„New Deal“ für Verbraucher – Teil 1: Verbandsklagen (Richtlinie)

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Eine neue EU-Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern soll die bisher für Unterlassungsklagen geltende Richtlinie ersetzen. Damit sollen die Verbandsklagemöglichkeiten im Verbraucherrecht erheblich ausgeweitet und so die Durchsetzung des Verbraucherrechts gefördert, Klagemissbrauch aber gleichzeitig verhindert werden.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep stärkt die Ausweitung der Verbandsklagemöglichkeiten die Rechtsstellung der Verbraucher und das Haftungsprinzip. Allerdings ist die Richtlinie unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil sie Klagemissbrauch nicht ausreichend verhindert. Sie sollte grundsätzlich ein Opt-in der Verbraucher vorschreiben.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor