsamen Einlagensicherung für die Eurozone (EDIS) sind noch immer hohe Hürden zu überwinden. Das ist das Ergebnis eines Inputs des Centrums für Europäische Politik (cep), in dem die Bankensysteme von Deutschland, Frankreich und Italien miteinander verglichen werden.

Strategie für den Zahlungsverkehr (cepInput)

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Die europäischen Märkte für den Zahlungsverkehr sind nach wie vor stark fragmentiert und stehen vor großen Herausforderungen. Die EU-Kommission schlägt nun politische Maßnahmen vor, um Inkonsistenzen und eine weitere Fragmentierung der Zahlungsmärkte in Europa zu vermeiden.

Verbriefungen Corona Quick Fix (cepAnalyse)

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Als Reaktion auf den wirtschaftlichen Schock durch COVID-19 hat die EU-Kommission im Sommer ein "Erholungspaket für die Kapitalmärkte" vorgestellt, das gerade vom Europäischen Parlament beraten wird. Das Centrum für Europäische Politik hat in drei Analysen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Prospekt- sowie die Verbriefungs- und Eigenkapitalverordnung bewertet.

Die künftige EU-Strategie zur nachhaltigen Finanzierung (cepInput)

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Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten eine neue Strategie zur nachhaltigen Finanzierung vorlegen. Im Frühjahr 2020 hatte sie zu dem Thema bereits eine Konsultation durchgeführt. Auf Grundlage des Konsultationsdokuments untersucht das Centrum für Europäische Politik die Ideen, die voraussichtlich in die neue Strategie einfließen werden.

MiFID II Corona Quick Fix (cepAnalyse)

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Als Reaktion auf den wirtschaftlichen Schock durch COVID-19 hat die EU-Kommission im Sommer ein "Erholungspaket für die Kapitalmärkte" vorgestellt, das gerade vom Europäischen Parlament beraten wird. Das cep hat in drei Analysen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Prospekt- sowie die Verbriefungs- und Eigenkapitalverordnung bewertet.

Paket zur Erholung der Kapitalmärkte (cepAnalyse)

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Als Reaktion auf den wirtschaftlichen Schock durch COVID-19 hat die EU-Kommission im Sommer ein "Erholungspaket für die Kapitalmärkte" vorgestellt, das gerade vom Europäischen Parlament beraten wird. Das Centrum für Europäische Politik hat in drei Analysen die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), die Prospekt- sowie die Verbriefungs- und Eigenkapitalverordnung bewertet.

Eine grüne Ausrichtung der EZB-Sicherheitenpolitik (cepInput)

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In der Debatte über nachhaltige Finanzen wird immer wieder die Rolle der Zentralbanken thematisiert. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) will bei ihrer strategischen Überprüfung auf die Nachhaltigkeit eingehen. Dieser cepInput unterbreitet einen Vorschlag, wie die EZB Nachhaltigkeit in ihrer Sicherheitenpolitik berücksichtigen kann. 

Sustainable Finance - Effekte auf die Realwirtschaft (cepStudie)

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Im Rahmen ihrer Agenda zu nachhaltigen Finanzen setzt die EU die Finanzwirtschaft als Instrument für die Umsetzung ihrer Klimaziele ein. In einer Studie für die vbw ­­– Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft – hat das cep die Folgen und Wirkungskanäle dieser Agenda für die Unternehmen der Realwirtschaft untersucht.

EU-Regulierung von Kryptowährungen (cepInput)

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Die EU-Kommission will den derzeit weitgehend ungeklärten Rechtsrahmen für Kryptowährungen präzisieren. Ein cepInput bietet einen Überblick über den derzeitigen Regulierungsstand und untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Kryptowährungen von den wesentlichen Bestimmungen zur Regulierung der EU-Finanzmärkte erfasst sind.

Das Aufbauinstrument "Next Generation EU" (cepAdhoc)

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EC Audiovisual Service

Als Reaktion auf die COVID-19-Krise hat die EU-Kommission im Mai 2020 einen Europäischen Aufbauplan vorgeschlagen. Sein Kernstück zur Konjunkturbelebung ist das mit 750 Mrd. EUR ausgestattete Aufbauinstrument „Next Generation EU“, das der Europäische Rat im Juli 2020 modifiziert, in seiner Grundausrichtung aber beibehalten hat. Ein cepAdhoc beleuchtet die Rechtsgrundlagen.

Eigenkapitalverordnung: COVID-19 quick-fix (cepAnalyse zu Verordnung COM(2020) 310)

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Am 10. Juni 2020 erzielten das Europäische Parlament und der Rat einen Kompromiss über Änderungen an der Eigenkapitalverordnung (CRR quick-fix). Die Änderungen sollen es den Banken ermöglichen, Gelder an Unternehmen und Haushalte weiterzuleiten und den durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schock aufzufangen. Das cep hat die Einigung in einer cepAnalyse bewertet.

Umgang mit ausländischen Investitionen (cepAdhoc)

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Die COVID-19-Krise und ihre schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft haben zu einer Diskussion darüber geführt, ob EU-Unternehmen vor der Übernahme durch ausländische Investoren geschützt werden müssen. Die EU-Kommission hat daher einen Leitfaden für dem Umgang mit Investitionen aus Drittstaaten veröffentlicht, den das cep bewertet hat.

Bewältigung der Corona-Krise (cepInput)

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Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise haben Zweifel an der Bonität einiger Euro-Staaten aufkommen lassen. Ein cepInput kommentiert die jüngsten EZB-Anleihekäufe und gibt Empfehlungen zum Umgang mit der Krise in der Eurozone.

Das Geld von morgen? (cepInput)

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Santeri Viinamäki, CC BY-SA 4.0

Kryptowährungen, Stablecoins und digitale Zentralbankwährungen. Wie sieht das Geld der Zukunft aus? Ein cepInput gibt darüber Auskunft, was Geld ist, wie es heute aussieht und wie es in Zukunft aussehen könnte.

Die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit (cepAdhoc)

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Nach zähen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine EU-Taxonomie geeinigt. Damit geben sie eine verbindliche Definition für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vor. Das cep hat die Einigung in einem Adhoc bewertet.

Bekämpfung der italienischen Krise (cepInput)

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Die Zukunft der Eurozone hängt entscheidend davon ab, ob der italienische Staat seine Schuldenquote senken kann. In einem Input zeigt das cep Wege zu Wirtschaftswachstum und Schuldenabbau Italiens auf.

EU-Einlagensicherung: Ein neuer Anlauf? (cepAdhoc)

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Nach der jüngsten Initiative von Bundesfinanzminister Scholz kommt Bewegung in die Debatte zur Schaffung eines Europäischen Einlagensicherungssystems (European Deposit Insurance Scheme, EDIS). Das cep hat in einem Adhoc die Vorschläge von Scholz bewertet.

EU-Befugnisse in der Bankenaufsicht: EuGH-Urteil L-Bank vs. EZB (cepAdhoc)

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Am 30. Juli 2019 hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, dass die einheitliche Bankenaufsicht (SSM) der Eurozone verfassungskonform ist. Relevant war dabei auch die Frage, ob die Bankenaufsicht durch die EZB von den Europäischen Verträgen gedeckt ist. In einem Adhoc bewertet das cep ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichthofs (EuGH) in dieser Frage.

Nachhaltigkeit von Finanzdienstleistungen

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Ende März wurde die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Finanzdienstleistungssektor politisch vereinbart.

Ein cepAdhoc gibt einen Überblick über ihre wesentlichen Elemente und bewertet sie.

The EU Green Bond Standard (GBS)

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Eine Expertengruppe der EU-Kommission will Mitte Juni Empfehlungen zum EU-Standard für grüne Anleihen vorlegen. Das cep gibt in einem cepInput einen Überblick über den Markt für grüne Anleihen in der EU und analysiert die ersten Vorschläge der Expertengruppe.

Klimabezogene Berichterstattung durch Unternehmen

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Im Juni 2019 wird die EU-Kommission Leitlinien für die Offenlegung von klimabezogenen, nichtfinanziellen Informationen durch große öffentliche Unternehmen veröffentlichen. Ein cepAdhoc gibt einen Überblick über den Entwurf der Richtlinien und analysiert deren Verbindlichkeit.

Forderungsübertragungen (Verordnung)

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Mit einer Verordnung will die EU für eine höhere Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Übertragungen von Forderungen im Finanzbereich sorgen. Dies soll grenzüberschreitende Investitionen erleichtern.

Grüne Taxonomie

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Am 28. März 2019 stimmte das EU-Parlament über die grüne EU-Taxonomie ab, die Position des Rates steht noch aus. Dieser cepAdhoc stellt die Parlamentsposition dar und bewertet sie.

EMIR-REFIT

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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Februar 2019 auf eine Anpassung der Vorschriften zum Derivate-Clearing geeinigt. Das cep erläutert die Neuerungen und bewertet diese in einem cepAdhoc.

Grüne Taxonomie (Verordnung)

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Mit einer Verordnung will die EU-Kommission den Rahmen für nachhaltige Investitionen schaffen. Dazu sollen in einer "Taxonomie" verbindliche Kriterien festgelegt werden, die wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen müssen, um als "ökologisch nachhaltig" zu gelten.

FinTech-Aktionsplan (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will den europäischen Finanzsektor mit Initiativen zu neuen Finanztechnologien wettbewerbsfähiger und innovativer machen. Dazu hat sie einen FinTech-Aktionsplan vorgeschlagen.

Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will zu einer Reduzierung der hohen Bestände an notleidenden Krediten beitragen. Eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten soll deren Zunahme künftig verhindern.

Derivate-Clearing nach dem Brexit

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Nach dem Brexit am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich zu einem „Drittstaat“. Finanz- und andere Unternehmen mit Sitz in der EU können dann ihre Clearingpflichten für Derivate nicht mehr ohne Weiteres bei „zentralen Gegenparteien“ (Central Counterparties /CCPs) in London erfüllen. In einem cepAdhoc werden kurz- und mittelfristige Prioritäten der EU zum Derivate-Clearing analysiert.

Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

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Am 4. Dezember 2018 hat sich die Eurogruppe auf eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt. Im Vorfeld der anstehenden Änderungen des ESM-Vertrags analysiert das cep die Beschlüsse.

Crowdfunding (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Ausweitung von Crowdfunding-Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt erleichtern. Die Grundlage dafür soll eine Verordnung bilden, die die Kommission vorgelegt hat. Sie ist Teil der Agenda der Kommission zur Errichtung einer Kapitalmarktunion.

Offenlegung von Informationen über nachhaltige Investitionen

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Die Kommission will Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu verpflichten, offenzulegen, inwieweit sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei Anlageentscheidungen oder bei der Finanzberatung berücksichtigen. Wir analysieren den Kommissionsvorschlag und legen die Verhandlungspositionen vom Rat und Europäischen Parlament dar.

Nachhaltige Finanzwirtschaft (Mitteilung)

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Die EU-Kommission drängt die Finanzwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und hat dafür einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt. Dieser sieht unter anderem ein Klassifikationssystem für Nachhaltigkeit („EU-Taxonomie“) vor, das Basis für „nachhaltiges“ Agieren von Finanzinstituten, Ratingagenturen, Marktanalysten und Anlegern sein soll.

Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds (Richtlinie/Verordnung)

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Die EU-Kommission will zur Förderung des grenzüberschreitenden Vertriebes von Investmentfonds beitragen. Die entsprechenden Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie sehen u.a. vor, dass sogenannte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie alternative Investmentfonds (AIF) nicht verpflichtet werden dürfen, in den Aufnahmemitgliedstaaten „physisch präsent“ zu sein.

EU-Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) (Verordnung)

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Die Aufgaben und Befugnisse der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA sollen deutlich erweitert werden. Dazu hat die EU-Kommission eine neue Verordnung vorgeschlagen. Betroffen davon wären neben der ESMA vor allem Investmentfonds, Wertpapierfirmen, Handelsplätze, Datenbereitstellungsdienstleister, Administratoren und Kontributoren zu Referenzwerten, Emittenten und natürlich Anleger.

Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen (Richtlinie)

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Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an deren jeweiligen Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag erarbeitet, der durch die Einteilung von Wertpapierfirmen in drei Klassen einer regulatorisch bedingten Konsolidierung der Branche entgegenwirkt.

Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen (Verordnung)

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Die Aufsicht über Wertpapierfirmen in der EU soll stärker an ihren Geschäftsmodellen und Risiken ausgerichtet werden. Dazu hat die EU-Kommission u.a. eine Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen vorgeschlagen.

Europäischer Währungsfonds (EWF) (Verordnung)

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Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll als „Europäischer Währungsfonds“ (EWF) in EU-Recht überführt werden. Darüber hinaus will die EU-Kommission eine finanzielle Letztsicherung für den Europäischen Bankenabwicklungsausschuss (SRB) durch den EWF einrichten.

EU-Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) (Verordnung)

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Die Europäische Aufsichtsbehörde EIOPA soll mehr Verantwortung für die Versicherungsaufsicht erhalten. Die Einrichtung eines weisungsunabhängigen Direktoriums kann die Möglichkeit der Mitgliedstaaten verringern, EU-Regulierung zu ihrem eigenen Vorteil unsachgemäß auszulegen. Auch erleichtert die Einrichtung eines Direktoriums die Ahndung von EU-Rechtsverstößen der nationalen Aufsichtsbehörden.

EU-Finanzminister (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will mit der Schaffung eines EU-Finanzministers die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU verbessern. Hierzu soll er drei Ämter – EU-Kommissar für die Wirtschafts- und Währungsunion, Vorsitzender der Euro-Gruppe und Vorsitzender des Gouverneursrats des Europäischen Währungsfonds – auf sich vereinen.

EU-Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) mehr Verantwortung für die Finanzaufsicht übertragen. Dabei können aus Sicht des cep die neuen Aufgaben der EBA, „ökologischen und sozialen Faktoren“ Rechnung zu tragen sowie den Verbraucherschutz zu fördern, zu Zielkonflikten mit ihrer eigentlichen Aufgabe, der Wahrung der Finanzstabilität, führen.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (Verordnung)

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Vor den Hintergrund erhöhter chinesischer Direktinvestitionen in der EU will die EU-Kommission einen rechtlichen „Rahmen“ für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (FDI) schaffen. Die Verordnung schafft zwar Klarheit über das von den Mitgliedstaaten anzuwendende Prüfverfahren. Vage Begriffe bergen aber protektionistische Gefahren.

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – Finanzunion

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Am 11. Oktober hat die Kommission ihre Pläne zur Vollendung der Bankenunion – insbesondere der Einlagensicherung – aktualisiert. Sie konkretisiert und korrigiert damit teilweise ihre im Mai 2017 vorgelegten Vorschläge für eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, die u.a. „eine echte Finanzunion“ umfassen. Auf Grundlage einer vorläufigen Fassung der Kommissionsmitteilung bewertet das cep diese neuen Pläne.

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion – Entwicklung der Euro-Zone

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Die EU-Kommission hat im Mai 2017 eine Diskussion über die Weiterentwicklung der Euro-Zone angestoßen. Kommissionspräsident Juncker präsentierte seine Vorstellung in seiner Rede zur Lage der Union am 13. September. Darin hat er konkrete Vorschläge für den 6. Dezember 2017 angekündigt.

Europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) (Verordnung)

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Die EU-Kommission will ein Rahmenwerk für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP) schaffen. Ein Binnenmarkt für die private Altersvorsorge soll den Wettbewerb fördern, Ersparnisse hin zu den Kapitalmärkten und weg von klassischen Spareinlagen bei Banken lenken und die Verbreitung privater Altersvorsorgeprodukte in der EU steigern.

Derivatevorschriften (EMIR) (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Vorschriften der EMIR-Verordnung insbesondere für das Clearing außerbörslich gehandelter Derivate verbessern. In der Analyse des Vorschlags der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung werden die Erleichterungen bei der Clearingpflicht für Gegenparteien, die nur begrenzt Derivategeschäfte tätigen, als sachgerecht bewertet, weil von ihnen keine ernsthaften Bedrohungen für die Stabilität der Finanzmärkte ausgehen.

Finanzdienstleistungen für Verbraucher (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen für Verbraucher stärken. In seiner Analyse der Kommissionsmitteilung bewertet das cep die Zurückhaltung der Kommission, bei den territorialen Beschränkungen neue Regelungen einzuführen, als sachgerecht, da solche Begrenzungen nicht per se Einschränkungen des Binnenmarkts sind.

EU-Einlagensicherung im Europäischen Parlament

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Das Europäische Parlament diskutiert den Vorschlag der EU-Kommission, eine EU-Einlagensicherung einzuführen. Der cepAdhoc bewertet den Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments.

Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden – Raum für Verbesserung auf Level 2 und Level 3

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Die cepStudie untersucht die regulatorische Tätigkeit der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) und der EU-Kommission. Zur besseren Steuerung und Kontrolle der Level 2 und Level 3-Tätigkeit der ESAs und der EU-Kommission gibt das cep zehn Empfehlungen ab. Dazu gehört die Aufforderung an den Rat, die eigenen Kontrollstrukturen zu stärken. Die ESAs sollten Leitlinien nur dann ausarbeiten können, wenn Parlament und Rat sich nicht dagegen aussprechen.

Prospektvorschriften (Verordnung)

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Die Europäische Kommission will den Verwaltungsaufwand bei der Erstellung von Prospekten verringern, die beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen sind. Damit soll Unternehmen der Kapitalmarktzugang erleichtert werden. Aus Sicht des cep führt der Vorschlag allerdings zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheit.

Finanzdienstleistungen für Privatkunden (Grünbuch)

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Die Europäische Kommission will Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen für Privatkunden abbauen und hat dazu ein Grünbuch vorgelegt. Die darin aufgeführten Portabilitätspläne, insbesondere für Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen, sind allerdings aus Sicht des cep realitätsfern.

Europäische Einlagensicherung

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Die geplante EU-Verordnung für ein Europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) hat eine kontroverse Debatte entfacht. Zentraler Bestandteil ist die Schaffung eines gemeinsamen Einlagensicherungsfonds für die Euro-Zone zur grenzüberschreitenden Einlegerentschädigung bei Bankinsolvenzen.

Europäisches Einlagenversicherungssystem (Verordnung)

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Die geplante EU-Verordnung für ein Europäisches Einlagenversicherungssystem (EDIS) hat eine kontroverse Debatte entfacht. Zentraler Bestandteil ist die Schaffung eines gemeinsamen Einlagensicherungsfonds für die Euro-Zone zur grenzüberschreitenden Einlegerentschädigung bei Bankinsolvenzen.

Reform der Verbriefungsmärkte (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die im Zuge der Finanzkrise stark eingebrochenen Verbriefungsmärkte wiederbeleben. Den in diesen Märkten tätigen Akteuren sollen dabei unter anderem Transparenz- und Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Zudem will die EU-Kommission ein Label für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen) schaffen.

Aktionsplan Kapitalmarktunion (Mitteilung)

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Die Kommission will bis 2019 den EU-Binnenmarkt für Kapital stärken. Sie präsentiert deshalb einen detaillierten Aktionsplan zur Erreichung dieses Ziels. Sie plant u.a die Festlegung von Kriterien für die Kreditvergabe von bestimmten Investmentfonds und die Absenkung der Eigenkapitalausstattung für Infrastrukturinvestitionen. Auch will sie die europäischen Verbriefungsmärkte wiederbeleben und die Prospektpflichten vereinfachen.

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion 1: Wirtschaftsunion

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Die EU will die „wirtschaftspolitische Koordinierung, Konvergenz und Solidarität“ im Euro-Raum stärken. Dazu schlägt sie die Schaffung von vier Unionen vor: einer Wirtschaftsunion, einer Finanzunion, einer Fiskalunion und einer politischen Union. Die vorliegende cepAnalyse behandelt die Wirtschaftsunion. Diese umfasst insbesondere die Einrichtung unabhängiger nationaler Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit sowie eine stärkere Berücksichtigung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik.

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion 3: Fiskalunion

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Die EU-Kommission hat erste Umsetzungsvorschläge für eine Fiskalunion vorgelegt. Wichtigste Punkte sind die Einrichtung eines Europäischen Fiskalausschusses und einer „makroökonomischen Stabilisierungsfunktion“. Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darüber hinaus die Schaffung einer  Wirtschaftsunion, einer Finanzunion und einer politischen Union vorsieht.

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion 2: Finanzunion

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Die EU-Kommission hat die Pläne für eine Finanzunion konkretisiert. Die Finanzunion umfasst die Bereiche Kapitalmarktunion und die Bankunion. Sie soll als Teil eines größeren Maßnahmenpakets die „wirtschaftspolitische Koordinierung, Konvergenz und Solidarität“ in der Euro-Zone stärken.

Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion 4: Politische Union

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Die EU will die „wirtschaftspolitische Koordinierung, Konvergenz und Solidarität“ im Euro-Raum stärken. Dazu schlägt sie die Schaffung von vier Unionen vor: einer Wirtschaftsunion, einer Finanzunion, einer Fiskalunion und einer politischen Union. Die vorliegende cepAnalyse behandelt die Politische Union. Diese umfasst die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im Europäischen Semester, die einheitliche Außenvertretung des Euro-Raums im IWF und die Einführung eines „Schatzamtes“.

Einlagensicherungssystem für die Eurozone

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Die EU-Kommission will am 24. November 2015 Vorschläge für ein Einlagensicherungssystem für die gesamte Eurozone vorlegen. In einem Input stellt das cep 6 Voraussetzungen auf, die ein solches System zwingend erfüllen muss.

Eine Staatsinsolvenzordnung für die Euro-Zone

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Die europäischen Reform- und Konsolidierungsvorgaben werden in vielen Hauptstädten ignoriert. Unter den Euro-Staaten herrscht Uneinigkeit, welche Rolle dem Markt als Disziplinierungs- und Koordinierungsmechanismus zukommen soll. Deshalb wäre es sinnvoller, eine Staatsinsolvenzordnung für die Euro-Staaten einzuführen.

Kapitalmarktunion (Grünbuch)

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Die EU-Kommission stellt ihre Pläne zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vor. Damit will sie die Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern, die Finanzierungsquellen von Unternehmen diversifizieren und ausweiten und die Kapitalmärkte effizienter und wirksamer gestalten. Das cep hat die Pläne analysiert und auf ihre Tauglichkeit geprüft.

Neue Liquiditätsregeln für Banken in der EU: Was bringen sie?

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Ab Oktober 2015 müssen Banken in der EU zusätzliche Liquiditätsanforderungen erfüllen. Das cep stellt die neuen Regeln vor und beleuchtet deren Auswirkungen.

Europäischer Fonds für strategische Investitionen (Verordnung)

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Die Kommission sieht in der EU eine Investitionslücke, da die Investitionen seit 2007 um 15% gesunken sind. Deshalb will sie durch die Schaffung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) Investitionen im Umfang von 315 Mrd. Euro in der EU anstoßen.

Überarbeitung der EU-Finanzaufsichtsbehörden

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Im Januar 2011 gründete die Europäische Union drei Europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) für den Finanzsektor: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA, in London), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA, in Frankfurt) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA, in Paris). Im Moment überprüft die Kommission die drei Gründungsverordnungen der ESAs und wird ihre Vorschläge für eine Überarbeitung Anfang 2015 vorlegen.

Berücksichtigung langfristiger Aktionärsinteressen (Richtlinie)

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Die Kommission will, dass sich Entscheidungen der Aktiengesellschaft stärker an ihrer langfristigen Leistungsentwicklung orientieren und weniger an kurzfristigen Aktienkursbewegungen. Hierzu schlägt sie Maßnahmen vor, die zu einer stärkeren Berücksichtigung der Aktionärsinteressen bei Entscheidungen der Aktiengesellschaft führen sollen.

Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) (Richtlinie)

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Die EU-Kommission macht Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung. Sie will die die grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV vereinfachen, eine wirksame Aufsicht über EbAV sicherstellen und die Governance stärken. Zudem dehnt sie die Auskunftspflichten  gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern aus und ändert die Anlagevorschriften.

Geldmarktfonds (Verordnung)

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Die EU-Kommission will die Stabilität und die Transparenz von Geldmarktfonds erhöhen.

Förderung von Crowdfunding (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will Finanzierungen über Crowdfunding fördern.

Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will das Angebot von langfristigen Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Infrastrukturprojekte erhöhen.

The ESM's direct banking recapitalisation: Looking forward in backstop-questions

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Das cep analysiert die Pläne, wonach der ESM marode Banken der Eurozone künftig direkt rekapitalisieren kann. Die Weiterentwicklung des ESM als Backstop für die Bankenunion wird analysiert.

Trennbanken (Verordnung)

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Die Verordnung verbietet den „Eigenhandel“ durch größere Banken und gestattet den Bankaufsichtsbehörden, „Handelstätigkeiten“ zu verbieten, sodass der davon betroffene Handel nur noch von Unternehmen erbracht werden können, die von der Bank getrennt sind.

Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Verordnung)

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Die Kommission will eine EU-weite Meldepflicht für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte einführen, die Auflagen für Weiterverpfändungen von Sicherheiten verschärfen und die Informationspflichten für Investmentfonds ausweiten.

Regulierung des Kartenzahlungsmarktes (Verordnung)

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Die Kommission will mit der MIF-Verordnung die Höhe von Interbankenentgelten für Kartenzahlungen beschränken und wettbewerbsschädigende Geschäftsregeln und -praktiken unterbinden.

Zahlungsdienste: ZDR II (Richtlinie)

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Mit dem Vorschlag für eine 2. Zahlungsdiensterichtlinie (ZDR 2) will die Kommission den europäischen Zahlungsmarkt voranbringen und die Transparenz, Sicherheit und Innovation bei Zahlungen fördern.

Beihilfen für Banken (Mitteilung)

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Die Kommission präzisiert die Kriterien, nach denen sie staatliche Bankenbeihilfen genehmigen wird, die nach dem 1. August 2013 bei der Kommission beantragt wurden. Die Kommission verlangt grundsätzlich erst eine angemessene Verlustbeteiligung der Anteilseigner, Hybridkapitalgeber und nachrangigen Gläubiger, sofern dies die Finanzstabilität nicht gefährdet.

Langfristige Investmentfonds (ELTIF) (Verordnung)

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Die EU-Kommission will mit der Schaffung eines neuen europäischen Investmentfondstyps (ELTIF) „geduldiges“ Kapital sowohl von professionellen Anlegern als auch von Kleinanlegern insbesondere in Infrastrukturprojekte, Immobilien und nicht-börsennotierte Unternehmen lenken.

Versicherung gegen Katastrophen (Grünbuch)

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Die Kommission will die Verbreitung von Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden erhöhen. Die Kommission befürchtet, dass Versicherungsschutz für Gebäude in manchen Gebieten unerschwinglich oder unmöglich wird und im Katastrophenfall die staatlichen Haushalte mit Kompensationszahlungen belastet werden. Zur Erhöhung des Versicherungsschutzes hinterfragt die Kommission risikobasierte Versicherungstarife und thematisiert insbesondere die verpflichtende Bündelung von Versicherungen gegen verschiedene Gefahren, Pauschalprämien, Pflichtversicherung und Versicherungspools.

Bankenabwicklung für die SSM-Staaten (SRM) (Verordnung)

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Die Kommission will, dass künftig sie selbst und ein neuer Abwicklungsausschuss über die Abwicklung einer Bank in den SSM-Staaten entscheiden. Zur Finanzierung der Abwicklungskosten soll zudem ein einheitlicher Bankenabwicklungsfonds gegründet werden.

Basiskonto für jedermann (Richtlinie)

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Die Kommission will jedem EU-Bürger das Recht auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) einräumen, den Wechsel des Kontoanbieters insbesondere auch grenzüberschreitend vereinfachen und die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kontogebühren verbessern.

Langfristige Finanzierung der EU-Wirtschaft (Grünbuch)

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Die Kommission stellt eine Reihe von möglichen Maßnahmen zur Diskussion, mit deren Hilfe die langfristige Finanzierung von Investitionen gefördert werden könnte. Dazu zählen u.a. staatlich garantierte Sparmodelle, eine stärkere Fokussierung auf die Kapitalmärkte bei der Finanzierung, mehr Stimmrechte für langfristig engagierte Aktionäre oder auf langfristige Investoren ausgerichtete Investmentfonds.

Finanztransaktionssteuer in verstärkter Zusammenarbeit (Richtlinie)

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2011 schlug die Kommission eine EU-weite Finanztransaktionssteuer (FTS) vor. Im Rat konnte jedoch nicht die erforderliche Einstimmigkeit erzielt werden. Die Kommission schlägt nun die Einführung der FTS im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen elf Mitgliedstaaten vor. Die FTS soll Steuereinnahmen generieren und die Stabilität der Finanzmärkte steigern.

Angaben bei Geldtransfers (Verordnung)

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Die Verordnung soll eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers sicherstellen, um „Prävention, Aufdeckung und Untersuchung“ von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erleichtern. Die Kommission will mit der Verordnung die Empfehlungen der Financial Action Transaction Force (FATF) von 2012 umsetzen. Die FATF ist ein internationales Gremium, das Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erarbeitet.

Bankenabwicklung (BRRD) Teil 1 (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will durch Sanierungs- und Abwicklungsregime für Banken und Wertpapierfirmen Bankenkrisen vorbeugen, die Finanzmarktstabilität erhöhen und den Steuerzahler bei Bankenkrisen entlasten. Teil 1 der cepAnalyse befasst sich mit Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie mit weiteren Maßnahmen zur Krisenprävention.

Bankenabwicklung (BRRD) Teil 2 (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will durch Sanierungs- und Abwicklungsregime für Banken und Wertpapierfirmen Bankenkrisen vorbeugen, die Finanzmarktstabilität erhöhen und den Steuerzahler bei Bankenkrisen entlasten. Teil 2 der cepAnalyse befasst sich mit Abwicklungsinstrumenten sowie nationalen Abwicklungsfonds.

Versicherungsvermittlung (Richtlinie)

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Die Kommission erweitert den Geltungsbereich der bisherigen Richtlinie: damit ist auch der Direktvertrieb von Versicherungen erfasst. Künftig müssen Vermittler die Provision oder sonstige Vergütung, die sie bei Verkauf einer Versicherung empfangen, offenlegen. „Unabhängig“ darf sich nur nennen, wer auf Provisionen verzichtet.

Anlageprodukte für Kleinanleger (Verordnung)

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Die Kommission will durch die Einführung EU-weit einheitlicher Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten (PRIPs) den Anlegerschutz stärken und die Wettbewerbsbedingungen unter Anlageproduktanbietern verbessern. Die Informationsblätter sollen Kleinanlegern vor dem Kauf eines Anlageprodukts (z.B. einem Investmentfonds) zur Verfügung gestellt werden und einen standardisierten Aufbau haben.

EBA-Bankenaufsicht (Verordnung)

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Die Kommission will zentrale Aufgaben der Bankenaufsicht von den nationalen Bankenaufsichtsbehörden auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Die Aufgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Abstimmungsregeln in ihrem Rat der Aufseher sollen entsprechend angepasst werden.

EZB-Bankenaufsicht (Verordnung)

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Die Kommission will zentrale Aufgaben der Bankenaufsicht von den nationalen Bankenaufsichtsbehörden auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Die Aufgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Abstimmungsregeln in ihrem Rat der Aufseher sollen entsprechend angepasst werden.

Zentralverwahrer (Verordnung)

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Laut Kommission sind Kosten und Risiken von grenzüberschreitenden im Vergleich zu nationalen Wertpapiergeschäften zu hoch, die Marktakteure  darunter Handelsplätze, zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer  haben nur eingeschränkten Zugang zueinander und der Wettbewerb zwischen den Zentralverwahrern ist unzureichend. Mit Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Wertpapiergeschäften und zur Öffnung der nationalen Wertpapiermärkte will die Kommission diesen Mängeln begegnen.

Schattenbankwesen (Grünbuch)

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Das Grünbuch stellt eine erste Diskussionsgrundlage der Kommission zum Thema Schattenbankwesen dar. Die Kommission will herausfinden, was Schattenbanken sind, welche Tätigkeiten sie ausüben, welche Vorteile und Risiken mit ihnen verbunden sind und wie eine künftige eine künftige Regulierung der Schattenbanken aussehen kann.

Karten-, Internet- und mobile Zahlungen (Grünbuch)

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Die Kommission strebt einen vollständig integrierten Zahlungsverkehrsmarkt in der EU an. In ihrem Grünbuch zeigt sie Handlungsoptionen für die Marktintegration auf.

Abschlussprüfung (Verordnung)

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Die Kommission will den Wettbewerb auf dem Abschlussprüfermarkt forcieren und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer stärken.

MiFID (Richtlinie)

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Die Kommission will die Transparenz über Geschäfte auf den Finanzmärkten erhöhen, den Handel mit Derivaten verstärkt auf organisierte Handelsplätze verlagern und die Aufsicht über den Handel mit Finanzinstrumenten. Zudem legt sie Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz vor.

MiFIR (Verordnung)

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Die Kommission will die Transparenz über Geschäfte auf den Finanzmärkten erhöhen, den Handel mit Derivaten verstärkt auf organisierte Handelsplätze verlagern und die Aufsicht über den Handel mit Finanzinstrumenten. Zudem legt sie Maßnahmen für einen verbesserten Anlegerschutz vor.

Ratingagenturen (Verordnung)

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Die Kommission will die Dauer der Verträge zwischen Ratingagenturen und Emittenten sowie die Höhe von Beteiligungen an Ratingagenturen begrenzen, um die Unabhängigkeit der Ratingagenturen zu stärken. Strukturierte Finanzinstrumente sollen von mindestens zwei Ratingagenturen bewertet werden müssen. Auch will die Kommission die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen festschreiben.

Strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Richtlinie)

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Die Kommission schlägt vor, EU-weite strafrechtliche Mindestvorschriften für Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen einzuführen. Sie möchte die Straftatbestände, nicht aber die Strafhöhen harmonisieren. Bisher gibt es nur verwaltungsrechtliche Sanktionen. Ziel der Kommission ist, die abschreckende Wirkung der nationalen Sanktionsregelungen zu erhöhen.

Finanztransaktionssteuer (Richtlinie)

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Die Finanztransaktionssteuer erfasst Transaktionen mit Finanzinstrumenten im börslichen und außerbörslichen Handel. Sie soll Einnahmen für die öffentlichen Haushalte generieren und die Stabilität der Finanzmärkte steigern. Die Kommission rechnet mit EU-weiten Steuereinnahmen in Höhe von ca. 57 Mrd. Euro pro Jahr. Diese sollen über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union ganz oder teilweise in den EU-Haushalt fließen.

Eigenkapitalvorschriften (Basel III) (Verordnung)

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Die Kommission will durch höhere quantitative und qualitative Eigenkapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken. Die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und strengere Liquiditätsanforderungen sollen geprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen EU-weit einheitlichen Sanktionen unterliegen.

 

 

Eigenkapitalvorschriften (Basel III) (Richtlinie)

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Die Kommission will durch höhere quantitative und qualitative Eigenkapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken. Die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und strengere Liquiditätsanforderungen sollen geprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen EU-weit einheitlichen Sanktionen unterliegen.

Sicherungssysteme für Versicherungen (Weißbuch)

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Mit einem Weißbuch leitet die Kommission eine Diskussion darüber ein, wie Versicherungsnehmer bei Insolvenz ihrer Versicherung möglichst umfassend und einheitlich geschützt werden können. Ähnlich der Einlagensicherung bei Banken strebt die Kommission ein europäisches Sicherungssystem für Versicherungen an, das sowohl für Lebens- als auch für Nichtlebensversicherungen gelten soll.

Hypothekarkredite (Richtlinie)

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Die Kommission schlägt eine Richtlinie vor, die dazu beitragen soll, einen „reibungslos funktionierenden Binnenmarkt“ für Hypothekarkredite zu schaffen. Die Kommission konzentriert sich dabei auf den Verbraucherschutz und auf Regeln für die Tätigkeit von Immobilienkreditvermittlern.

Omnibus-II (Richtlinie)

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Die Kommission ändert die Prospekt- und Solvabilität-II-Richtlinie. Ziel ist es, die Befugnisse der EU-Aufsichtsbehörden zur Entwicklung von technischen Standards auszudehnen, deren Schlichtungskompetenz zu konkretisieren und Übergangsfristen für die Solvabilität-II-Richtlinie einzuführen. Auch sollen die Befugnisse der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen, die noch auf der Rechtslage des Nizza-Vertrages basieren, an den Lissabon-Vertrag angepasst werden.

Abschlussprüfung (Grünbuch)

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Die Kommission legt ein Grünbuch vor, um im „allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform“ die künftige Rolle und den Umfang der Abschlussprüfung zu diskutieren. Governance-Regeln und eine verbesserte Aufsicht sollen zu mehr Wettbewerb und zu erhöhter Finanzmarktstabilität beitragen.

Abwicklung von Finanzinstituten (Mitteilung)

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Die Kommission wird im Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ vorlegen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in die Insolvenz gehen können, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

OTC-Derivate (Verordnung)

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Die Kommission ändert den Umgang mit Derivaten, die unmittelbar zwischen Gegenparteien vereinbart und gehandelt („over-the-counter“, OTC) werden. Sie will, dass diese OTC-Derivate grundsätzlich von einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU abwickelt werden. Eine unterschiedliche Regulierung für Finanzdienstleister und andere Unternehmen sowie die Unterscheidung zwischen spekulativen und zur Risikoabsicherung eingesetzten Derivaten soll die Finanzmarktstabilität verbessern.

Einlagensicherung (Richtlinie)

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Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 € erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben. Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.  Strittige Fragen wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

Ratingagenturen (Verordnung)

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Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

Prospekt (Richtlinie)

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Die Überarbeitung der Prospektrichtlinie ist Teil des Vereinfachungsprogramms der Kommission zum Abbau von Verwaltungslasten. Vor diesem Hintergrund will die Kommission die Emission von Wertpapieren in der EU vereinfachen. Auch soll die Rechtssicherheit erhöht und Kosten gesenkt werden.

Die „too big to fail“-Problematik und die Europäische Finanzmarktregulierung

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Im Jahr 2010 wird der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier die EU-Finanzmarktregulierung ohne Zweifel weiter überarbeiten. Eine konkrete Frage verlangt dabei eine besonders rasche Lösung: Wie will die Europäische Union künftig mit Finanzinstituten umgehen, die als „too big to fail“ gelten?

Europäische Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) (Verordnung)

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Seit Ausbruch der Finanzkrise steht die Finanzmarktaufsicht in der EU, die stark auf nationalen Strukturen aufgebaut ist, zur Disposition. Die Kommission schlägt nun vor, drei neue Aufsichtsbehörden, jeweils für die Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen zu gründen.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (Verordnung)

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Seit Ausbruch der Finanzkrise steht die Finanzmarktaufsicht in der EU, die stark auf nationalen Strukturen aufgebaut ist, zur Disposition. Die Kommission schlägt nun vor, dass der ESRB über die Stabilität des gesamten europäischen Finanzsystems wachen soll. Parallel dazu sollen drei Europäische Finanzaufsichtsbehörden eine verbesserte Aufsicht über einzelne Finanzinstitute gewährleisten.

Regulierung für Derivate (Mitteilung)

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Sowohl in der EU als in den USA wird derzeit darüber diskutiert, wie die Derivatemärkte transparenter und krisenfester gestaltet werden können. Ähnlich wie in den USA schlägt die EU-Kommission vor, Derivatgeschäften besser zu besichern, und OTC-Geschäfte möglichst standardisiert von einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU abwickeln zu lassen.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) (Mitteilung)

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Mit der Einführung der Euro-Scheine und -Münzen wurde am 1. Januar 2002 ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für Bargeld geschaffen. Für bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen wird derzeit ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) aufgebaut. In einer Mitteilung stellt die Kommission Maßnahmen vor, die ihrer Auffassung nach in den Jahren 2009 – 2012 von den einzelnen Marktteilnehmern unternommen werden müssen, damit das SEPA-Projekt zu einem erfolgreichen Ende geführt werden kann. Die Kommission lässt erkennen, dass sie hierunter u.a. die Abschaltung etablierter nationaler Zahlungsverfahren versteht.

Eigenkapitalvorschriften für die Banken (Basel II) (Richtlinie)

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Die Eigenkapitalrichtlinie, die auf Verhandlungen im international besetzten Basel-II-Ausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zurückgeht, gilt als Herzstück der Bankenregulierung. Die EU-Kommission schlägt nun Änderungen an der Richtlinie vor, die ihre Wirksamkeit stärken und die die Finanzmarktstabilität erhöhen sollen. Konkret denkt die Kommission insbesondere an die Interbankenkredite, Verbriefungen und an die Organisation der Aufsicht. Mit ihrem Vorschlag erhöht die Kommission das Tempo: Sie will die Verhandlungsergebnisse des Basel-II-Ausschusses nicht länger abwarten. Die geänderte Richtlinie soll nun noch vor der Europawahl Anfang Juni verabschiedet werden.

Vergütung im Finanzdienstleistungssektor (Empfehlung)

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In der Finanzkrise haben Bonuszahlungen an Mitarbeiter der Finanzbranche zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion geführt. Die EU-Kommission hat darauf reagiert und legt eine publikumswirksame, aber rechtlich unverbindliche Empfehlung vor, die vor allem als politisches Signal zu verstehen ist. Allerdings hat die Kommission für den Bankensektor bereits angekündigt, noch im Juni 2009 Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie („Basel II“) vorzuschlagen, die eine Einbeziehung der Vergütungsmodelle in die Eigenkapitalvorschriften für Finanzdienstleister ermöglichen sollen.

Europäische Finanzaufsicht (Mitteilung)

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Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die Finanzaufsicht in der EU angepasst werden muss. Insbesondere das System der nationalen Aufsichtsmodelle kann laut Kommission nicht länger Schritt halten mit grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten. Die Kommission will daher ein Europäisches Finanzaufsichtsystem (ESFS) und einen Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRC) einrichten.

Alternative Investmentfonds (Richtlinie)

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Am Ende wurde der politische Druck dann wohl doch zu groß. Kurz vor der Europawahl hat EU-Binnenmarktkommissar McCreevy nun einen Vorschlag zur Regulierung von alternativen Investmentfonds (AIF) vorgelegt. Gemeint sind damit vor allem Private-Equity-Fonds und Hedgefonds.

Anlageprodukte für Kleinanleger (Mitteilung)

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Die Kommission kritisiert, dass gleichartige Anlageprodukte für Kleinanleger je nach Rechtsform oder Vertriebskanal unterschiedlichen Vorschriften unterliegen. Sie will, dass für alle „Standardanlageprodukte“ – unabhängig von der rechtlichen Einordnung des Produkts und vom gewählten Vertriebskanal – dieselben Grundsätze für die Anlegerinformationen und für den Vertrieb gelten.

Finanzmarktaufsicht (Beschluss)

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Als Reaktion auf die Finanzkrise stärkt die EU-Kommission die CESR-, CEBS- und CEIOPS-Ausschüsse und stellt ihnen finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Die Ausschüsse sollen die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden fördern und die Stabilität des Finanzsystems stärken.

Grundsatzpapier EU-Finanzmarktregulierung

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Die Neuordnung des EU-Finanzmarktrahmens wird konkreter. Nach der Vorlage des de Larosière-Berichts und verschiedenen informellen Gipfeltreffen hat die EU-Kommission am Mittwoch, den 4. März ihre Pläne für die künftige Finanzmarktregulierung vorgelegt. Diese Pläne sollen die Grundlage bilden für die Verhandlungsposition der EU auf dem G20-Weltfinanzgipfel am 2. April in London.

Ein EU-Aktionsrahmen für die Finanzkrise (Mitteilung)

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Am 7. November 2008 bereiten die europäischen Staats- und Regierungschefs das internationale Gipfeltreffen zur Finanzkrise vor, das am 15. November stattfinden soll. Im Vorfeld dieser Tagung hat die Kommission ihre Pläne zur Eindämmung der Finanzkrise in einer Mitteilung verdeutlicht. Zu den Plänen gehören EU-Finanzhilfen für besonders betroffene Mitgliedstaaten, neue Bilanzierungsstandards, die Regulierung von Managergehältern, Konjunkturprogramme und die Neuinterpretation zulässiger Staatsdefizite.

Ratingagenturen (Verordnung)

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Geht es nach der EU-Kommission, sollten alle Ratingagenturen in der EU sich registrieren lassen und dabei nachweisen, dass sie bestimmten Anforderungen an ihre Unabhängigkeit und Transparenz genügen. Banken und andere regulierte Finanzdienstleister sollten nur Ratings von solchen Agenturen nutzen dürfen, um ihr benötigtes Eigenkapital zu berechnen.

Einlagensicherung (Richtlinie)

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Am 7. Oktober 2008 forderte der Rat, die Deckungssumme der Einlagensicherungssysteme anzuheben. Mit dieser Maßnahme sollte das im Zuge der Finanzmarktkrise erschütterte Vertrauen der Sparer in die Sicherheit ihrer Einlagen wiederhergestellt werden. Kern des daraufhin von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlages ist die Anhebung der Deckungssumme von 20.000 € auf vorerst 50.000 € rückwirkend zum 15. Oktober 2008 sowie auf 100.000 € zum 1. Januar 2010.

Grenzüberschreitende Zahlungen (Verordnung)

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Zahlungsdienstleister sollen keine höheren Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen erheben dürfen als für nationale. Dadurch will die EU-Kommission erreichen, dass sich grenzüberschreitende Zahlungen verbilligen und sich der Zahlungsverkehr in der EU verbessert. Hierfür möchte sie das bestehende Preisgleichheitsgebot für Überweisungen und Kartendienstleistungen nun auch auf Lastschriften ausweiten.

Elektronisches Geld (Richtlinie)

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Die EU-Kommission möchte die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die eine Verbreitung von elektronischem Geld erleichtern. Hierzu soll die Ausgabe ihrem tatsächlichen volkswirtschaftlichen Risiko entsprechend beaufsichtigt werden. Daher grenzt die Richtlinie Institute, die aufgrund einer Zulassung E-Geld ausgeben, nun von Kreditinstituten ab. Außerdem dürfen sie nun auch anderen Geschäftstätigkeiten nachgehen.

Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie (Basel II) (Richtlinie)

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Nach den Änderungen vom Oktober 2008 wird die Eigenkapitalrichtlinie erneut geändert. Diesmal werden die Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch und für Weiterverbriefungen angehoben und werden die Vergütungesmodelle der Banken überprüft.

Investmentfonds (OGAW) (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat eine neue Fassung der bestehenden Richtlinie für harmonisierte Investmentfonds  („OGAW“) vorgeschlagen. Im Mittelpunkt der Vorschläge stehen neue Bestimmungen, die den grenzüberschreitenden Vertrieb und die Verschmelzung von Investmentfonds erleichtern. Die Anlegerinformationen für OGAW sollen übersichtlicher werden.

Stabilität des Finanzsystems (Mitteilung)

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Die EU-Kommission hat angesichts der jüngsten Kapitalmarktkrise am 27. Februar 2008 eine Mitteilung zur Zukunftsfähigkeit des europäischen Finanzsystems vorgelegt. Damit soll die Diskussion des Europäischen Rates über Risiken für die Stabilität des europäischen Finanzsystems bei der Frühjahrstagung am 13. und 14. März 2008 vorbereitet werden.

Umgang mit Staatsfonds (Mitteilung)

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Bereits über 30 Staaten unterhalten Staatsfonds als Instrument zur Anlage von staatlichen Finanzmitteln. Das Vermögen dieser Staatsfonds beträgt in etwa ein Siebtel des Vermögens aller privaten Investmentfonds weltweit.

Die Kommission reagiert mit ihrer Mitteilung auf die Befürchtung, dass Investitionen von Staatsfonds zunehmend politisch motiviert sind. Sie spricht sich aber für den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit aus und lehnt Sonderregelungen für Staatsfonds ab. Stattdessen strebt die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex auf internationaler Ebene an, der Anforderungen an die Verwaltung und Transparenz von Staatsfonds stellt.

Investitionen von Risikokapitalfonds (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will die Schwierigkeiten kleinerer und mittlerer innovativer Unternehmen (KMU) bei der grenzüberschreitenden Beschaffung von Finanzmitteln beseitigen. Insbesondere Fälle von Doppelbesteuerung und die fehlende Anerkennung der Zulassung von Risikokapitalfonds durch einen anderen Mitgliedstaat behindern grenzüberschreitende Investitionen.

Die EU stellt selbst Beihilfen für junge innovative Unternehmen zur Verfügung. Sie fordert, dass die nationalen Behörden die Risikokapitalgeber durch die Einrichtung institutionalisierter Handelsplätze und den Verzicht auf Anlegerschutzvorschriften für institutionalisierte Investoren unterstützen. Die EU-Kommission kritisiert, dass es Pensionsfonds in einigen Mitgliedstaaten verboten ist, in Risikokapitalmärkten zu investieren.

Hypothekarkreditmärkte (Weißbuch)

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In ihrem Weißbuch zu den Hypothekarkreditmärkten stellt die Kommission Maßnahmen vor, die zur Vollendung des Binnenmarktes für Hypothekarkredite beitragen sollen. Die Maßnahmen haben Folgen für Kreditinstitute, Finanzdienstleister und Kreditnehmer.

Die Verschuldung der Europäischen Gemeinschaften

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Seit über 15 Jahren wird die Frage diskutiert, ob der EG die Erlaubnis erteilt werden soll, Anleihen am Kapitalmarkt zur Finanzierung bestimmter EG-Ausgaben aufzunehmen. Diese Idee wurde erstmals 1993 vom damaligen Kommissionspräsident Jacques Delors in dem Weißbuch „Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ vorgebracht und ist seitdem aus der Diskussion nicht wieder verschwunden.

Solvency II: Allgemein (Richtlinie)

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Mit dem Solvency II-Vorschlag verfolgt die Kommission primär das Ziel, den Schutz der Versicherungsnehmer zu stärken und eine EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht über Versicherungsgruppen herbeizuführen. Auf über 400 Seiten schlägt sie neben neuen Regeln für die Ausstattung von Versicherern mit Eigenmitteln unter anderem Anforderungen an das Unternehmensmanagement und die Berechnung der Kapitalanforderungen vor. Die Solvency-II-Richtlinie soll die 13 bestehenden Richtlinien ersetzen.

Solvency II: Gruppenaufsicht (Richtlinie)

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Mit dem Solvency II-Vorschlag verfolgt die Kommission primär das Ziel, den Schutz der Versicherungsnehmer zu stärken und eine EU-weite Vereinheitlichung der Aufsicht über Versicherungsgruppen herbeizuführen. Auf über 400 Seiten schlägt sie neben neuen Regeln für die Ausstattung von Versicherern mit Eigenmitteln unter anderem Anforderungen an das Unternehmensmanagement und die Berechnung der Kapitalanforderungen vor. Die Solvency-II-Richtlinie soll die 13 bestehenden Richtlinien ersetzen.

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