Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) (Richtlinie)
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Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) (Richtlinie)

Philipp Eckhardt
Philipp Eckhardt

Die EU-Kommission macht Vorschläge zur Stärkung des Binnenmarktes für die betriebliche Altersversorgung. Sie will die die grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV vereinfachen, eine wirksame Aufsicht über EbAV sicherstellen und die Governance stärken. Zudem dehnt sie die Auskunftspflichten  gegenüber Versorgungsanwärtern und Leistungsempfängern aus und ändert die Anlagevorschriften.

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Status

Die Neudefinition grenzüberschreitender Tätigkeit schafft Rechtsklarheit. Die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Übertragung von Altersversorgungssystemen stärkt die Effizienz. Dass die Auskunftspflichten und Anlagevorschriften des Herkunftsmitgliedstaats gelten, senkt administrative Kosten und stärkt die Effizienz. Ob diese Änderungen die grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV befördern, ist fraglich. Grund ist die Pflicht zur vollständigen Kapitaldeckung. Bei grenzüberschreitender Tätigkeit sollten daher die Kapitaldeckungsvorschriften des Tätigkeitsmitgliedstaates Anwendung finden.

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Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) COM(2014) 167 (veröff. 20.10.2014) PDF 111 KB Download
Betriebliche Altersversorgung (EbAV-II) COM(2014) 167
cepBegleitdokument Rentenanwartschaftsbescheid (veröff. 20.10.2014) PDF 26 KB Download
Richtlinienvorschlag COM(2014) 167 (veröff. 27.03.2014) PDF 459 KB Download
Rat: Allgemeine Ausrichtung (veröff. 10.12.2014)
EP-Ausschuss: Bericht (veröff. 28.01.2016)