Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

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Am 4. Dezember 2018 hat sich die Eurogruppe auf eine Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geeinigt. Im Vorfeld der anstehenden Änderungen des ESM-Vertrags analysiert das cep die Beschlüsse.

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Die Eurogruppe will die Bedingungen ändern, nach denen Euro-Staaten die „vorbeugenden Kreditlinien“ des ESM in Anspruch nehmen können. Auch soll eine Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzen von Euro-Staaten wahrscheinlicher werden und der ESM als gemeinsame fiskalische Letztsicherung („common backstop“) für den Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) dienen.