Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2010

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.

2010

Nach Ansicht der Kommission ist eine gute Berufsausbildung die wichtigste Voraussetzung für einen nahtlosen Übergang in das Arbeitsleben. Und auch dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel kann durch konsequente Weiterbildung, ausgehend von einer guten Berufsausbildung, am wirksamsten begegnet werden. Zudem lässt sich die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer verbessern, indem die Vergleichbarkeit der nationalen Abschlüsse gewährleistet wird und im Ausland erworbene Fähigkeiten im Inland anerkannt werden.

In ihrer Mitteilung macht die Kommission deutlich, dass der Kopenhagen-Prozess, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung der beruflichen Bildungssysteme unterstützt werden sollten, „neuen Schwung“ erhalten muss, damit sie ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung  zukunftsfähig machen können.

2010

Die neue „Zwei-Ebenen-Struktur“ ist wie folgt aufgebaut: Das Gesamtnetz (1. Ebene) wird beibehalten. Es dient als Basis für den Aufbau eines zusammenhängenden „Kernnetzes“ (2. Ebene). Dieses soll Verbindungen „von höchster strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung“ und eine „wirkliche europäische Planungsperspektive“ beinhalten. Die von der Kommission zur Diskussion gestellten Ideen beziehen sich auf die künftige Planung des TEN-V, seine Umsetzung sowie seinen institutionellen und rechtlichen Rahmen.

2010

Die jüngste Wirtschaftskrise führte zu einem erheblichen Rückgang an Treibhausgasemissionen in der EU. Die Kommission erörtert die Möglichkeit, das Treibhausgasreduktionsziel der EU von 20% auf 30% im Jahr 2020 zu verschärfen. Sie stellt aber klar, dass die vorliegende Mitteilung „nicht der sofortigen Entscheidung“ über eine Emissionsreduzierung von 30% dient, da „die notwendigen Bedingungen“ derzeit „eindeutig nicht gegeben“ sind. Sie hält sich diese Möglichkeit aber weiterhin offen.

2010

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken vereinbart. Darauf aufbauend empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien, um die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten sollen den Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschafts- und Fiskalpolitik Rechnung tragen und nationale Reformprogramme konzipieren, die mit den Leitlinien im Einklang stehen.

2010

Die Euro-Zone ist von einer tiefgreifenden Krise gezeichnet. Bei der Einführung des Euros hochgehaltene Ideale, die die Stabilität des Euros sichern sollten, wurden in kürzester Zeit über Bord geworfen. Die Eigenverantwortlichkeit der Staaten für ihre Haushalte wurde aufgeweicht. Im April beschlossen die Finanzminister den Bail-out Griechenlands. Nachdem auch weitere Euro-Staaten in Finanzierungsschwierigkeiten zu geraten drohten, installierte die EU einen „europäischen Finanzierungsmechanismus“.

2010

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik vereinbart. Darauf aufbauend legt die Kommission dem Rat beschäftigungspolitische Leitlinien vor, in denen sie darlegt, woran sich die Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten orientieren sollte. Dabei hält die Kommission an den Kernzielen fest, die sie dem Europäischen Rat bereits im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgeschlagen hatte.

2010

Die Kommission setzt sich für den Ausbau des EU-Energiebinnenmarktes ein und kündigt einen Rechtsrahmen zur Lagerung von Atommüll an. Der Ausbau der Energienetze soll EU-weit besser koordiniert werden. Der Kommission will durch marktorientierte Instrumente den Wechsel zu einem kohlenstoffarmen Energiesystem bis 2020 einleiten und technologische Innovationen fördern.

2010

Die Kommission legt eine Strategie zur Förderung der Entwicklung und Akzeptanz von umweltfreundlichen Straßenfahrzeugen vor. Dabei will sie sowohl „saubere und energieeffiziente“ Fahrzeuge mit einem konventionellen Verbrennungsmotor fördern als auch Fahrzeuge mit „extrem geringen CO2-Ausstoß“ durch neue Technologien wie z.B. alternative Kraftstoffe, Elektromotoren und Brennstoffzellen.

2010

Die Kommission überprüft die Verfahren zur Erstellung von europäischen Normen hinsichtlich ihrer Effizienz und Transparenz. Ziel der Überprüfung ist die Erarbeitung eines Reformvorschlags („Standardisation Package“), der eine effizientere und transparentere europäische Normung ermöglicht. Darüber hinaus möchte die Kommission den Zugang zu Normen für KMU erleichtern und mithin die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen.

2010

Der Aktionsplan soll die im Stockholmer Programm aufgestellten Ziele zur Schaffung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umsetzen. Hierzu führt er 354 Maßnahmen und einen genauen Zeitplan auf.

2010

Die Kommission zieht Bilanz der UN-Klimakonferenz von Kopenhagen. Dabei kritisiert sie, dass die „Vereinbarung von Kopenhagen“ zwischen 29 Staats- und Regierungschefs dem Ziel der EU, „ein solides und wirksames rechtsverbindliches“ Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll zu verabschieden, „bei weitem nicht gerecht“ wird.

Die Kommission bezieht Stellung zur Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern, zu den Schwachstellen des Kyoto-Protokolls und zum internationalen Handel mit Emissionsrechten. Um die Dynamik der globalen Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels zu erhalten, skizziert die Kommission die Grundzüge ihrer weiteren Strategie.

2010

Nach dem Scheitern ihres letzten Änderungsvorschlags strebt die Kommission erneut die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie an. Anhand eines Fragenkatalogs, zu dem die europäischen Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) Stellung beziehen sollen, möchte die Kommission klären, ob eine Überarbeitung aus Sicht der Sozialpartner erforderlich ist und wie diese gegebenenfalls ausgestaltet sein könnte.

Die zentralen Themenbereiche umfassen die Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit, die Behandlung von Bereitschaftsdienst, die Festlegung der Ruhezeiten und die Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

2010

Der Beschluss der EU-Finanzminister vom 10. Mai 2010 stellt eine Zäsur in der jungen Geschichte des Euros dar. Es ist dringend erforderlich, dem Beschluss eine grundlegende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts an die Seite zu stellen, damit aus dem Sündenfall durch das jetzt beschlossene Hilfssystem kein Dauerzustand kollektiver Verantwortungslosigkeit für die eigenen Staatsfinanzen wird.

2010

„Durchführungsrechtsakte“ gelten der Durchführung eines legislativen EU-Rechtsakts. Die Durchführung verbindlicher EU-Rechtsakte ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten. Ist eine EU-einheitliche Durchführung erforderlich, sieht der Basisrechtsakt die Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die Kommission vor. Der Verordnungsvorschlag dient der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der Kontrolle durch die Mitgliedstaaten, wenn die Kommission die ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse in Anspruch nimmt.

2010

Die Kommission wird 2010 ein neues Weißbuch zur europäischen Verkehrspolitik für den Zeitraum 2010-2020 vorlegen. Der Berichtsentwurf des Verkehrsausschusses zeigt aus der Sicht des Europäischen Parlaments die Herausforderungen sowie die Schwerpunkte der künftigen europäischen Verkehrspolitik auf. Zudem nennt er konkrete „messbare“ Zielvorgaben für den Verkehrsbereich, die bis 2020 zu erfüllen sind. So sollen etwa gegenüber 2010 die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs um 20% sinken. Der Bericht spricht sich schließlich gegen den verkehrsträgerübergreifenden Wettbewerb und für eine „effiziente Komodalität“ aus.

2010

Seit längerer Zeit hält die Krise in Griechenland den Euroraum in Atem. Die cepStudie „Keinen Euro nach Athen tragen“ (22.03.2010) setzt sich mit den grundsätzlichen ökonomischen und juristischen Problemen des Bail-out Griechenlands auseinander. Die cepStellungnahme „Der Kompromiss von Brüssel schafft weder Klarheit noch Rechtssicherheit“ (26.03.2010) kommentiert die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs des Eurogebietes vom 25. März 2010. In der cepAnalyse „Rechtsbruch durch Bail-out-Darlehen“ (19.04.2010) werden die Ministerratsbeschlüsse vom 11. und 16. April 2010 analysiert.

2010

Der Straßenverkehr verursacht neben den Kosten, die die Verkehrsteilnehmer selbst tragen, auch Kosten, die andere Verkehrsteilnehmer und die Allgemeinheit treffen (sog. externe Kosten: z.B. Luftverschmutzung, Lärm, Zeitverluste durch Staus). Den Mitgliedstaaten soll es einem Kommissionsvorschlag zufolge erlaubt werden, in Straßenbenutzungsentgelte für LKW nun auch externe Kosten des Verkehrs einzubeziehen (sog. Anlastung). Das Europäische Parlament und der Rat haben über den Vorschlag bislang keine Einigkeit erzielt. Der Rat bat die Kommission daher um Erstellung einer Studie, die die Auswirkungen einer möglichen Anlastung untersuchen sollte.

2010

Die Strategie „Europa 2020“ – als Nachfolgerin der gescheiterten Lissabon-Strategie – soll die EU „in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft“ verwandeln, die „durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt geprägt“ ist. Die Kommission gibt darin fünf Kernziele vor, die bis 2020 erreicht werden sollen, indem intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum oberste Priorität eingeräumt wird. Der Europäische Rat hat drei der fünf Kernziele im Wesentlichen bestätigt, die anderen beiden hingegen stark abgeschwächt. Ferner schlägt die Kommission sieben Leitinitiativen vor, die „für die EU und für die Mitgliedstaaten bindend" seien und von der Kommission und den Mitgliedstaaten verfolgt werden sollen. Die Zielerreichung will die Kommission anhand von Berichten der Mitgliedstaaten überwachen.

2010

Die Subsidiarität ist als vertragsrechtlich festgelegte Schranke bei der Kompetenzausübung der EU maßgeblich zu beachten. Trotz sprachlicher Verbesserung bei der Formulierung des Subsidiaritätsprinzips im EUV-Lissabon bleiben die unbestimmten Rechtsbegriffe weiterhin prägend. Aus dem Subsidiaritätsprotokoll wurden die bisherigen Kriterien für die Prüfung der Subsidiarität –insbesondere die grenzüberschreitende Dimension des zu regelnden Sachverhalts – entfernt. Den nationalen Parlamenten werden mit dem neuen Subsidiaritätsprotokoll die präventiv ansetzende Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage zur ex-post-Kontrolle eröffnet.