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Finanzmärkte
Bankenabwicklung (BRRD) Teil 2 (Richtlinie)
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Instrumente zur Abwicklung von Banken stärken die Marktdisziplin und verringern die Inanspruchnahme staatlicher Mittel. Der resultierende Eingriff in die Eigentumsrechte ist gerechtfertigt. Die Einrichtung einer Bad-Bank kann die Rekapitalisierung eines Instituts kurzfristig gewährleisten, ist aber langfristig problematisch. Ein Bail-in stärkt die Marktdisziplin und verringert schädliches Moral-Hazard Verhalten. Abwicklungsfonds entlasten die Steuerzahler. Die Pflicht, Abwicklungsfonds anderer Mitgliedstaaten Kredite zu gewähren, kann aber Bankenkrisen verschärfen.
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Bankenabwicklung Teil 2 COM(2012) 280 (veröff. 18.03.2013) | 92 KB | Download | |
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Richtlinienvorschlag COM(2012) 280 (veröff. 06.06.2012) | 618 KB | Download | |
EP: Ausschussbericht (veröff. 20.05.2013) | |||
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 07.06.2013) | |||
Kommission, EP und Rat: Trilogergebnis (veröff. 20.12.2013) |