
Umwelt
Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
cepStudie
Zwischen 1980 und 2023 verursachten wetter- und klimabedingte Extremereignisse in der EU wirtschaftliche Schäden von etwa 740 Mrd. Euro. Allein von 2021 bis 2023 beliefen sich die Verluste auf 162 Mrd. Euro. Versichert war jedoch nur ein Bruchteil davon. Diese Versicherungslücke belastet Privathaushalte, Unternehmen und öffentliche Haushalte und gefährdet auch die Stabilität der Finanzmärkte. Um gegenzusteuern, wird daher seit langem über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden diskutiert. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit einem Elementarschadenschutz angeboten werden dürfen.
In einer Studie im Auftrag der VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G. haben sich die cep-Autoren Anastasia Kotowski, Philipp Eckhardt und Götz Reichert vertieft mit den Vor- und Nachteilen einer solchen Pflichtversicherung auseinandergesetzt. Ihr Urteil: „Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist kein Allheilmittel. Sie kann, wenn überhaupt, nur ein Baustein zur Problemlösung sein. In jedem Fall bedarf es eines Bündels an begleitenden Maßnahmen und strengen Voraussetzungen“ so cep-Ökonom Eckhardt.
Die Autoren fordern insbesondere, dass Maßnahmen zur Schadensprävention und Risikominimierung gestärkt werden müssen. Entscheidend ist insbesondere, dass die Versicherungsprämien risikogerecht ausgestaltet werden. Nur wenn sie die individuellen Risiken realistisch abbilden, lassen sich Fehlanreize vermeiden. Auch Selbstbehalte und Deckungsgrenzen können einen wertvollen Beitrag leisten. „Wichtig sind unterschiedliche Regelungen für Bestands- und Neubauten sowie eine gezielte Unterstützung von Haushalten in Hochrisikogebieten“ konstatiert cep-Juristin Kotowski.
Zusätzlich bedarf es strengerer baulicher Vorgaben in gefährdeten Gebieten und staatlicher Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Flankierende Schritte auf europäischer Ebene – etwa ergänzende Rückversicherungslösungen – sind mittelfristig ebenfalls sinnvoll.
Auch wenn eine Pflichtversicherung ordnungspolitisch zumindest zweischneidig ist, so sieht in juristischer Hinsicht Götz Reichert, Klimaexperte und cep-Jurist, keine unüberwindbaren Hürden. „Die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ist grundsätzlich sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Recht möglich“.
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Pflichtversicherung gegen Elementarschäden (veröff. 30.09.2025) | 1 MB | Download | |
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