Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts – Schneller, Schärfer, Konsequenter?

Die gegenwärtige Euro-Krise ist zu großen Teilen auf eine übermäßige öffentliche Verschuldung zurückzuführen. Daher sollte die Lösung des Schuldenproblems auch im Zentrum der Krisenbewältigung stehen. Die Kommission hat deshalb am 29. September ein Reformpaket veröffentlicht. Es umfasst Änderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie eine den Pakt ergänzende makroökonomische Überwachung. Damit möchte die Kommission sicherstellen, dass der Stabilität- und Wachstumspakt zukünftig schneller, schärfer und konsequenter greift.

cepStudie

In etlichen Aspekten sind die im Reformpaket enthaltenen Vorschläge zu begrüßen, da Verstöße gegen den Pakt fortan konsequenter geahndet werden sollen. Teilweise gehen die Kommissionsvorschläge jedoch nicht weit genug. So droht zum einen der „Quasi-Automatismus“ bei der Sanktionsverhängung ins Leere zu laufen, da der Rat nach wie vor eine starke Stellung bei Entscheidungen über Verfahrensstufen hat. Die zwingend notwendige „Entpolitisierung“ des Defizitverfahrens wird so nur eingeschränkt erreicht. Zum anderen verstößt die von der Kommission angestrebte Möglichkeit, dass ein Defizitverfahren zukünftig auch bei einem Schuldenstand von über 60% droht, gegen die EU-Verträge. Die Klage eines betroffenen Mitgliedstaats vor dem EuGH wegen Vertragsverletzung dürfte somit erfolgreich sein.