
Binnenmarkt & Wettbewerb
Die neue EU-Binnenmarktstrategie 2025
cepAnalyse

Die Binnenmarktstrategie soll den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital in Europa weiter vertiefen. Mit klaren Maßnahmenpaketen sollen zentrale Marktbarrieren abgebaut, die Digitalisierung gefördert und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gestärkt werden. Unter anderem will die Kommission die sogenannten „Terrible Ten“ abbauen. Dabei handelt es sich um die zehn gravierendsten Hindernisse, die grenzüberschreitende Aktivitäten erschweren, etwa uneinheitliche Kennzeichnungspflichten sowie komplizierte Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern und für die Gründung von Unternehmen.
„Positiv ist, dass die Kommission auf bessere Anwendung und Vereinfachung bestehender Regeln statt nur auf den Erlass neuer Vorschriften setzt“, meint cep-Ökonom Matthias Kullas, der die Analyse mit cep-Juristin Anja Hoffmann verfasst hat. „Kommission und Mitgliedstaaten müssen aber alle Energien bündeln, damit die „Terrible Ten“ tatsächlich zügig abgebaut werden. Denn die meisten dieser Hindernisse versucht die Kommission seit zwanzig Jahren zu beseitigen, etwa bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen.“
Mit weiteren Omnibus-Gesetzen sollen mehrere Rechtsakte vereinfacht und besser aufeinander abgestimmt werden. Nach Ansicht der cep-Wissenschaftler bietet allem voran der Digital-Omnibus Möglichkeiten, komplexe Regelungen umfassend zu konsolidieren und zu vereinfachen.
Bei der geplanten Einführung eines „28. Regime“ zur Erleichterung von Unternehmensgründungen haben die cep-Experten kompetenzrechtliche Bedenken: „Die Einführung eines solchen Regimes ist kompetenzrechtlich heikel“, warnt Hoffmann. „Denn bei der Schaffung einer zusätzlichen supranationalen Gesellschaftsform handelt es sich nicht um eine Harmonisierung, so dass die Binnenmarktkompetenz nicht einschlägig ist.“ Stattdessen bedürfe es eines einstimmigen Ratsbeschlusses. „Wichtige ergänzende Regelungen können zudem nur in Form von Richtlinien erlassen werden, was keine schnelle Lösung ermöglicht“, ergänzt Hoffmann.
Des Weiteren will die EU-Kommission Normungsprozesse in der EU beschleunigen und gemeinsame Spezifikationen festlegen dürfen, mit denen Unternehmen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nachweisen können, wenn harmonisierte Normen (noch) nicht zur Verfügung stehen. Kullas warnt hier: „Die Festlegung gemeinsamer Spezifikationen durch die Kommission muss auf klar definierte Ausnahmen beschränkt bleiben. Denn es besteht die Gefahr politischer Einflussnahme auf Inhalte, die fachlich-neutral entwickelt werden sollten.“