Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2015

Das cep zeichnet die Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips nach und zeigt auf, dass die Begrenzung der Kompetenzausübung durch das Subsidiaritätsprinzip bis heute – fünf Jahre nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages – letztlich nicht gelang. Schließlich werden fünf Vorschläge aufgezeigt, um das Subsidiaritätsprinzip in der EU zu stärken.

2014

Die EU-Kommission plant die Rücknahme diverser strittiger Gesetzesentwürfe. Das Centrum für Europäische Politik hat für die Kommission zwölf Vorhaben ausgewählt, bei denen sich die Rücknahme in besonderem  Maße empfiehlt.

2014

Am 1. November 2014 treten zahlreiche Veränderungen bei der Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse im Rat in Kraft. Unter anderem wird das geltende System der unterschiedlichen Stimmengewichtung ersetzt durch das Prinzip der Stimmengleichheit: „one country – one vote“. Und die qualifizierte Mehrheit kommt künftig zustande, wenn mindestens 55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung ausmachen, einem Vorschlag zustimmen. Ziel der Änderungen ist es, das Gesetzgebungsverfahren zu erleichtern und bestehende Blockadekonstellationen aufzubrechen.

2014

Unser neuer cepInput gibt für die volkswirtschaftlich wichtigen Ressorts der neuen EU-Kommission einen Überblick der designierten Kommissare und unterzieht ihre Arbeitsaufträge einer kurzen Bewertung. Die vom künftigen Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker verfassten Arbeitsaufträge werfen ein interessantes Schlaglicht auf die Arbeit der Kommission in den nächsten fünf Jahren. Auch die neue Struktur der Kommission, die Juncker vorgegeben hat, lässt aufhorchen. Sieben Vizepräsidenten stehen 20 Fachkommissaren gegenüber. Diese Struktur ist, zumindest in der Theorie, ein vielversprechendes Konzept gegen die bisherige Überregulierungstendenz in der EU.

2013

Die vier Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission, der Euro-Gruppe und der Europäischen Zentralbank haben Maßnahmen vorgeschlagen, um die Stabilität des Euro-Raums zu verbessern.

2013

Die Kommission will Straftraten zulasten des EU-Haushalts mit EU-weit harmonisierten Strafvorschriften bekämpfen. Sie schlägt zu diesem Zweck eine Vereinheitlichung der einschlägigen Straftatbestände und Verjährungsfristen sowie Mindeststrafen in Abhängigkeit von der Schwere des Delikts vor.

2012

Der Fiskalpakt vom 2. März 2012 verpflichtet die Vertragsstaaten, eine Schuldenbremse im nationalen Recht zu verankern. Diese sieht u.a. einen Korrekturmechanismus vor, der die Vertragsstaaten unmittelbar zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet, wenn sie ihre Defizitvorgaben verfehlen. So soll die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten gestärkt werden. Die Kommission schlägt sieben Grundsätze vor, die die Vertragsstaaten bei der nationalen Ausgestaltung des Korrekturmechanismus berücksichtigen sollen.

2012

Derzeit gibt es in 13 der 27 Mitgliedstaaten gültige Sperrklauseln bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Überdies haben bevölkerungsarme Mitgliedstaaten mit entsprechend wenigen Abgeordneten in der Regel faktische Sperrklauseln. In Deutschland dagegen wurde die 5%-Sperrklausel bei den Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.

2012

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (außer Großbritannien und Tschechien) haben einen Vertrag geschlossen, durch den die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten verbessert werden soll. Die Vertragsstaaten müssen eine Schuldenbremse im nationalen Recht verankern und verpflichten sich, die Sanktionsverhängung im Defizitverfahren zu vereinfachen.

2012

Mit dem ESM sollen die Hilfen zur „Euro-Rettung“ verstetigt und auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage gestellt werden. Die EU-Staaten schlagen dafür eine Öffnungsklausel in den EU-Verträgen vor. Die Euro-Staaten wollen auf dieser Grundlage den ESM mittels völkerrechtlichen Vertrags errichten. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro; Deutschland trägt davon 190 Milliarden Euro.