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Finanzmärkte
Regulierung des Kartenzahlungsmarktes (Verordnung)
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Gesetzliche Obergrenzen können den Markteintritt neuer Kartensysteme erschweren. Sie lassen sich allenfalls bei unangreifbarer Marktmacht rechtfertigen und sollten von den Wettbewerbsbehörden – und nicht vom Gesetzgeber – auferlegt werden. Gleiches gilt für ein Verbot der „Honour All Cards“-Regel und die Vorgabe zur vollständigen Unabhängigkeit der Prozessoren von den Kartensystemen. Eine gesetzliche organisatorische Trennung von Kartensystem und Prozessoren verstößt gegen die unternehmerische Freiheit der Kartensysteme.
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| Regulierung des Kartenzahlungsmarktes COM(2013) 550 (veröff. 24.03.2014) | 104 KB | Download | |
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| Verordnungsvorschlag COM(2013) 550 (veröff. 24.07.2013) | 178 KB | Download | |
| EP: Ausschussbericht (veröff. 20.02.2014) | |||
| Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 06.11.2014) | |||
| Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 17.12.2014) | |||