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im Themenbereich Umwelt:

Dr. Götz Reichert, LL.M.

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Prof. Dr. Jan S. Voßwinkel

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Umwelt

Umweltbelastungen machen vor nationalen Grenzen nicht Halt. Heute basiert der Großteil des nationalen Umweltrechts auf EU-Vorgaben. Dabei zielt die EU-Umweltpolitik auf den Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit sowie die schonende Nutzung natürlicher Ressourcen ab. Das cep analysiert EU-Vorhaben für den Umgang mit Abfällen und Chemikalien, den Gewässer- und Meeresschutz, den Lärmschutz, die Luftreinhaltung, die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie das Umweltmanagement in Unternehmen.

Industrie-Emissionen (cepAnalyse zu COM(2022) 156)

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In der EU sollen Emissionen von Schadstoffen in Luft, Wasser und Böden durch Industrieanlagen und Intensivtierhaltung sinken. Dafür hat die Kommission Änderungen der Industrie-Emissionen-Richtlinie vorgeschlagen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hält die Vorschläge in Teilen für EU-rechtswidrig.

Verpackungen und Verpackungsabfälle (cepAnalyse zu COM(2022) 677)

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shutterstock/279photo Studio

Die Kommission will mit einer neuen Verpackungsverordnung Umweltschutz und Marktchancen für recyceltes Material stärken. Das Centrum für Europäische Politik (cep) sieht in einer EU-weiten Kreislaufwirtschaft großes Potenzial. Allerdings bleibe Brüssel auf halbem Weg stehen. Mitgliedstaaten dürften den einheitlichen Binnenmarkt weiterhin mit zu vielen nationalen Vorgaben torpedieren.

Dekarbonisierung ohne Deindustrialisierung (cepStudie)

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Klimaneutrale Industrieproduktion in Deutschland ist möglich, ohne die industrielle Basis zu verlieren und auch ohne Emissionen ins Ausland zu verlagern. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Centrum für Europäische Politik (cep) am Fallbeispiel der Stahlindustrie erstellt hat.

Bessere Luftqualität: cep lobt ausgewogenen Kommissionsvorschlag (cepAnalyse)

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Saubere Luft ist für Mensch und Umwelt existenziell wichtig. Die EU will deshalb die Luftverschmutzung in Europa weiter reduzieren. Während das Parlament die strengen Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eins zu eins in die neue Luftqualitätsrichtlinie übernehmen will, hält das Centrum für Europäische Politik (cep) den moderateren Kommissionsvorschlag für angemessen und realitätsnah.

Europäisches Recht auf Reparatur (cepAnalyse)

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Smartphones, Laptops, Kühlschränke: Insbesondere Elektrogeräte sollen der Umwelt zuliebe leichter instandgesetzt werden können. Die EU-Kommission will deshalb mit einer neuen Reparaturförderrichtlinie ein sogenanntes Recht auf Reparatur einführen. Nach Einschätzung des Centrums für Europäische Politik (cep) schießt sie mit ihrem Vorschlag teilweise übers Ziel hinaus.

Recycling von Rohstoffen erfordert langen Atem der EU (cepInput)

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Der Zugriff auf begehrte Metalle ist Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Recycling ist das noch fehlende Glied des europäischen Green Deal – umweltschonend und theoretisch mit nie versiegenden Quellen. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat Recycling-Potenziale von Permanentmagneten für Windkraft und E-Mobilität untersucht. Ergebnis: Noch überwiegen die Hemmnisse.

Ökodesign von Produkten (cepAnalyse)

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Ob Kühlschränke, Lampen, Fernseher oder Textilien: Die Kommission will für nahezu alle Produkte in der EU sogenannte Ökodesign-Anforderungen festlegen können. Ziel ist es, den Energie- und Ressourcenverbrauch bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung dieser Produkte zu senken. Dadurch soll der Übergang von einer Wegwerf- zu einer Kreislaufwirtschaft forciert werden. Das Centrum für Europäische Politik (cep) befürchtet bei zu engen und kleinteiligen Vorgaben Zielkonflikte – und letztlich sogar negative Nachhaltigkeitswirkungen.

Null-Schadstoff-Aktionsplan (cepAnalyse zu COM2021 400)

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Die Europäische Union will die Schadstoffbelastung in Luft, Wasser, Boden und Konsumgütern bis 2050 deutlich reduzieren. Schadstoffe sollen dann weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden können. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat das sogenannte Null-Schadstoff-Ziel analysiert.

Anpassung an den Klimawandel (cepAnalyse zu COM2021 82)

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Die teilweise dramatischen Auswirkungen des Klimawandels zwingen die EU zum Handeln. Hitzewellen, Dürren, Stürme, Starkregen und Hochwasser sowie daraus resultierende Schäden für das Ökosystem verursachen allein in der EU wirtschaftliche Schäden von jährlich rund zwölf Milliarden Euro. Die EU-Kommission hat im Einklang mit dem Europäischen Klimagesetz eine Anpassungsstrategie vorgelegt, durch die die EU bis 2050 widerstandsfähig ("klimaresilient") gegen die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels werden soll.

Das Französische Klima- und Resilienzgesetz (cepInput)

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Die Europäische Union will den Ausstoß an Treibhausgasen bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 absenken. Nur einen Tag vor dem EU-Klimapaket „Fit for 55“ hat Frankreich ein eigenes Klimagesetz verabschiedet. Dies sieht zwar eine Reduzierung vor – jedoch nur um 40 Prozent.

Fit for 55: Nationale Klimaziele ab 2021 (cepAnalyse)

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Die EU will die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf null und bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent senken. Hierzu hat die Kommission ein Maßnahmenpaket („Fit for 55“) vorgeschlagen, das die Verschärfung der nationalen Klimaziele vorsieht. Das Centrum für Europäische Politik begrüßt das  Emissionshandelssystem für Straßenverkehr und Gebäude, befürchtet jedoch zu hohe Kosten durch Vorgaben für die Mitgliedstaaten.

Europäisches Recht auf Reparatur (cepInput)

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Die Kommission plant ein "Recht auf Reparatur". Es soll Verbraucher ermutigen, Produkte länger zu nutzen, und Unternehmen verpflichten, die Lebensdauer von Erzeugnissen zu verlängern sowie eine bessere Reparierbarkeit zu garantieren. Das Centrum für Europäische Politik (cep) warnt vor einem Konflikt zwischen Verbraucher- und Umweltschutz.

Die "EU-Plastiksteuer"

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Die zum Jahresbeginn eingeführte „EU-Plastiksteuer“ ist weder eine EU-Steuer noch verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, eine nationale Steuer auf Plastikmüll zu erheben. Das ist das Ergebnis eines Inputs der Freiburger Denkfabrik Centrum für Europäische Politik (cep) und der Partnerinstitute in Paris und Rom.

 

EU-Klimapolitik angesichts der Corona-Krise (cepInput)

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Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die Klimapolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Das cep hat die verschiedenen Instrumente zur Senkung von CO2-Emissionen – Gebote und Verbote, Subventionen, CO2-Steuer, Emissionshandel – auf ihre "Krisenresistenz" hin untersucht.

Biodiversitäts-Strategie 2030 (cepAnalyse)

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Die EU-Kommission legt ihr Programm künftiger legislativer und nicht-legislativer Initiativen zum Schutz oder zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt vor. Eine cepAnalyse bewertet die geplanten Maßnahmen.

Vom Hof auf den Tisch (cepAnalyse)

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Mit der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie will die EU-Kommission den Verbraucher in die Lage versetzen, sich einfacher für gesunde und nachhaltige Lebensmittel zu entscheiden. Eine cepAnalyse untersucht die verbraucherpolitischen Ziele und Maßnahmen der Strategie.

Reform der Strompreiskompensation (cepInput)

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Die EU-Kommission hat im Januar 2020 ihren Entwurf für Beihilfeleitlinien im Zusammenhang mit dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) ab 2021 u.a. zur Strompreiskompensation (SPK) veröffentlicht. Das cep hat den EHS-Leitlinien-Entwurf (2021-2030) bewertet.

Kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft für Non-Food-Verpackungen (cepStudie)

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Mit einem neuen Aktionsplan Kreislaufwirtschaft will die EU-Kommission eine „kreislauforientierte Kunststoffwirtschaft“ in der Europäischen Union schaffen. Eine cepStudie bewertet die Anforderungen an die Umsetzung des Aktionsplans.

Umweltbesteuerung in Frankreich (cepInput)

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Trotz der Corona-Krise hält die EU-Kommission an ihrem Green Deal fest, wofür auch - und vielleicht noch stärker als bisher - Umweltsteuern in Europa eine Rolle spielen werden. Vor diesem Hintergrund hat cepFrance einen Überblick und eine Analyse des Systems der französischen Umweltsteuern erarbeitet.

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft (cepAnalyse zu Mitteilung COM(2020) 98)

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Die EU-Kommission hat zahlreiche Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft angekündigt, die das Wirtschaftswachstum bei gleichzeitig sinkendem Ressourcenverbrauch steigern sollen. Wir haben diese in einer cepAnalyse bewertet.

CO2-Bepreisung in Frankreich & Deutschland (cepInput)

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Die Bepreisung von CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor dominiert sowohl in Frankreich als auch in Deutschland die klimapolitische Debatte. Mit einem Input analysieren und bewerten cep und cepFrance gemeinsam Strategien und Instrumente der CO2-Bepreisung in beiden Ländern und weisen dabei auf Unterschiede und Gemeinsamkeiten hin.

Erneuerbare Energien in der EU

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Die EU-Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien sind für den Zeitraum 2021–2030 umfassend reformiert worden. Das cep hat die Reform in einem Input bewertet.

„Ein europäischer Grüner Deal“: Arbeitsaufträge von der Leyens an die neue EU-Kommission – Teil 2 (cepAdhoc)

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Die zentralen Arbeitsaufträge Ursula von der Leyens an die neuen EU-Kommissare hat das cep in fünf cepAdhocs bewertet. Der zweite befasst sich mit dem Themenbereich "Ein europäischer Grüner Deal", für den Frans Timmermans als exekutiver Vizepräsident verantwortlich sein soll.

Deutscher Kohleausstieg und EU-Klimapolitik

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Die Kohlekommission empfiehlt, dass Deutschland bis Ende 2038 aus der Kohleverstromung aussteigt, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Das cep hat die Empfehlungen mit Blick auf die EU-Klimapolitik bewertet.

Klimaschutzvision 2050 (Mitteilung)

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Die EU-Kommission hat ihre langfristigen klimapolitischen Ziele in einer Mitteilung zusammengefasst. Unter dem Titel „Ein sauberer Planet für alle“ stellt sie ihre Vision für eine wohlhabende, moderne, wettbewerbsfähige und klimaneutrale Wirtschaft vor.

CO2-Zielvorgaben für neue Lkw (Verordnung)

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Um die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken, sollen erstmals Zielvorgaben für die CO2-Emissionen von Lkw eingeführt werden. Dazu hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt.

Meeresverschmutzung durch Kunststoffprodukte (Richtlinie)

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Die EU will dazu beitragen, dass die Meeresverschmutzung durch Kunststoffprodukte und -verpackungen reduziert wird. Dafür hat die EU-Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt vorgelegt. Betroffen wären davon Verbraucher, Hersteller und Händler von Einwegkunststoffprodukten, die Gastronomie und die Fischerei.

Saubere Straßenfahrzeuge (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will die Verbreitung emissionsfreier und -armer Pkw, Lkw und Busse mit strengeren Vorgaben für die öffentliche Beschaffung fördern. Dazu soll die Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge geändert werden.

Trinkwasser (Richtlinie)

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Die EU-Kommission hat die Trinkwasser-Richtlinie überarbeitet: Neben der Anpassung von Schadstoffgrenzwerten an den wissenschaftlichen Fortschritt soll künftig ein „risikobasierter Ansatz“ dafür sorgen, dass Gefahren für die Trinkwasserversorgung frühzeitig erkannt werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten den Zugang zu Trinkwasser verbessern.

Strategie für Kunststoffe (Mitteilung)

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Die EU-Kommission will, dass Kunststoffabfälle in größeren Mengen recycelt werden und durch eine ordnungsgemäße Entsorgung nicht mehr in die Meere gelangen können. Dazu hat sie eine Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft vorgelegt.

Die Europapolitik der GroKo

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Das cep hat den Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD aus ordnungspolitischer Sicht bewertet. In einem cepAdhoc wurden die Vereinbarungen zur Stabilisierung der Eurozone, zum EU-Haushalt, zur Gesundheitspolitik, zum Klima und zu Europas Wettbewerbsfähigkeit unter die Lupe genommen und als weder stringent noch mutig empfunden.

Globalisierung des Klimaschutzes

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Der globale Klimaschutz braucht eine weltweite Angleichung der CO2-Bepreisung. Deshalb müsse sich die EU speziell auf der 23. Weltklimakonferenz ab 6. November in Bonn dafür einsetzen. In einem Input legen die Klima- und Umweltexperten des cep dar, welche neuen Wege die Staatengemeinschaft beschreiten müsse, um das 2015 in Paris beschlossene Klimaschutzziel zu erreichen.

Emissionsarme Mobilität (Mitteilung)

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Mit einer Strategie für emissionsarme Mobilität will die EU-Kommission dazu beitragen, die verkehrsbedingten Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen zu reduzieren. Aus Sicht des cep sind die Maßnahmenvorschläge der Kommission überwiegend ungeeignet, diese verkehrsbedingten Emissionen „kosteneffizient und unter Wahrung der Technologieneutralität“ zu senken.

Emissionen durch Landnutzung und Forstwirtschaft (LULUCF) (Verordnung)

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Auf Grundlage einer Verordnung der EU-Kommission sollen die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen (THG) durch Landnutzung und Forstwirtschaft umfassend in die Klimapolitik der EU einbezogen werden. Dabei soll künftig der Umfang an THG-Emissionen in diesem Bereich auch nicht mehr größer sein dürfen, als der Abbau von THG durch ihre Bindung im Boden, in Pflanzen oder Holzprodukten.

Nationale Klimaziele 2021 – 2030 für Nicht-ETS-Sektoren (Verordnung)

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Die EU-Kommission will den Mitgliedstaaten nationale Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen (THG) in den Sektoren zuweisen, die nicht dem EU-Emissionshandel (ETS) unterliegen (z.B. Verkehr und Landwirtschaft). Zudem schlägt sie Flexibilitätsoptionen vor, die die Mitgliedstaaten bei der Erreichung ihrer nationalen Ziele nutzen können.

Carbon Leakage

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Das EU-Emissionshandelssystem (ETS) ist ein ökologisch treffsicheres und ökonomisch effizientes Klimaschutzinstrument. Aus Sicht des cep kann das ETS aber nur dann einen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten, wenn in der EU eingesparte Treibhausgasemissionen nicht lediglich in Drittstaaten verlagert werden (Carbon Leakage).

Begrenzung der CO2-Emissionen der internationalen Luftfahrt (Beschluss)

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Ein koordinierter „Standpunkt“ der EU für die kommende Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Belange der europäischen Fluggesellschaften dort besser berücksichtigt werden. Zu diesem Schluss kommt das cep bei der Analyse des Beschlussvorschlages der EU- Kommission für die Begrenzung der CO2-Emissionen in der internationalen Luftfahrt.

Umsetzung des Pariser Klimaschutz-Übereinkommens (Mitteilung)

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In einer Mitteilung hat die EU-Kommission dargelegt, wie die Europäische Union das in Paris vereinbarte globale Klimaschutzübereinkommen umsetzen soll. Aus Sicht des cep ist das Paris-Übereinkommen ein notwendiger Schritt hin zu effektivem Klimaschutz. Allerdings ist die Auffassung der Kommission, dass die Bestimmungen zu Carbon-Leakage „ausgewogen“ seien, nicht zutreffend.

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will, dass Abfälle durch neue Ökodesign-Vorgaben gar nicht erst entstehen oder aber umwelt- und ressourcenschonender verwertet werden. Außerdem sollen EU-Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe entwickelt werden.

Abfallwirtschaft (Richtlinie)

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Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und eine Deponierungsbeschränkung für Siedlungsabfälle erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll rechtzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

Emissionshandelssystem ab 2021 (Richtlinie)

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Der Europäische Rat hat 2014 für den Zeitraum 2021–2030 strengere Ziele für die Reduktion von CO2-Emissionen festgelegt. Das Reduktionsziel bis 2030 beträgt in den vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren mindestens 43% gegenüber 2005. Um dies zu erreichen, soll die EU-weit zulässige Emissionsmenge ("Cap") ab 2021 jährlich um 2,2 Prozent – statt bisher 1,74 Prozent – gesenkt werden. Zudem sollen die "Benchmarks", die Anreize für die Reduktion von CO2-Emissionen schaffen sollen und sich nach der durchschnittlichen Emissionsmenge der 10 Prozent effizientesten Anlagen eines Sektors in den Jahrren 2007 und 2008 richten, pauschal reduziert werden.

Reform des Emissionshandels

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Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) zu überarbeiten. Die EU sollte nach Auffassung des cep auch nach 2020 kostenlose Zertifikate an abwanderungsgefährdete Unternehmen vergeben , um eine Verlagerung der CO2-Emissionen in Nicht-EU-Länder zu verhindern.

Emissionen von mobilen Maschinen und Geräten (Verordnung)

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Für „nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte“ („non-road mobile machinery“ – NRMM) gelten derzeit Emissionsgrenzwerte, die zuletzt 2004 geändert wurden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission entsprechen sie nicht mehr dem Stand der Technik. Daher sollen nun strengere Emissionsgrenzwerte erlassen werden, um insbesondere die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und um die EU-Anforderungen an denen der USA anzugleichen.

Abfallbewirtschaftung (Richtlinie)

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Die Europäische Kommission will eine strengere Einhaltung der Abfallhierarchie durch quantitative Zielvorgaben für das Recycling und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen erwirken. Ein neues „Frühwarnsystem“ soll frühzeitig erkennen, wenn Mitgliedstaaten die Zielvorgaben voraussichtlich nicht erfüllen werden.

Verringerung nationaler Luftschadstoffe (Richtlinie)

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Die Europäische Kommission schlägt für die Emission bestimmter Luftschadstoffe nationale Höchstmengen für die Zeit ab 2020 und ab 2030 vor und dehnt diese auf weitere Luftschadstoffe aus. Die Mitgliedstaaten müssen nationale „Luftreinhalteprogramme“ erstellen. Diese müssen Angaben über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung von Luftschadstoffen enthalten. Außerdem sollen bis 2025 zu erreichende Zwischenziele eingeführt werden.

Beihilfeleitlinien Umwelt und Energie 2014–2020

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Die Europäische Kommission hat einen Entwurf für Beihilfeleitlinien mit detaillierten Kriterien veröffentlicht, nach denen sie ab Sommer 2014 u.a. die mitgliedstaatliche Förderung erneuerbarer Energien (EE) sowie die partielle Entlastung stromintensiver Unternehmen von den Förderkosten beihilferechtlich beurteilen will. Die Kommission billigt darin grundsätzlich die EE-Förderung, sofern diese auf ein „Mindestmaß“ beschränkt ist. Die EE-Förderung soll wettbewerblich in Form von Einspeiseprämien- oder Quotenmodellen erfolgen. Die Mitgliedstaaten dürfen stromintensive Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit nachweislich gegenüber Unternehmen in Nicht-EU-Staaten durch hohe Strompreise gefährdet ist, weiterhin von den Kosten der EE-Förderung partiell entlasten.

Marktüberwachung von Produkten (Verordnung)

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Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Marktüberwachung will die Kommission die Verbreitung von Produkten, die Risiken für schützenswerte Rechtsgüter wie Gesundheit, Sicherheit, Verbraucher- oder Umweltschutz darstellen, durch eine effiziente und EU-weit einheitliche Marktüberwachung vermeiden.

Sicherheit von Verbraucherprodukten (Verordnung)

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Die Europäische Kommission hat ein „Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket“ vorgeschlagen, das insbesondere einen Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten und einen Verordnungsvorschlag zur behördlichen Marktüberwachung von Produkten enthält. Durch den Verordnungsvorschlag zur Produktsicherheit sollen die verschiedenen Regeln zur Sicherheit von Verbraucherprodukten vereinfacht werden. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass diese Produkte sicher sind.

Binnenmarkt für grüne Produkte (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission will die Verbreitung ökologischer Produkte und umweltfreundlicher Unternehmenspraktiken durch mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei der Kennzeichnung von Umweltleistungen stärken. Die Kommission empfiehlt, dass Unternehmen im Rahmen einer freiwilligen dreijährigen Testphase die von ihr entwickelten Methoden eines „Umweltfußabdrucks von Produkten“ und eines „Umweltfußabdruck von Organisationen“ anwenden.

7. Umweltaktionsprogramm bis 2020 (Beschluss)

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Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) bietet eine Gesamtschau der derzeitigen und zukünftigen umweltpolitischen Initiativen bis 2020. Er enthält eine breite Palette von Vorstellungen über Ziele und Maßnahmen, deren konkrete Ausgestaltung noch offen bleibt. Dabei thematisiert die Kommission neben der mangelhaften Umsetzung des bestehenden EU-Umweltrechts auch den vermehrten Einsatz marktbasierter Instrumente.

Kunststoffabfälle in der Umwelt (Grünbuch)

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Die Europäische Kommission will die Menge an Kunststoffabfällen und die davon ausgehenden Umweltbelastungen reduzieren. Sie erwägt, das Recycling von Kunststoffabfällen  gegenüber der energetischen Verwertung und der Deponierung zu fördern. Darüber hinaus erwägt sie ein generelles Deponierungsverbot für Kunststoffabfälle. Durch Vorgaben bezüglich des Produktdesigns sollen Hersteller verpflichtet werden, die Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit von Kunststoffprodukten zu erhöhen.

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) (Richtlinie)

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Bestimmte öffentliche und private Projekte, bei denen „mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist“, müssen vor ihrer Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Die Kommission will die UVP-Richtlinie 2011/92/EU erstmals seit 25 Jahren grundlegend überarbeiten, um Mängel zu beseitigen und sie an die veränderten politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Schutz von Wasserressourcen (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission bewertet in ihrer Mitteilung die EU-Gewässerschutzpolitik, identifiziert Mängel und schlägt Verbesserungsmöglichkeiten vor. Sie besteht insbesondere auf eine Wasserverbrauchsmessung und die Festsetzung von Wassergebühren auf Basis des Verursacherprinzips. Außerdem schlägt sie die Bindung der nationalen Behörden an beste verfügbare Techniken für Genehmigungen von Industrieemissionen sowie EU-einheitliche Verbrauchsstandards für wasserverbrauchende Produkte vor.

Bioökonomie (Mitteilung)

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Die Europäische Kommission fordert, mittels einer „Bioökonomie-Strategie“ den Umgang mit biologischen Ressourcen zu ändern, um den Herausforderungen einer wachsenden Weltbevölkerung, der Erschöpfung von Ressourcen, zunehmender Umweltbelastungen und des Klimawandels zu begegnen. Die Strategie umfasst Vorschläge für Maßnahmen der EU und/oder der Mitgliedstaaten für Investitionen in Forschung, Innovation und Qualifikation, eine engere Zusammenarbeit der Politik sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Bioökonomie-Sektoren.

Öko-Innovationsplan (Mitteilung)

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Nach Auffassung der Kommission gibt es zu wenig Öko-Innovationen in der EU. Diese müssen beschleunigt und besser vermarktet werden. Hierzu soll das Umweltrecht überarbeitet werden und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Subventionen erhalten.

Bioabfall (Mitteilung)

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Die Kommission hat nach der Abfallrahmenrichtlinie die Bewirtschaftung von Bioabfall zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.

Strategie "Ökofahrzeuge" (Mitteilung)

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Die Kommission legt eine Strategie zur Förderung der Entwicklung und Akzeptanz von umweltfreundlichen Straßenfahrzeugen vor. Dabei will sie sowohl „saubere und energieeffiziente“ Fahrzeuge mit einem konventionellen Verbrennungsmotor fördern als auch Fahrzeuge mit „extrem geringen CO2-Ausstoß“ durch neue Technologien wie z.B. alternative Kraftstoffe, Elektromotoren und Brennstoffzellen.

CO2-Ausstoß leichter Nutzfahrzeuge (Mitteilung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge festgelegt werden. Dies betrifft vor allem Fahrzeugersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von neuen leichten Nutzfahrzeugen.

CO2-arme Technologien (SET-Plan) (Mitteilung)

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Um von fossilen Energieträgern unabhängig zu werden, will die EU mit dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie („SET-Plan“) die Einführung von Technologien mit geringen CO2-Emissionen beschleunigen. Die Kommission konkretisiert nun die strategischen und technologischen Ziele, die geplanten Maßnahmen und den geschätzten Bedarf an privaten und öffentlichen Investitionen für die Erforschung und Entwicklung ausgewählter Technologien bis 2020.

Internationale Finanzmittel für den Klimaschutz (Mitteilung)

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Ohne Unterstützungszahlungen für Entwicklungsländer wird voraussichtlich kein weltweites Klimaschutzabkommen zustande kommen. Die Kommission legt dar, nach welchen Kriterien diese Zahlungen aufgeteilt werden sollten. Sie erörtert außerdem, ob der EU-Anteil an diesen Zahlungen aus dem EU-Haushalt, aus einem einzurichtenden EU-Klima-Fonds oder den Haushalten der Mitgliedstaaten geleistet werden sollten.

Ermäßigte Mehrwertsteuersätze als Instrument der Umweltpolitik in der EU?

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Ermäßigte Mehrwertsteuersätze sollen einen Anreiz bieten, „besonders umweltfreundliche“ Produkte zu kaufen. Daher wird seit einiger Zeit diskutiert, ob den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden soll, für „besonders umweltfreundliche“ Produkte ermäßigte Mehrwertsteuersätze einzuführen.

Anpassung an den Klimawandel (Weißbuch)

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Nach Einschätzung der Kommission wird der Klimawandel Anpassungen in verschiedenen Politikbereichen wie Gesundheit und Soziales, Landwirtschaft und Infrastrukturpolitik notwendig machen. Um Ausgaben der Mitgliedstaaten zu ergänzen und Belastungen zu teilen, können Anpassungsmaßnahmen durch EU-Ausgabenprogramme finanziert werden.

Klimaschutzübereinkommen (Mitteilung)

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Die Kommission schlägt ehrgeizige Klimaschutzziele vor, die für Industriestaaten und Entwicklungsländer gelten sollen. Hierzu möchte sie den Emissionsrechtehandel ausweiten. Außerdem sollen Unterstützungszahlungen für Entwicklungsländer teilweise aus EU-Anleihen finanziert werden.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie)

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Durch den Richtlinienvorschlag soll die „WEEE-Richtlinie“ 2002/96/EG neugefasst werden, die die Abfallbewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten regelt. Diese sollen keine schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit haben und effizienter als Rohstoffressource genutzt werden. Die Hersteller sollen in dem einzelnen Mitgliedstaat jährlich eine Mindestquote für die Sammlung, die Verwertung insgesamt sowie für die Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings von Altgeräten erfüllen müssen. Zudem sollen die Registrierungs- und Berichterstattungspflichten harmonisiert und die nationalen Register interoperabel gemacht werden.

Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (Verordnung)

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Durch das freiwillige Zertifizierungssystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) können Organisationen ihre Umweltleistung ohne staatlichen Zwang verbessern. Mit dem vorgelegten Verordnungsvorschlag können nun auch Organisationen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, teilnehmen. Für Organisationen mit Standorten in mehreren Mitgliedstaaten wird die Teilnahme durch eine neue „Sammelregistrierung“ vereinfacht. Für kleine Organisationen gelten Sonderregeln, die ihnen die Teilnahme an EMAS erleichtern sollen. Außerdem berichten Organisationen nun anhand neuer „Kernindikatoren“ über ihre Umweltleistung.

Grüne öffentliche Beschaffung (Mitteilung)

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Der öffentliche Sektor in der EU gibt jährlich ca. 16% des EU-Bruttoinlandsprodukts für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen aus. Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung vor, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten unverbindliche Kriterien für die Berücksichtigung von Umweltaspekten im öffentlichen Beschaffungswesen zu entwickeln, deren Anwendung die Mitgliedstaaten gewährleisten sollen.

Ökodesign: Umweltgerechte Produktgestaltung (Richtlinie)

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Die Kommission möchte den Geltungsbereich der bestehenden Ökodesign-Richtlinie, die sich nur auf energiebetriebene Produkte bezieht, auf alle energieverbrauchsrelevanten Produkte ausdehnen. Hierzu sollen Mindestanforderungen an die Umwelteigenschaften der Produkte und der dazugehörigen Produktionsprozesse gestellt werden.

Sicherheitsvorschriften für Kraftfahrzeuge (Verordnung)

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Die Kommission schlägt neue EU-weite Sicherheits- und Umweltvorschriften für Kraftfahrzeugen vor. Die Zahl der Verletzten und Todesopfer im Straßenverkehr soll ebenso gesenkt werden wie Lärm- und CO2-Emissionen verringert werden sollen. Ziel ist es außerdem, die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie zu stärken.

CO2-Ausstoß neuer PKW (Verordnung)

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Mit dem Verordnungsvorschlag sollen CO2-Grenzwerte für PKW festgelegt werden. Dies betrifft vor allem PKW-Hersteller, deren Zulieferer und letztlich alle Käufer von Neuwagen.

Industrieemissionen (Richtlinie)

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Die vorgeschlagene Richtlinie verschärft die Vorgaben, die von den nationalen Behörden bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu beachten sind. Im Zentrum steht dabei das Konzept der „besten verfügbaren Techniken“ (BVT). Aus diesen ergeben sich insbesondere die einzuhaltenden Emissionsgrenzwerte. Von diesen Grenzwerten dürfen die nationalen Behörden nur in Ausnahmefällen abweichen. Ferner sollen bei der Genehmigung von Industrieanlagen auch Maßnahmen zum Schutz des Bodens auferlegt werden.

Unterstützung der KMU bei der Einhaltung des Umweltrechts (Mitteilung)

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In der Mitteilung KOM(2007) 379 schlägt die EU-Kommission ein Programm zur besseren Einhaltung und Umsetzung des Umweltrechts durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor. Das von der Kommission vorgeschlagene Programm enthält Maßnahmen, die von der Verringerung der Verwaltungskosten für KMU und der Durchführung einer Informationskampagne bis zur Bereitstellung von Subventionen für Umweltmanagementsysteme und zur Lockerung der Beihilfevorschriften reichen.

Anpassung an den Klimawandel in Europa (Grünbuch)

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In ihrem Grünbuch “Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen der EU” untersucht die Europäische Kommission die aktuellen und möglichen zukünftigen Folgen des Klimawandels für Europa. Zugleich prüft sie die Handlungsgründe für die EU sowie die dringendsten europäischen Anpassungsmaßnahmen, um die Folgen des Klimawandels zu mildern. Vom Grünbuch betroffen sind nahezu alle Bereiche der Volkswirtschaft.

Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius (Mitteilung)

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In ihrer Mitteilung unterbreitet die Europäische Kommission Vorschläge für Maß- nahmen zur dauerhaften Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2°C. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung der EU, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20% zu senken sowie die angestrebte Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamt- energieverbrauch der EU auf 20%. Zugleich schlägt die Kommission eine Stärkung des Emissionshandelssystems vor. Von der Kommissionsmitteilung betroffen sind der Energiesektor, die gesamte Volkswirtschaft und die breite Öffentlichkeit

Bodenschutz (Richtlinie)

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Mit dieser Richtlinie beabsichtigt die EU Kommission, dass der Bodenschutz in allen Mitgliedstaaten ganzheitlich betrieben wird. Zudem sollen EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Von diesem Vorhaben sind alle Nutzer, Eigentümer und Erwerber von Boden, insbesondere Betreiber von potentiell umweltgefährdenden Betrieben, betroffen.

Verbot quecksilberhaltiger Meßinstrumente (Richtlinie)

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Nostalgiker sollten sich beeilen: Quecksilberthermometer gehören bald der Vergangenheit an. Die EU möchte das schädliche Metall aus privaten Haushalten verbannen. Tierische und menschliche Gesundheit werden es danken.

Die Richtlinie will das Inverkehrbringen quecksilberhaltiger Meß- und Kontrollinstrumente verhindern. Davon betroffen sind vor allem Unternehmen, die quecksilberhaltige Meßinstrumente neu in Verkehr bringen wollen, sowie Verbraucher.

Verbot von Chemikalien: PFOS (Richtlinie)

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Mit der Verabschiedung der PFOS-Richtlinie will die EU-Kommission die Verwendung von Perfluorooctansulfonaten (PFOS) beschränken, dabei für den Schutz von Gesundheit und Umwelt sorgen und gleichzeitig einen funktionierenden Binnenmarktes sicherstellen.

Dieses Gesetzesvorhaben betrifft die chemische Industrie, Halbleiterindustrie, Oberflächen bearbeitende Unternehmen, Produzenten von Feuerlöschschaum und Verbraucher.

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