Versteigerung von Emissionszertifikaten (Verordnung)

Im Rahmen des EU-Systems zum Handel mit Zertifikaten über Rechte zur Emission von Treibhausgasen (ETS) dürfen seit 2005 bestimmte ortsfeste Anlagen (z. B. zur Strom- und Wärmeversorgung, zur Metallerzeugung und  -verarbeitung, zur Papierherstellung sowie der chemischen Industrie) und ab 2012 der Luftverkehr Treibhausgase nur ausstoßen, wenn die Betreiber über entsprechende Zertifikate verfügen. Gemäß der ETS-Richtlinie versteigern die Mitgliedstaaten ab 2012 alle Zertifikate für den Luftverkehr und ab 2013 für ortsfeste Anlagen, die nicht kostenlos zugeteilt werden. Der vorgelegte Verordnungsentwurf betrifft den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung dieser Treibhausgasemissionszertifikate.

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Die Verordnung hätte bereits bis zum 30. Juni 2010 erlassen sein müssen. Die Kommission legt ihren Entwurf vom 14. Juli 2010 also deutlich zu spät vor. Die vorgeschlagene Verordnung gewährleistet nicht, dass bereits ab 2011 hinreichend viele Zertifikate für die Zeit ab 2013 versteigert werden können. Die Regeln zum Versteigerungsablauf und zur Auktionsaufsicht führen grundsätzlich zu einem transparenten Versteigerungsverfahren. Allerdings ist die Annullierung einer Versteigerung, wenn der Auktionspreis wesentlich unter dem Preis des Sekundärmarktes liegt, abzulehnen.