Die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit (cepAdhoc)
cepAdhoc

Finanzmärkte

Die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit (cepAdhoc)

Nach zähen Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf eine EU-Taxonomie geeinigt. Damit geben sie eine verbindliche Definition für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Investitionen vor. Das cep hat die Einigung in einem Adhoc bewertet.

cepAdhoc

Das cep sieht es kritisch, dass die EU-Taxonomie keinen Raum für andere Definitionen von "Nachhaltigkeit" lässt, die strenger oder laxer hätten sein können oder andere Ziele einbeziehen. Das ist ineffizient, da die Präfenzen der Anleger nicht identisch sind. Für das cep darf "Nachhaltigkeit" nicht als eigenständiges Ziel in die Finanzmarktregulierung aufgenommen werden, weil damit Konflikte mit dem risikoorientierten Ansatz der Finanzmarktregulierung drohen und so die Finanzmarktstabilität gefährdet wird.

PDF herunterladen

cepAdhoc (veröff. 14.01.2020) PDF 302 KB Download
Die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit (cepAdhoc)