Beschäftigungspolitische Leitlinien zu Europa 2020 (Beschluss)

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Beschäftigungspolitik vereinbart. Darauf aufbauend legt die Kommission dem Rat beschäftigungspolitische Leitlinien vor, in denen sie darlegt, woran sich die Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten orientieren sollte. Dabei hält die Kommission an den Kernzielen fest, die sie dem Europäischen Rat bereits im Rahmen der Strategie Europa 2020 vorgeschlagen hatte.

cepAnalyse

Die Kommission hält an den quantitativen Kernzielen für die Bildungspolitik und die Armutsbekämpfung fest, obwohl der Europäische Rat diese ausdrücklich abgelehnt hat. Viele der zur Zielerreichung vorgeschlagenen Maßnahmen sind zwar zu begrüßen. Allerdings darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Festlegung von Zielvorgaben außerhalb der Kompetenzordnung bewegt und die zur Zielerreichung vorgeschlagenen Maßnahmen ganz überwiegend nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind.