Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2011

Die „Unisex-Richtlinie“ (RL 2004/113/EG) erlaubte bislang nach dem Geschlecht differenzierte Versicherungsbeiträge und -leistungen, wenn das Geschlecht „bei einer auf […] versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“. Der Europäische Gerichtshof urteilte am 1. März 2011, dass dies mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar sei.

2011

Zum Grünbuch über das öffentliche Auftragswesen, das 114 Fragen enthält, können Bürger, Organisationen und Behörden bis zum 18. April 2011 in einer Konsultation Stellung nehmen. Die Kommission will Instrumentarien und Methoden des öffentlichen Auftragswesens reformieren, um die Vergabeverfahren besser zu gestalten und öffentliche Gelder effizienter einzusetzen. Bei der Auftragsvergabe sollen außerdem „politische Ziele“, wie beispielsweise Innovationsförderung, berücksichtigt werden können. 

2011

Nach den Vorschlägen der Kommission sollen Fluggesellschaften die von Ihnen bei jeder Flugbuchung erfassten „PNR-Daten“ zu all jenen Fluggästen an Behörden der Mitgliedstaaten weiterleiten müssen, die aus Drittstaaten in die EU einreisen oder in Drittstaaten aus der EU ausreisen. Der Vorschlag regelt die Datenverarbeitung (Sammlung, Speicherung und Auswertung) durch nationale Behörden und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

2011

Die Kommission schlägt zwei Optionen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor und fordert die Sozialpartner auf mitzuteilen, ob und zu welchen Fragestellungen die Sozialpartner in Verhandlungen treten wollen. Die Kommission will zumindest die Bestimmungen zum Bereitschaftsdienst und zu den Ausgleichsruhezeiten für Bereitschaftsdienste überarbeiten (Option 1). Die zweite Option sieht eine umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vor.

2011

Mit dem Jahreswachstumsbericht leitet die Kommission das erste „Europäische Semester“ ein. Das „Europäische Semester“ ist ein Verfahren zur frühzeitigen Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der 27 Mitgliedstaaten. Der Bericht enthält dementsprechend Empfehlungen für zukünftige wirtschaftspolitische und fiskalische Maßnahmen der Mitgliedstaaten. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll die konjunkturelle Erholung stützen und den Zielen der Strategie „Europa 2020“ dienen.

2011

Die vorgeschlagene Verordnung („REMIT“) soll Integrität und Transparenz der Energiegroßhandelsmärkte für Strom und Gas in der EU stärken. Hierzu sollen Insider-Handel und Marktmanipulationen verboten, die Märkte durch die EU-Energieagentur ACER und den nationalen Regulierungsbehörden überwacht sowie Daten von den Marktteilnehmern erhoben werden. Dabei sollen die nationalen Regulierungsbehörden untereinander und mit ACER kooperieren.

2011

Die Kommission stellt handelspolitische Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, die Wachstums- und Beschäftigungsziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Besonders wichtig ist der Kommission eine stärkere Öffnung der Auslandsmärkte für Dienstleistungen, Investitionen und öffentliches Auftragswesen. Die zukünftige Handelspolitik der EU soll zudem grundsätzlich auf „umweltgerechtes Wachstum“ sowie die „Erreichung der Klimaziele“ ausgerichtet werden.

2011

Die Kommission schlägt in ihrer Mitteilung Maßnahmen vor, die zu flexibleren Arbeitsmärkten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Arbeitnehmerqualifizierung sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen sollen.

Ausgangspunkt der Überlegungen zur Beschäftigungspolitik bildet das in der Strategie Europa 2020 [KOM(2010) 2020] von der EU beschlossene Kernziel, eine Beschäftigungsquote von 75 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die Kommission einen Wandel der bisherigen eher reaktiven Politik hin zu einer antizipativen Politik an, wie sie es bereits in der Binnenmarktakte [KOM(2010) 608] und den Leitinitiative zur Innovationsunion [KOM(2010) 546] und zur „Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung“ [KOM(2010) 614] bekräftigt hat.

2011

Die Kommission will mit der Binnenmarktakte („Single Market Act“) – als Komponente der Wirtschaftsstrategie „Europa 2020“ für nachhaltiges Wachstum und mehr Beschäftigung – den Binnenmarkt neu beleben. Sie macht 50 konkrete Vorschläge – legislativer und nicht-legislativer Natur –, die bis 2012 verabschiedet werden sollen. Angestrebt wird „eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarktes und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten“, um in den nächsten zehn Jahren ein Potentialwachstum in Höhe von jährlich 4% des BIP zu erreichen.

2011

Die Kommission stellt Maßnahmen vor, mittels derer eine „florierende industrielle Basis von Weltrang“ geschaffen werden und der Übergang zu einer „nachhaltigeren, integrativeren und ressourcenschonenderen Wirtschaft“ gelingen soll. Sie verzichtet explizit auf „umfassende Ausgabenprogramme“. Die Kommission will vielmehr die Rahmenbedingungen verbessern; aber auch sektorspezifische Maßnahmen ergreifen.

2011

„Große Herausforderungen“ (z. B. Klimawandel, Energieknappheit und demografischer Wandel) können nach Ansicht der Kommission nur durch Forschung und Innovation erfolgreich überwunden werden. Die Kommission will daher die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation verbessern sowie die Innovationstätigkeit koordinieren und gezielt fördern. Neben der Errichtung eines „Europäischen Forschungsraumes“ propagiert sie die Verwendung der (vorkommerziellen) öffentlichen Auftragsvergabe für die Innovationsförderung. Zur erfolgreichen Bewältigung „großer Herausforderungen“ sollen „Europäische Innovationspartnerschaften“ ins Leben gerufen werden.

2011

Die Kommission legt ein Grünbuch vor, um im „allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform“ die künftige Rolle und den Umfang der Abschlussprüfung zu diskutieren. Governance-Regeln und eine verbesserte Aufsicht sollen zu mehr Wettbewerb und zu erhöhter Finanzmarktstabilität beitragen.

2011

Der Europäische Rat wird sich auf dem Energiegipfel am 4. Februar 2011 mit der „Energiestrategie 2020“ der Kommission und ihrem „Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ befassen. Nach Schätzungen der Kommission müssen bis 2020 ca. 1 Billion Euro in das Energiesystem der EU investiert werden, um die EU-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz erreichen sowie die hierfür erforderliche Energieinfrastruktur ausbauen zu können.

2011

Nach Meinung der Kommission muss die EU dringend in ihre veraltete und schlecht vernetzte Energieinfrastruktur investieren, um ihre energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020 zu erreichen. Hierzu sollen nationale Genehmigungsverfahren für Projekte von europäischem Interesse gestrafft und besser koordiniert werden. Für 2011 kündigt sie Leitlinien oder einen Legislativvorschlag zur Kostenzuweisung bei großen oder grenzüberschreitenden Projekten an. 

2010

Die Kommission wird im Frühjahr 2011 einen Legislativvorschlag für einen „europäischen Abwicklungsrahmen“ vorlegen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in die Insolvenz gehen können, ohne dass Steuergelder eingesetzt werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.

2010

Die Kommission hatte bereits in der „Frauen-Charta“ vom März 2010 angekündigt, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in allen Politikbereichen besser berücksichtigen zu wollen. Diese Ankündigung konkretisiert die Kommission mit der vorliegenden Mitteilung, in der sie klarstellt, in welchen Bereichen besonderer Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen die Kommission ergreifen möchte. Zwar geht die Kommission in der Mitteilung eher oberflächlich auf einzelne Maßnahmen ein. Allerdings hat sie neben der Mitteilung auch ein Arbeitsdokument [SEC(2010) 1079] vorgelegt, in dem sie über 130 konkrete nicht-legislative Maßnahmen bezeichnet.

2010

Die Kommission ändert den Umgang mit Derivaten, die unmittelbar zwischen Gegenparteien vereinbart und gehandelt („over-the-counter“, OTC) werden. Sie will, dass diese OTC-Derivate grundsätzlich von einer zentralen Gegenpartei (CCP) mit Sitz in der EU abwickelt werden. Eine unterschiedliche Regulierung für Finanzdienstleister und andere Unternehmen sowie die Unterscheidung zwischen spekulativen und zur Risikoabsicherung eingesetzten Derivaten soll die Finanzmarktstabilität verbessern.

2010

Die gegenwärtige Euro-Krise ist zu großen Teilen auf eine übermäßige öffentliche Verschuldung zurückzuführen. Daher sollte die Lösung des Schuldenproblems auch im Zentrum der Krisenbewältigung stehen. Die Kommission hat deshalb am 29. September ein Reformpaket veröffentlicht. Es umfasst Änderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie eine den Pakt ergänzende makroökonomische Überwachung. Damit möchte die Kommission sicherstellen, dass der Stabilität- und Wachstumspakt zukünftig schneller, schärfer und konsequenter greift.

2010

Die Kommission schlägt vor, dass in Drittstaaten niedergelassene Konzerne ihre Fach- und Führungskräfte auch in die europäischen Niederlassungen entsenden können sollen. In allen Mitgliedstaaten sollen dazu die gleichen Bedingungen für die Erteilung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis gelten. Die Erlaubnis wird für die Dauer der Entsendung erteilt und kann um bis zu drei Jahren verlängert werden. Sie gilt auch für eine auf zwölf Monate beschränkte Entsendung in eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat. Den Familienangehörigen des Arbeitnehmers soll es erlaubt werden, mit ihm in die EU einzureisen, ohne vorher Integrationsmaßnahmen zu durchlaufen.

2010

Das 1. Eisenbahnpaket von 2001 besteht aus drei Richtlinien, die die Basis für die europäische Eisenbahngesetzgebung bilden. Die vorliegende Zusammen- und Neufassung („Recast“) soll die nach Ansicht der Kommission bestehenden Unzulänglichkeiten, Unklarheiten und Lücken des Rechtsrahmens beseitigen. Sie umfasst den Abbau von Wettbewerbshindernissen und die Reform der Regulierungsaufsicht (1. Teil) sowie Fragen des Ausbaus und Betriebs der Eisenbahninfrastruktur (2. Teil). Zentrales Anliegen ist es, auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt einen diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.