Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (Verordnung)

Die EU-Kommission will die Anwendung des EU-Rechts im Bereich der Arbeitskräftemobilität verbessern. Dazu schlägt sie die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde vor. Die Behörde soll Bürgern und Unternehmen den Zugang zu Informationen und Diensten zur Arbeitskräftemobilität erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden fördern.

cepAnalyse

Aus Sicht des cep kann die geplante Behörde die Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten erleichtern und dadurch die einheitliche Anwendung des EU-Rechts verbessern. Es sollte aber klargestellt werden, dass die Behörde keine Weisungsbefugnisse gegenüber den nationalen Behörden besitzt. Auch sollte der Sitz der Behörde einvernehmlich von den Regierungen der Mitgliedstaaten festgelegt werden.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor