Gewährleistungsrecht für Warenkäufe (Richtlinie)

Händler verzichten aus Kostengründen auf grenzüberschreitende Warenangebote, Verbraucher schrecken aus Rechtsunsicherheit vom Einkauf im Ausland zurück. Dies will die EU-Kommission mit einer Richtlinie ändern. Durch weitgehende Vollharmonisierung des Gewährleistungsrechts für Warenkäufe will sie Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel beseitigen.

cepAnalyse

Das cep begrüßt diesen Ansatz. Die Richtlinie vereinheitlicht EU-weit wesentliche Teile des Verbrauchergewährleistungsrechts für Warenkäufe und reduziert so Hemmnisse im grenzüberschreitenden Warenhandel. Positiv ist, dass die Richtlinie in der geänderten Fassung nun einheitliche Vorschriften für den Fernabsatz von Waren und den klassischen Einzelhandel vorsieht und so Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Vertriebskanälen vermeidet. Aus Sicht des cep enthält die Richtlinie jedoch zahlreiche Unklarheiten, die zu Rechtsunsicherheit führen. Außerdem ermöglicht sie Missbrauchsmöglichkeiten durch Verbraucher. Zudem muss sie besser mit der – parallel vorgeschlagenen – Richtlinie für digitale Inhalte abgestimmt werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor