„New Deal“ für Verbraucher – Teil 2: Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts (Richtlinie)

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Die EU-Kommission will angesichts zunehmender EU-weiter Verstöße gegen das EU-Verbraucherschutzrecht dessen Durchsetzung stärken und so dessen Einhaltung verbessern. Im Rahmen ihres sogenannten „New Deal for Consumers“ hat sie dafür eine entsprechende Richtlinie vorgelegt.

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Aus Sicht des cep stärkt der Vorstoß der EU-Kommission die Durchsetzung des Verbraucherschutzes und passt diesen an moderne Geschäftspraktiken an. Außerdem verbessert die Richtlinie die Transparenz auf Online-Marktplätzen und ermöglicht so rationalere Kaufentscheidungen. Allerdings sollte ausdrücklich geregelt werden, inwieweit die Mitgliedstaaten sich bei der Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts weiterhin auch auf privatrechtliche Verfahren und Rechtsfolgen beschränken dürfen. Zudem muss die Richtlinie besser mit der DSGVO und der geplanten Richtlinie über digitale Inhalte abgestimmt werden.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor