PRESSEINFORMATION 120/2018

cep-Pressethemen 3.12. bis 7.12.2018: Bankenunion, Verkehr, Reduzierung notleidender Kredite, Brexit

Für die Zeit vom 3.12.-7.12.2018 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:

 

 

Institution/ Agenda

cep-Statement

Ansprechpartner

Montag,

3.12.2018

Kattowitz: 24. UN-Klimakonferenz (bis 14.12.)

 

 

 

Dr. Moritz Bonn

+49/761/38693-249

presse(at)cep.eu

 

Brüssel: Sitzung der Euro-Gruppe

 

Fortentwicklung der Bankenunion

 

Als Vorbereitung zum EU-Gipfel am 14.12 wird über die Reform des Euro-Rettungsschirms (ESM) diskutiert, v.a. über die Anpassungen bei den ESM-Kreditlinien und über den ESM-Backstop für den Bankenabwicklungsfonds (SRF).

 

Nachdem die Kommission am 28.11 einen Fortschrittsbericht zum Abbau von Risiken im Bankensektor vorgelegt hat, steigt der Druck auf Deutschland, politischen Gesprächen über das EU-Einlagensicherungssystem zuzustimmen.

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse@cep.eu

Brüssel: Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Teil 1: Verkehr)

 

u.a. Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern und Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern

 

Förderung des kombinierten Verkehrs (KV)

 

Vorschlag zum Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur

Da die österreichische Ratspräsidentschaft in ihrem Kompromissvorschlag den Geltungsbereich der Richtlinie zum Kombinierten Verkehr (KV) auf den grenzüberschreitenden KV beschränken will, könnte die Kommission ihren Vorschlag ganz zurückziehen. Damit droht die Modernisierung der KV-Richtlinie zu scheitern.

Nach Einschätzung des cep kann die von der Kommission vorgeschlagene Gleichbehandlung von nationalem und internationalem KV Wettbewerbsverzerrungen vor allem in Grenzgebieten vermeiden (s. cepAnalyse 05/2018).

 

 

Dr. Martin Menner

+49 761 38693-242

presse@cep.eu

 

Entsendung von Kraftfahrern in andere Mitgliedstaaten

 

Die Richtlinie sollte für Rechtssicherheit sorgen, wann und inwieweit Kraftfahrer in den Anwendungsbereich der allgemeinen Entsenderichtlinie fallen.

 

Urs Pötzsch

+ 49 761 38693-246

presse(at)cep.eu

 

Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)

 

Abstimmung des Berichtsentwurfs zum Gesetzespaket der Kommission zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds

 

Die EU-Kommission will zur Förderung des grenzüberschreitenden Vertriebes von Investmentfonds beitragen.

 

Positiv sieht das cep den Vorschlag, die Pflicht aufzuheben, dass sogenannte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie alternative Investmentfonds (AIF), „physisch präsent“ sein müssen. Damit können Vertriebskosten gesenkt und der Markteintritt erleichtert werden.

Allerdings gibt es in einer Marktwirtschaft keinen überzeugenden Grund für gesetzliche Vorschriften darüber, unter welchen Bedingungen ein Investmentfondsmanager die Vermarktung seiner Fonds einstellen darf.

 

Dr. Martina Anzini und Philipp Eckhardt

+49 761 38693-241

presse@cep.eu

 

EU-weit: Neue Regeln zur Beendigung ungerechtfertigten Geoblockings treten in Kraft

 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse@cep.eu

 

Dienstag,

4.12.2018

Veröffentlichung der cepAnalyse:

 

Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten

 

Die EU-Kommission will zu einer Reduzierung der hohen Bestände an notleidenden Krediten beitragen. Eine Richtlinie über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten soll deren Zunahme künftig verhindern.

 

Aus Sicht des cep kann der EU-Pass für Kreditdienstleister die Hindernisse für den Zugang zum Markt für Kreditdienstleistungen senken und zur Schaffung liquider, grenzüberschreitender Sekundärmärkte für notleidende Kredite (Non-performing loans, NPL) beitragen. Allerdings sollten die in der Richtlinie vorgesehenen Durchführungsrechtsakte keinen Umfang an Informationsbereitstellung vorschreiben, der unnötig hoch und teuer ist. Auch sind Berichtspflichten, die für jede Kreditübertragung gelten, unverhältnismäßig.

 

Philipp Eckhardt und Dr. Martina Anzini

+49 761 38693-241

presse@cep.eu

 

Brüssel: Rat "Wirtschaft und Finanzen“

 

Fortentwicklung der Bankenunion

 

(vgl. Euro-Gruppe, 3.12.2018)

 

 

Dr. Bert Van Roosebeke

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-230

presse@cep.eu

Brüssel: Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie

(Teil 2: Telekommunikation)

 

ePrivacy-Verordnung

 

Die Kommission hat bereits Anfang 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Achtung der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy Verordnung) vorgelegt.

 

Das Europäische Parlament hat sich bereits zu dem Vorschlag positioniert. Dagegen konnte sich der Rat bisher nicht auf eine gemeinsame Position verständigen, so dass die österreichische Ratspräsidentschaft nun nur über die bisherigen Fortschritte in den Verhandlungen berichten kann.

 

Eine Einigung zwischen Rat und EP vor den Europawahlen im nächsten Jahr ist unwahrscheinlich.

 

Philipp Eckhardt und Dr. Anja Hofmann

+49 761 38693-241

presse@cep.eu

 

 

Luxemburg: Veröffentlichung der Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zur Widerrufbarkeit der Brexit-Erklärung nach Art. 50 EUV

 

Ein schottisches Gericht hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Großbritannien seine Austrittserklärung nach Art. 50 EUV zurücknehmen könnte (Rechtssache Wightman u.a., C-621/18).

Das britische Parlament wird voraussichtlich am 11. Dezember über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag abstimmen. Falls eine Rücknahme der Austrittserklärung politisch überhaupt in Betracht kommt, sollte das britische Parlament noch vor der Abstimmung über den Austrittsvertrag erfahren, ob eine Rücknahme der Austrittserklärung nach EU-Recht möglich ist.

Der EuGH müsste seine – sicherlich als historisch einzustufende – Entscheidung also in weniger als zwei Wochen treffen. Jedenfalls die Schlussanträge des Generalanwalts sollen bereits am 4. Dezember veröffentlicht werden.

 

Während der mündlichen Verhandlung am Dienstag, den 27. November wurde deutlich, dass zwischen verschiedenen Fragen unterschieden werden muss:

Erstens: Könnte Großbritannien seine Austrittserklärung einseitig zurücknehmen oder müsste die EU ihre Zustimmung erteilen?

Zweitens: In welcher Form müsste die EU ihre Zustimmung erteilen? Müsste die EU ausdrücklich zustimmen und falls ja, wäre Einstimmigkeit erforderlich oder würde die qualifizierte Mehrheit genügen? Könnte die EU ihre Zustimmung auch dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie der Rücknahme der Austrittserklärung nicht ausdrücklich widerspricht und falls ja, wäre für einen solchen Widerspruch Einstimmigkeit erforderlich oder würde die qualifizierte Mehrheit genügen?

 

Urs Pötzsch

+ 49 761 38693-246

presse(at)cep.eu

 

Mittwoch,

5.12.2018

 

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

 

u.a. Mitteilung über die Stärkung der internationalen Rolle des Euro

 

Koordinierter Plan zur Entwicklung der Künstlichen Intelligenz in Europa

 

 

Dr. Matthias Kullas

Fachbereichsleiter

+49 761 38693-236

presse@cep.eu

Donnerstag,

6.12.2018

 

Brüssel: Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Europäische Arbeitsbehörde

 

Der Rat wird dem Vorschlag der EU-Kommission wohl in wesentlichen Punkten zustimmen. Allerdings fordert der Rat zu Recht, dass die Zuständigkeiten der Europäische Arbeitsbehörde genauer geregelt werden (s. cepAnalyse).

 

 

Urs Pötzsch

+ 49 761 38693-246

presse(at)cep.eu

 

Besserer Zugang zum Sozialschutz

Der Rat wird dem Vorschlag der EU-Kommission wohl in wesentlichen Punkten zustimmen. Allerdings wird er den Mitgliedstaaten wohl zu Recht die Entscheidung darüber überlassen, ob und inwieweit für Selbstständige eine Versicherungspflicht gelten soll (s. cepAnalyse).

 

 

Brüssel: Rat Justiz und Inneres (bis 7.12.)

 

Bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels

 

Mit diesem Vorschlag will die EU-Kommission Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel beseitigen, indem sie das Gewährleistungsrecht für Warenkäufe vollharmonisiert. Zudem soll das Verbraucherschutzniveau angehoben werden.

Das cep begrüßt dies. Die Richtlinie enthält allerdings zahlreiche Unklarheiten, die zu Rechtsunsicherheit führen, und eröffnet Missbrauchsmöglichkeiten für Verbraucher. Zudem muss sie mit der Richtlinie für digitale Inhalte abgestimmt werden (s. cepAnalyse).

 

Besonderes Augenmerk gilt im Hinblick auf die anstehenden Trilogverhandlungen der Frage, wie Waren mit integrierten digitalen Inhalten nach Auffassung des Rats behandelt werden sollen. Eine gemeinsame Linie von Rat und EU-Parlament war hierzu bislang nicht zu erkennen.

 

Dr. Anja Hoffmann/ Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse@cep.eu

 

Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Recht (JURI)

 

Abstimmung über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

 

Mit diesem Vorschlag will die EU-Kommission im Rahmen des „New Deal for Consumers“ Verbandsklagemöglichkeiten im Verbraucherrecht EU-weit erheblich ausweiten.

 

 

Aus Sicht des cep stärken erweiterte Verbandsklagemöglichkeiten die Rechtsstellung der Verbraucher und das Haftungsprinzip. Die Richtlinie ist aber unverhältnismäßig, da sie Klagemissbrauch nicht ausreichend verhindert. Insbesondere sollte die Richtlinie ein Opt-in der Verbraucher vorschreiben (siehe cepAnalyse).

 

Dr. Anja Hoffmann/ Bastian Sattelberger

+49 761 38693-248

presse@cep.eu

 

Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)

Förderung von Fairness und Transparenz zwischen gewerblichen Nutzern und Online-Plattformen

Die geplanten Transparenzpflichten für AGB von Online-Plattformen würden es Händlern unter anderem möglich machen, konkurrierende Angebote von Plattformbetreibern oder ihr Ranking besser einzuschätzen. Auch stellt ein Klagerecht vor nationalen Gerichten sicher, dass der Rechtsweg in der EU möglich ist, auch wenn ein Betreiber einen Gerichtsstand außerhalb der EU vorschreibt.

Aus cep-Sicht sollte aber wie bisher im Einzelfall geprüft werden, ob eine Plattform eine Abhängigkeit ausnutzt, statt pauschal geltenden Transparenz- und Erklärungspflichten einzuführen.

(s. cepAnalyse Nr. 31/2018)

Muhammed Elemenler

+49/761/38693-244

presse@cep.eu