CO2-Grenzausgleich (CBAM): Änderungen
Die EU-Verordnung zur Etablierung des CO2-Grenzausgleichssystems Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) aus dem Jahr 2023 zielte darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, die durch klimaschutzbedingte Mehrkosten bestimmter Waren aus der EU gegenüber importierten Waren aus Drittstaaten verursacht wurden, zu beseitigen.
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