Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2010

Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

2010

Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.

2010

Die EU-Energiestrategie 2020 konzentriert sich auf fünf „Prioritäten“: (1) Steigerung der Energieeffizienz, (2) Aufbau eines „europaweit integrierten Energiemarktes“, (3) Verbraucherschutz und Sicherheitsstandards, (4) Weiterentwicklung von Energietechnologien und (5) Stärkung der energiepolitischen Außenbeziehungen. Die Kommission bemängelt an der derzeitigen EU-Energiepolitik, dass der Energiebinnenmarkt weiterhin fragmentiert ist und die bisherigen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Steigerung der Energieeffizienz „enttäuschend“ sind. Zudem fehlen Investitionen in das Energiesystem von 1 Billion € bis 2020 und technologische Fortschritte.

2010

Mit dem Lissabon-Vertrag erhält die EU erstmals eine im Primärrecht verankerte Kompetenz für den Tourismus. Die Kommission beschreibt in der Mitteilung die „Herausforderungen“ und stellt einen „Aktionsrahmen für den Tourismus in Europa“ vor. Unter anderem will sie den „kulturellen und natürlichen Reichtum Europas“ bekannter machen, z.B. durch ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Zudem soll ein Austauschprogramm für Touristen es „Schlüsselgruppen“ wie Jugendlichen (bis 30 Jahren) und Senioren (ab 65 Jahren) ermöglichen, in der Nebensaison in Tourismusziele anderer Mitgliedstaaten zu verreisen. Schließlich kündigt die Kommission „Sensibilisierungskampagnen“ über die Wahl des Reiseziels und des Beförderungsart an, um einen „nachhaltigen und verantwortungsvollen Qualitätstourismus“ zu fördern. 

2010

Das vorliegende Grünbuch soll Wege zur Entwicklung eines (in allen Amtssprachen verfügbaren) Europäischen Vertragsrechts aufzeigen: Die Kommission stellt dazu verschiedene Optionen für ein „Europäisches Vertragsrechtsinstrument“ zur Diskussion. Darunter versteht sie ein Konstrukt vertragsrechtlicher Regelungen der EU, das näher auszugestalten ist, insbesondere im Hinblick auf das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit (Rechtsform), die Regelungsbreite (materieller Anwendungsbereich) und die Anwendbarkeit auch auf nicht grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse.

2010

Die bisherige EU-Steinkohleverordnung, die Subventionen für den Steinkohlebergbau gestattet, tritt zum 31. Dezember 2010 außer Kraft. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Nachfolgeverordnung würde Stilllegungsbeihilfen nur noch bis zum 1. Oktober 2014 erlauben. Die für Oktober 2014 bis Ende 2018 vereinbarten deutschen Stilllegungsbeihilfen in Höhe von ca. 2,35 Mrd. Euro würden nicht mehr gezahlt, nur noch die weiterhin zulässigen Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten in Höhe von 3,03 Mrd. Euro.

2010

Bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind aus cep-Sicht fünf „harte“ Vorgaben zu beachten, um Haushaltsschieflagen effektiv zu bekämpfen.

2010

Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patentgerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

2010

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen derselben Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Ausnahmen diesem Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (EG) Nr. 1400/2002 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. Ende Dezember hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt.

2010

Im Rahmen von horizontalen Vereinbarungen kooperieren Unternehmen als Wettbewerber miteinander auf der gleichen Wertschöpfungsstufe. Die Leitlinien sollen Unternehmen die Selbsteinschätzung erleichtern, ob von ihnen angestrebte horizontale Vereinbarungen gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen und ob eine Freistellung in Betracht kommt. Sie enthalten allgemeine und vereinbarungsspezifische Erläuterungen zur Prüfung gängiger horizontaler Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen. Die Neuauflage der Leitlinien greift außerdem wettbewerbsrechtlich relevante Ausführungen zum „Informationsaustausch“ zwischen Unternehmen auf.

2010

Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 € erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben. Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.  Strittige Fragen wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

2010

Die Kommission hat nach der Abfallrahmenrichtlinie die Bewirtschaftung von Bioabfall zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.

2010

Die EU soll „makroökonomische Ungleichgewichte“ in und zwischen den Mitgliedstaaten überwachen und verhindern. Ferner soll sie eine „thematische Überwachung“ durchführen dürfen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die „Europa-2020-Ziele“ auch tatsächlich umsetzen. Eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Staatshaushalte ausreichend konsolidieren. Zudem soll die EU die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten effektiv koordinieren dürfen. Dafür soll ein „Europäisches Semester“ eingerichtet werden.

2010

In dem am 7. Juli 2010 vorgelegten Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ geht die Kommission ausführlich auf die Herausforderungen ein, vor denen die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten Altersversorgungssysteme stehen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission hauptsächlich eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht. Ziel der Kommission ist es, die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Altersversorgungssystemen zu verbessern. Zudem stellt die Kommission die Frage, ob sie es sein sollte, die bestimmt, wann die Altersversorgung angemessen ist.

2010

Im Rahmen des EU-Systems zum Handel mit Zertifikaten über Rechte zur Emission von Treibhausgasen (ETS) dürfen seit 2005 bestimmte ortsfeste Anlagen (z. B. zur Strom- und Wärmeversorgung, zur Metallerzeugung und  -verarbeitung, zur Papierherstellung sowie der chemischen Industrie) und ab 2012 der Luftverkehr Treibhausgase nur ausstoßen, wenn die Betreiber über entsprechende Zertifikate verfügen. Gemäß der ETS-Richtlinie versteigern die Mitgliedstaaten ab 2012 alle Zertifikate für den Luftverkehr und ab 2013 für ortsfeste Anlagen, die nicht kostenlos zugeteilt werden. Der vorgelegte Verordnungsentwurf betrifft den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung dieser Treibhausgasemissionszertifikate.

2010

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt die Europäische Union erstmals über eine Kompetenzgrundlage für eine umfassende europäische Energiepolitik. Für den Winter 2010/2011 hat die Kommission weitreichende Vorschläge für die zukünftige EU-Energiestrategie angekündigt.

2010

Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können eine Auslagerung von FuE-Tätigkeiten, die Zusammenarbeit bei FuE sowie die gemeinsame Vermarktung von zusammen entwickelten Erzeugnissen vorsehen. Dadurch können sie die Effizienz steigern, Kosten senken und den Ideen- und Erfahrungsaustausch intensivieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sieht als neue Freistellungsvoraussetzung vor, dass alle Parteien vor Beginn der FuE-Arbeiten die ihnen zustehenden oder ausstehenden Rechte des geistigen Eigentums offenlegen müssen. Ferner erweitert die Kommission die „Kernbeschränkungen“ sowohl für den Passivvertrieb als auch für den aktiven Vertrieb.

2010

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

2010

Die „Digitale Agenda“ benennt „Schlüsselaktionen“, die „intelligenteres“ Arbeiten ermöglichen und einen Digitalen Binnenmarkt schaffen sollen. Ziel ist, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen aus dem Digitalen Binnenmarkt zu ziehen, der auf schnellen Internetverbindungen für EU-weite Dienste beruht. Die Kommission nennt als „wichtige Leistungsziele“ für 2015 u.a., dass 50% der Bevölkerung online einkaufen, dass Preisdifferenzen zwischen Telefongesprächen im Heimatland und im EU-Ausland („Roaming“) beseitigt werden sowie dass ein durchschnittlicher Minutenpreis aller Gespräche (einschließlich Roaming) von 13 Cent verlangt wird.

2010

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.