
Energie
Deutscher Industriestrompreis und EU-Beihilferecht: Medizin oder Droge?
cepAdhoc
„Die Subventionierung des Stromverbrauchs ist kein zielgerichtetes Mittel. Sie belohnt nicht innovative Lösungen für die Zukunft, sondern verwaltet lediglich bestehende Strukturprobleme“, sagt cep-Fachbereichsleiter Industrie & Innovation André Wolf, der die Analyse gemeinsam mit Götz Reichert verfasst hat. Die beiden Autoren bewerten sowohl die wirtschaftlichen Auswirkungen als auch die beihilferechtliche Zulässigkeit des geplanten Industriestrompreises. Die Maßnahme schafft keine Anreize für Investitionen in Effizienz oder Transformation. Stattdessen drohen langfristige Gewöhnungseffekte, die den strukturellen Wandel ausbremsen und zu hohen fiskalischen Belastungen führen könnten.
Auch aus europarechtlicher Sicht bestehen Hürden: Die Kommission knüpft Strompreisbeihilfen an klare Bedingungen – darunter Investitionspflichten, ein Mindestpreisniveau und eine zeitliche Befristung bis längstens 2030. „Mit dem Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal schafft die Kommission jetzt Klarheit: Die Bundesregierung muss die CISAF-Vorgaben bei der Ausgestaltung des deutschen Industriestrompreises zwingend einhalten“, betont Götz Reichert, cep-Fachbereichsleiter Energie, Umwelt, Klima & Verkehr.
Gerade wegen ungleicher fiskalischer Spielräume drohen neue Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Eine angleichende Wirkung der Regelung sei daher kaum zu erwarten – vielmehr könnte die ungleiche Wettbewerbsbasis in Europa weiter divergieren.
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Deutscher Industriestrompreis und EU-Beihilferecht: Medizin oder Droge? (veröff. 26.06.2025) | 529 KB | Download | |
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