PRESSEINFORMATION 5/2019
cep-Pressethemen 21.1.2019.-25.1.2019: Brexit, Deutsch-Französischer Vertrag (Aachen), Reform des ESM
Für die Zeit vom 21.1.2019.-25.1.2019 stehen Ihnen unsere Wissenschaftler für folgende EU-Themen zur Verfügung:
| Institution/ Agenda | cep-Statement | Ansprechpartner |
Montag, 21.1.2019 | London: House of Commons Premierministerin May nimmt vor dem Unterhaus Stellung zum Brexit |
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
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Brüssel: Europäisches Parlament - Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt | Der Ausschuss hatte Stellung zu dem Gesetzgebungsvorschlag genommen und wird über die laufenden, aber weitgediehenen inter-institutionellen Verhandlungen zum Gesetzgebungsvorhaben über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt berichten. Insbesondere liegt ein Vorschlag der Ratspräsidentschaft zur umstrittenen Regelung vor, wie Online-Plattformen wie YouTube mit urheberrechtlich geschützten Inhalten umgehen müssen.
| Muhammed Elemenler
+49/761/38693-244
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Dienstag, 22.1.2019 | Veröffentlichung des cepAdHoc Der Aachener Vertrag vom 22.01.2019 Dazu: |
| Dr. Julien Thorel +49 761 38693-220
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Berlin: Haus der Bundespressekonferenz, Schiffbauerdamm 40, Raum 4315 um 10 Uhr
cepPressegespräch "Der Deutsch-Französische Vertrag – mehr als ein symbolischer Akt?"
Dr. Julien Thorel, Direktor cepFrance
Am 22. Januar werden Bundeskanzlerin Merkel und der französische Präsident Macron in Aachen einen bilateralen Vertrag über Zusammenarbeit und Integration unterzeichnen. Der Aachener Vertrag soll an den Élysée-Vertrag von 1963 anknüpfen und zu einer größeren Konvergenz zwischen beiden Ländern führen.
| Der Vertrag von Aachen sieht u.a. die Schaffung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraums als „Avantgarde eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes“ vor. | Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme durch eine Mail an
Im Anschluss an das Presse-Gespräch steht Ihnen Dr. JulienThorel für Interviews (auf Deutsch, Französisch, Englisch) zur Verfügung. | |
Brüssel: Rat „Wirtschaft und Finanzen“
u.a. Follow-up zur politischen Einigung vom Dezember zum Reform des ESM.
| Siehe hierzu: cepAdhoc Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
| Dr. Bert Van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230
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Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Abstimmung über Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften´und über den Beschluss über die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen
Mit der Richtlinie, die Teil des sogenannten „New Deal for Consumers“ ist, will die EU-Kommission die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts verbessern. Zugleich sollen die Vorschriften „modernisiert“, die Transparenz gestärkt und Unternehmen bei bestimmten Aspekten entlastet werden.
| Die Richtlinie stärkt zwar die Durchsetzung des Verbraucherschutzes und passt diesen an moderne Geschäftspraktiken an. Zudem verbessert sie die Transparenz auf Online-Marktplätzen und ermöglicht so rationalere Kaufentscheidungen. Der Vorschlag räumt jedoch nicht alle juristischen Bedenken aus.
s. cepAnalyse New Deal für Verbraucher, Teil 2: Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts
| Dr. Anja Hoffmann
+49 761 38693-247 | |
Brüssel: Europäisches Parlament, Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Abstimmung über das Trilog-Verhandlungsergebnis über eine Richtlinie mit Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
| Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Barrierefreiheit sollen EU-weit einheitlich umgesetzt werden.
| Urs Pötzsch
+ 49 761 38693-246 | |
Mittwoch, 23.1.2019 | Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
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| Harald Händel Leiter Kommunikation +49 761 38693-220
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Brüssel: Europäisches Parlament - Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI)
Unfaire Handelspraktiken in der Lebenmittelversorgungskette | Im federführenden Ausschuss wird über das Trilogergebnis abgestimmt. Erfasst werden nunmehr 16 Verbote und nicht mehr über 50, wie vom Ausschuss ursprünglich vorgesehen. Ferner gilt der Schutz für Unternehmen mit einem Umsatz von 350 Mio. €.
| Muhammed Elemenler
+49/761/38693-244
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