Tourismuspolitik (Mitteilung)

Mit dem Lissabon-Vertrag erhält die EU erstmals eine im Primärrecht verankerte Kompetenz für den Tourismus. Die Kommission beschreibt in der Mitteilung die „Herausforderungen“ und stellt einen „Aktionsrahmen für den Tourismus in Europa“ vor. Unter anderem will sie den „kulturellen und natürlichen Reichtum Europas“ bekannter machen, z.B. durch ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“. Zudem soll ein Austauschprogramm für Touristen es „Schlüsselgruppen“ wie Jugendlichen (bis 30 Jahren) und Senioren (ab 65 Jahren) ermöglichen, in der Nebensaison in Tourismusziele anderer Mitgliedstaaten zu verreisen. Schließlich kündigt die Kommission „Sensibilisierungskampagnen“ über die Wahl des Reiseziels und des Beförderungsart an, um einen „nachhaltigen und verantwortungsvollen Qualitätstourismus“ zu fördern. 

cepAnalyse

Ein „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ führt zu einer verbesserten Wahrnehmung des kulturellen Reichtums Europas. Ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Austauschprogramm für Touristen ist überflüssig, da bereits Marktmechanismen für eine bessere Verteilung von Urlaubsreisen bestehen. „Sensibilisierungsmaßnahmen“ für die Wahl des Reiseziels und der Beförderungsart verzerren massiv den Wettbewerb zwischen den Reisezielen und den Verkehrsträgern.