Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2011

Die Kommission will durch höhere quantitative und qualitative Eigenkapitalanforderungen die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors stärken. Die Einführung einer verbindlichen Verschuldungsquote und strengere Liquiditätsanforderungen sollen geprüft werden. Verstöße gegen die Vorschriften sollen EU-weit einheitlichen Sanktionen unterliegen.

2011

Mit einem Weißbuch leitet die Kommission eine Diskussion darüber ein, wie Versicherungsnehmer bei Insolvenz ihrer Versicherung möglichst umfassend und einheitlich geschützt werden können. Ähnlich der Einlagensicherung bei Banken strebt die Kommission ein europäisches Sicherungssystem für Versicherungen an, das sowohl für Lebens- als auch für Nichtlebensversicherungen gelten soll.

2011

Die Kommission schlägt eine Richtlinie vor, die dazu beitragen soll, einen „reibungslos funktionierenden Binnenmarkt“ für Hypothekarkredite zu schaffen. Die Kommission konzentriert sich dabei auf den Verbraucherschutz und auf Regeln für die Tätigkeit von Immobilienkreditvermittlern.

2011

Die Kommission ändert die Prospekt- und Solvabilität-II-Richtlinie. Ziel ist es, die Befugnisse der EU-Aufsichtsbehörden zur Entwicklung von technischen Standards auszudehnen, deren Schlichtungskompetenz zu konkretisieren und Übergangsfristen für die Solvabilität-II-Richtlinie einzuführen. Auch sollen die Befugnisse der Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen, die noch auf der Rechtslage des Nizza-Vertrages basieren, an den Lissabon-Vertrag angepasst werden.

2011

Die Kommission legt ein Grünbuch vor, um im „allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform“ die künftige Rolle und den Umfang der Abschlussprüfung zu diskutieren. Governance-Regeln und eine verbesserte Aufsicht sollen zu mehr Wettbewerb und zu erhöhter Finanzmarktstabilität beitragen.

2010

Die Kommission wird im Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ vorlegen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in die Insolvenz gehen können, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

2010

Die Kommission ändert den Umgang mit Derivaten, die unmittelbar zwischen Gegenparteien vereinbart und gehandelt („over-the-counter“, OTC) werden. Sie will, dass diese OTC-Derivate grundsätzlich von einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU abwickelt werden. Eine unterschiedliche Regulierung für Finanzdienstleister und andere Unternehmen sowie die Unterscheidung zwischen spekulativen und zur Risikoabsicherung eingesetzten Derivaten soll die Finanzmarktstabilität verbessern.

2010

Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 € erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben. Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.  Strittige Fragen wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

2010

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

2010

Die Überarbeitung der Prospektrichtlinie ist Teil des Vereinfachungsprogramms der Kommission zum Abbau von Verwaltungslasten. Vor diesem Hintergrund will die Kommission die Emission von Wertpapieren in der EU vereinfachen. Auch soll die Rechtssicherheit erhöht und Kosten gesenkt werden.