Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2010

Die EU-Kommission möchte, dass Einlagensicherungssysteme in der EU künftig höchstens 100.000 € erstatten. Einlagensicherungssysteme müssen sich künftig bei Bedarf gegenseitig Kredite vergeben. Inmitten der Finanzkrise hatten Rat und Europäisches Parlament bereits eine EU-weite Anhebung der Mindestdeckungssumme auf zuerst 50.000 Euro und – bis Ende 2010 – auf 100.000 Euro beschlossen.  Strittige Fragen wie die EU-weite Harmonisierung der Finanzierung der Einlagensicherungssysteme und die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems wurden auf das Jahr 2010 verschoben. Die jetzt vorgelegten Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Einige nationale Parlamente wollen mit der im Lissabon-Vertrag eingeführten Subsidiaritätsrüge erreichen, dass die Kommission den Vorschlag erneut prüft.

2010

Die Kommission hat nach der Abfallrahmenrichtlinie die Bewirtschaftung von Bioabfall zu bewerten, um erforderlichenfalls Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten. Ihrer Auffassung nach ist das bestehende EU-Abfallrecht zwar ausreichend, wird jedoch von einigen Mitgliedstaaten mangelhaft umgesetzt. Daher sollen diese Mitgliedstaaten durch die EU finanziell unterstützt werden. Zudem prüft die Kommission, ob Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen und Qualitätskriterien für Kompost und Gärrückstände aus Bioabfall festgelegt werden sollen.

2010

Die EU soll „makroökonomische Ungleichgewichte“ in und zwischen den Mitgliedstaaten überwachen und verhindern. Ferner soll sie eine „thematische Überwachung“ durchführen dürfen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die „Europa-2020-Ziele“ auch tatsächlich umsetzen. Eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Staatshaushalte ausreichend konsolidieren. Zudem soll die EU die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten effektiv koordinieren dürfen. Dafür soll ein „Europäisches Semester“ eingerichtet werden.

2010

In dem am 7. Juli 2010 vorgelegten Grünbuch „Angemessene, nachhaltige und sichere europäische Pensions- und Rentensysteme“ geht die Kommission ausführlich auf die Herausforderungen ein, vor denen die umlagefinanzierten und die kapitalgedeckten Altersversorgungssysteme stehen. Bei den umlagefinanzierten – in der Regel staatlichen – Systemen sieht die Kommission dringenden Handlungsbedarf, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Bei den kapitalgedeckten Systemen fordert die Kommission hauptsächlich eine EU-weit einheitliche Regulierung und Aufsicht. Ziel der Kommission ist es, die Nachhaltigkeit und Sicherheit von Altersversorgungssystemen zu verbessern. Zudem stellt die Kommission die Frage, ob sie es sein sollte, die bestimmt, wann die Altersversorgung angemessen ist.

2010

Im Rahmen des EU-Systems zum Handel mit Zertifikaten über Rechte zur Emission von Treibhausgasen (ETS) dürfen seit 2005 bestimmte ortsfeste Anlagen (z. B. zur Strom- und Wärmeversorgung, zur Metallerzeugung und  -verarbeitung, zur Papierherstellung sowie der chemischen Industrie) und ab 2012 der Luftverkehr Treibhausgase nur ausstoßen, wenn die Betreiber über entsprechende Zertifikate verfügen. Gemäß der ETS-Richtlinie versteigern die Mitgliedstaaten ab 2012 alle Zertifikate für den Luftverkehr und ab 2013 für ortsfeste Anlagen, die nicht kostenlos zugeteilt werden. Der vorgelegte Verordnungsentwurf betrifft den zeitlichen und administrativen Ablauf sowie sonstige Aspekte der Versteigerung dieser Treibhausgasemissionszertifikate.

2010

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verfügt die Europäische Union erstmals über eine Kompetenzgrundlage für eine umfassende europäische Energiepolitik. Für den Winter 2010/2011 hat die Kommission weitreichende Vorschläge für die zukünftige EU-Energiestrategie angekündigt.

2010

Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können eine Auslagerung von FuE-Tätigkeiten, die Zusammenarbeit bei FuE sowie die gemeinsame Vermarktung von zusammen entwickelten Erzeugnissen vorsehen. Dadurch können sie die Effizienz steigern, Kosten senken und den Ideen- und Erfahrungsaustausch intensivieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sieht als neue Freistellungsvoraussetzung vor, dass alle Parteien vor Beginn der FuE-Arbeiten die ihnen zustehenden oder ausstehenden Rechte des geistigen Eigentums offenlegen müssen. Ferner erweitert die Kommission die „Kernbeschränkungen“ sowohl für den Passivvertrieb als auch für den aktiven Vertrieb.

2010

Seit dem Jahr 2009 wird die Registrierung und Beaufsichtigung von Ratingagenturen EU-weit per Verordnung geregelt. Die Hauptrolle in diesem Verfahren spielen nationale Aufsichtsbehörden. Das will die Kommission jetzt ändern: die im September 2009 vorgeschlagene Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) soll künftig alleinig für die Ratingaufsicht zuständig sein.

2010

Die „Digitale Agenda“ benennt „Schlüsselaktionen“, die „intelligenteres“ Arbeiten ermöglichen und einen Digitalen Binnenmarkt schaffen sollen. Ziel ist, einen nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen aus dem Digitalen Binnenmarkt zu ziehen, der auf schnellen Internetverbindungen für EU-weite Dienste beruht. Die Kommission nennt als „wichtige Leistungsziele“ für 2015 u.a., dass 50% der Bevölkerung online einkaufen, dass Preisdifferenzen zwischen Telefongesprächen im Heimatland und im EU-Ausland („Roaming“) beseitigt werden sowie dass ein durchschnittlicher Minutenpreis aller Gespräche (einschließlich Roaming) von 13 Cent verlangt wird.

2010

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.