Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

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2010

Die gegenwärtige Euro-Krise ist zu großen Teilen auf eine übermäßige öffentliche Verschuldung zurückzuführen. Daher sollte die Lösung des Schuldenproblems auch im Zentrum der Krisenbewältigung stehen. Die Kommission hat deshalb am 29. September ein Reformpaket veröffentlicht. Es umfasst Änderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie eine den Pakt ergänzende makroökonomische Überwachung. Damit möchte die Kommission sicherstellen, dass der Stabilität- und Wachstumspakt zukünftig schneller, schärfer und konsequenter greift.

2010

Bei der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts sind aus cep-Sicht fünf „harte“ Vorgaben zu beachten, um Haushaltsschieflagen effektiv zu bekämpfen.

2010

Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patentgerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

2010

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen derselben Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Ausnahmen diesem Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (EG) Nr. 1400/2002 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. Ende Dezember hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt.

2010

Im Rahmen von horizontalen Vereinbarungen kooperieren Unternehmen als Wettbewerber miteinander auf der gleichen Wertschöpfungsstufe. Die Leitlinien sollen Unternehmen die Selbsteinschätzung erleichtern, ob von ihnen angestrebte horizontale Vereinbarungen gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen und ob eine Freistellung in Betracht kommt. Sie enthalten allgemeine und vereinbarungsspezifische Erläuterungen zur Prüfung gängiger horizontaler Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen. Die Neuauflage der Leitlinien greift außerdem wettbewerbsrechtlich relevante Ausführungen zum „Informationsaustausch“ zwischen Unternehmen auf.

2010

Die EU soll „makroökonomische Ungleichgewichte“ in und zwischen den Mitgliedstaaten überwachen und verhindern. Ferner soll sie eine „thematische Überwachung“ durchführen dürfen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die „Europa-2020-Ziele“ auch tatsächlich umsetzen. Eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Staatshaushalte ausreichend konsolidieren. Zudem soll die EU die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten effektiv koordinieren dürfen. Dafür soll ein „Europäisches Semester“ eingerichtet werden.

2010

Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können eine Auslagerung von FuE-Tätigkeiten, die Zusammenarbeit bei FuE sowie die gemeinsame Vermarktung von zusammen entwickelten Erzeugnissen vorsehen. Dadurch können sie die Effizienz steigern, Kosten senken und den Ideen- und Erfahrungsaustausch intensivieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sieht als neue Freistellungsvoraussetzung vor, dass alle Parteien vor Beginn der FuE-Arbeiten die ihnen zustehenden oder ausstehenden Rechte des geistigen Eigentums offenlegen müssen. Ferner erweitert die Kommission die „Kernbeschränkungen“ sowohl für den Passivvertrieb als auch für den aktiven Vertrieb.

2010

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.

2010

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken vereinbart. Darauf aufbauend empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien, um die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten sollen den Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschafts- und Fiskalpolitik Rechnung tragen und nationale Reformprogramme konzipieren, die mit den Leitlinien im Einklang stehen.

2010

Die Kommission überprüft die Verfahren zur Erstellung von europäischen Normen hinsichtlich ihrer Effizienz und Transparenz. Ziel der Überprüfung ist die Erarbeitung eines Reformvorschlags („Standardisation Package“), der eine effizientere und transparentere europäische Normung ermöglicht. Darüber hinaus möchte die Kommission den Zugang zu Normen für KMU erleichtern und mithin die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen.

2010

Nach dem Scheitern ihres letzten Änderungsvorschlags strebt die Kommission erneut die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie an. Anhand eines Fragenkatalogs, zu dem die europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) Stellung beziehen sollen, möchte die Kommission klären, ob eine Überarbeitung aus Sicht der Sozialpartner erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein könnte.

Die zentralen Themenbereiche umfassen die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, die Behandlung von Bereitschaftsdienst, die Festlegung der Ruhezeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

2010

Die Strategie „Europa 2020“ – als Nachfolgerin der gescheiterten Lissabon-Strategie – soll die EU „in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft“ verwandeln, die „durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt geprägt“ ist. Die Kommission gibt darin fünf Kernziele vor, die bis 2020 erreicht werden sollen, indem intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum oberste Priorität eingeräumt wird. Der Europäische Rat hat drei der fünf Kernziele im Wesentlichen bestätigt, die anderen beiden hingegen stark abgeschwächt. Ferner schlägt die Kommission sieben Leitinitiativen vor, die „für die EU und für die Mitgliedstaaten bindend" seien und von der Kommission und den Mitgliedstaaten verfolgt werden sollen. Die Zielerreichung will die Kommission anhand von Berichten der Mitgliedstaaten überwachen.

2010

Die Subsidiarität ist als vertragsrechtlich festgelegte Schranke bei der Kompetenzausübung der EU maßgeblich zu beachten. Trotz sprachlicher Verbesserung bei der Formulierung des Subsidiaritätsprinzips im EUV-Lissabon bleiben die unbestimmten Rechtsbegriffe weiterhin prägend. Aus dem Subsidiaritätsprotokoll wurden die bisherigen Kriterien für die Prüfung der Subsidiarität –insbesondere die grenzüberschreitende Dimension des zu regelnden Sachverhalts – entfernt. Den nationalen Parlamenten werden mit dem neuen Subsidiaritätsprotokoll die präventiv ansetzende Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage zur ex-post-Kontrolle eröffnet.

2010

Laut Kommission sind Schlüsseltechnologien von „systemischer Bedeutung“ für die europäische Wirtschaft und liefern die Grundlage für neu zu entwickelnde Verfahren, Waren und Dienstleistungen. Daher soll ein Prozess eingeleitet werden, im Verlaufe dessen die wichtigsten Schlüsseltechnologien in der EU ermittelt und gefördert werden sollen. Die Forschungsgrundlagen zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien in der EU sollen durch „geeignete Rahmenbedingungen und Förderinstrumente“ gestärkt werden. Synergieeffekte durch bessere Koordinierung von Forschungsförderung und gemeinsame Maßnahmen der Mitgliedstaaten sollen sich vorteilhaft für die europäischen Unternehmen auswirken. Die Kommission setzt sich zudem für ein EU-Patent und ein einheitliches Patentgerichtssystem in Europa ein.

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