Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2011

„Große Herausforderungen“ (z. B. Klimawandel, Energieknappheit und demografischer Wandel) können nach Ansicht der Kommission nur durch Forschung und Innovation erfolgreich überwunden werden. Die Kommission will daher die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation verbessern sowie die Innovationstätigkeit koordinieren und gezielt fördern. Neben der Errichtung eines „Europäischen Forschungsraumes“ propagiert sie die Verwendung der (vorkommerziellen) öffentlichen Auftragsvergabe für die Innovationsförderung. Zur erfolgreichen Bewältigung „großer Herausforderungen“ sollen „Europäische Innovationspartnerschaften“ ins Leben gerufen werden.

2011

Die Kommission legt ein Grünbuch vor, um im „allgemeinen Kontext der Finanzmarktreform“ die künftige Rolle und den Umfang der Abschlussprüfung zu diskutieren. Governance-Regeln und eine verbesserte Aufsicht sollen zu mehr Wettbewerb und zu erhöhter Finanzmarktstabilität beitragen.

2010

Die bisherige EU-Steinkohleverordnung, die Subventionen für den Steinkohlebergbau gestattet, tritt zum 31. Dezember 2010 außer Kraft. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Nachfolgeverordnung würde Stilllegungsbeihilfen nur noch bis zum 1. Oktober 2014 erlauben. Die für Oktober 2014 bis Ende 2018 vereinbarten deutschen Stilllegungsbeihilfen in Höhe von ca. 2,35 Mrd. Euro würden nicht mehr gezahlt, nur noch die weiterhin zulässigen Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten in Höhe von 3,03 Mrd. Euro.

2010

Das EU-Patent soll als dritte Option neben dem nationalen und dem europäischen Patent eingeführt werden und Patentschutz für die gesamte EU gewähren. Gleichzeitig soll ein europäisches Patentgerichtssystem geschaffen werden. Ziel des EU-Patents ist es, Antragstellern EU-weiten Patentschutz einfacher und kostengünstiger als bislang zu ermöglichen. Mit einem Gericht für europäische Patente und EU-Patente sollen Rechtsstreitigkeiten zu Patenterteilung und Patentverletzungen einheitlich und kalkulierbarer gelöst werden, indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden.

2010

Vertikale Vereinbarungen sind Absprachen zwischen Unternehmen auf unterschiedlichen Ebenen derselben Produktions- und Vertriebskette. Solche Absprachen sind grundsätzlich verboten, doch sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Ausnahmen diesem Verbot vor. Über deren Vorliegen befindet die Kommission. In einer Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor (EG) Nr. 1400/2002 sowie in Leitlinien hat sie dargelegt, wann sie von einer wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit solcher Vereinbarungen ausgeht. Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit am 31. Mai 2010. Ende Dezember hat die Kommission einen Entwurf über eine Folge-Verordnung sowie einen Entwurf über neue Leitlinien vorgelegt.

2010

Im Rahmen von horizontalen Vereinbarungen kooperieren Unternehmen als Wettbewerber miteinander auf der gleichen Wertschöpfungsstufe. Die Leitlinien sollen Unternehmen die Selbsteinschätzung erleichtern, ob von ihnen angestrebte horizontale Vereinbarungen gegen das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßen und ob eine Freistellung in Betracht kommt. Sie enthalten allgemeine und vereinbarungsspezifische Erläuterungen zur Prüfung gängiger horizontaler Vereinbarungen für Waren und Dienstleistungen. Die Neuauflage der Leitlinien greift außerdem wettbewerbsrechtlich relevante Ausführungen zum „Informationsaustausch“ zwischen Unternehmen auf.

2010

Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen können eine Auslagerung von FuE-Tätigkeiten, die Zusammenarbeit bei FuE sowie die gemeinsame Vermarktung von zusammen entwickelten Erzeugnissen vorsehen. Dadurch können sie die Effizienz steigern, Kosten senken und den Ideen- und Erfahrungsaustausch intensivieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung für Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen sieht als neue Freistellungsvoraussetzung vor, dass alle Parteien vor Beginn der FuE-Arbeiten die ihnen zustehenden oder ausstehenden Rechte des geistigen Eigentums offenlegen müssen. Ferner erweitert die Kommission die „Kernbeschränkungen“ sowohl für den Passivvertrieb als auch für den aktiven Vertrieb.

2010

Spezialisierungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen über die Bedingungen, unter denen sie sich auf die Produktion von Waren oder Dienstleistungen spezialisieren. Die Neufassung der Gruppenfreistellungsverordnung sieht für Spezialisierungsvereinbarungen über Zwischenprodukte eine zweite Marktanteilsschwelle vor, welche für die nachgelagerte Produktion gilt. Ferner präzisiert die Kommission die Definition des „potenziellen Wettbewerbs“ und stellt klar, dass Spezialisierungen auch dann freigestellt sein können, wenn die Produktion von einer Vertragspartei nur „teilweise“ eingestellt wird.

2010

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 haben die Mitgliedstaaten unter anderem eine stärkere Koordinierung ihrer Wirtschaftspolitiken vereinbart. Darauf aufbauend empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien, um die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Mitgliedstaaten sollen den Leitlinien bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschafts- und Fiskalpolitik Rechnung tragen und nationale Reformprogramme konzipieren, die mit den Leitlinien im Einklang stehen.

2010

Die Kommission überprüft die Verfahren zur Erstellung von europäischen Normen hinsichtlich ihrer Effizienz und Transparenz. Ziel der Überprüfung ist die Erarbeitung eines Reformvorschlags („Standardisation Package“), der eine effizientere und transparentere europäische Normung ermöglicht. Darüber hinaus möchte die Kommission den Zugang zu Normen für KMU erleichtern und mithin die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen erhöhen.