Publikationsarchiv

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:
cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik
cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)
cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik
cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU
2012

Der Fiskalpakt vom 2. März 2012 verpflichtet die Vertragsstaaten, eine Schuldenbremse im nationalen Recht zu verankern. Diese sieht u.a. einen Korrekturmechanismus vor, der die Vertragsstaaten unmittelbar zu Korrekturmaßnahmen verpflichtet, wenn sie ihre Defizitvorgaben verfehlen. So soll die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten gestärkt werden. Die Kommission schlägt sieben Grundsätze vor, die die Vertragsstaaten bei der nationalen Ausgestaltung des Korrekturmechanismus berücksichtigen sollen.
2012
Derzeit gibt es in 13 der 27 Mitgliedstaaten gültige Sperrklauseln bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Überdies haben bevölkerungsarme Mitgliedstaaten mit entsprechend wenigen Abgeordneten in der Regel faktische Sperrklauseln. In Deutschland dagegen wurde die 5%-Sperrklausel bei den Europawahlen durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
2012

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (außer Großbritannien und Tschechien) haben einen Vertrag geschlossen, durch den die Haushaltsdisziplin der Vertragsstaaten verbessert werden soll. Die Vertragsstaaten müssen eine Schuldenbremse im nationalen Recht verankern und verpflichten sich, die Sanktionsverhängung im Defizitverfahren zu vereinfachen.
2012

Mit dem ESM sollen die Hilfen zur „Euro-Rettung“ verstetigt und auf eine dauerhafte vertragliche Grundlage gestellt werden. Die EU-Staaten schlagen dafür eine Öffnungsklausel in den EU-Verträgen vor. Die Euro-Staaten wollen auf dieser Grundlage den ESM mittels völkerrechtlichen Vertrags errichten. Das Stammkapital des ESM beträgt 700 Milliarden Euro; Deutschland trägt davon 190 Milliarden Euro.
2011

„Durchführungsrechtsakte“ gelten der Durchführung eines verbindlichen EU-Rechtsakts. Die Durchführung verbindlicher EU-Rechtsakte nach innerstaatlichem Recht ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten. Wenn eine EU-einheitliche Durchführung erforderlich ist, werden mit dem EU-Rechtsakt Durchführungsbefugnisse auf die Kommission übertragen. Die Mitgliedstaaten kontrollieren durch Ausschüsse die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission. Die Verordnung regelt diese Ausschussverfahren.
2011

Als Reaktion auf ernsthafte Spannungen am Finanzmarkt beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 21. Juli 2011 Änderungen an der bestehenden EFSF. Ziel der Änderungen ist es, das operative Volumen der EFSF zu erhöhen und sie mit neuen Instrumenten auszustatten. Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) enthält die innerstaatlichen Ermächtigungen zur Bedienung der EFSF sowie Verfahrensregeln für die Beteiligung des Bundestages.
2011

Der MFR legt für die jährlich zu beschließenden Haushalte rechtlich verbindliche Ausgabenobergrenzen vorab fest und dient so der Haushaltsdisziplin und der Transparenz. Die Kommission schlägt ein EU-Finanzvolumen in Höhe von 1,11% des BNE (1083 Mrd. Euro) vor. Es soll bestehen aus dem eigentlichen MFR in Höhe von 1,05% des BNE (1025 Mrd. Euro) sowie gegenüber 2007-2013 erhöhten weiteren „möglichen“ Ausgaben außerhalb des MFR in Höhe von 0,06% des BNE (58 Mrd. Euro).
2011

Die EU gewährt seit 1971 Entwicklungsländern reduzierte Importzölle, damit sie sich am Weltmarkt besser behaupten und wirtschaftlich entwickeln können. Grundlage ist das „Schema allgemeiner Zollpräferenzen“ (APS). Die Kommission will das derzeitige System der Zollvergünstigungen überarbeiten und Vergünstigungen für eine Vielzahl von Ländern streichen, die ihrer Ansicht nach international hinreichend konkurrenzfähig sind.
2010

„Durchführungsrechtsakte“ gelten der Durchführung eines legislativen EU-Rechtsakts. Die Durchführung verbindlicher EU-Rechtsakte ist grundsätzlich Aufgabe der Mitgliedstaaten. Ist eine EU-einheitliche Durchführung erforderlich, sieht der Basisrechtsakt die Übertragung von Durchführungsbefugnissen auf die Kommission vor. Der Verordnungsvorschlag dient der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung der Kontrolle durch die Mitgliedstaaten, wenn die Kommission die ihr übertragenen Durchführungsbefugnisse in Anspruch nimmt.
2010
Die Subsidiarität ist als vertragsrechtlich festgelegte Schranke bei der Kompetenzausübung der EU maßgeblich zu beachten. Trotz sprachlicher Verbesserung bei der Formulierung des Subsidiaritätsprinzips im EUV-Lissabon bleiben die unbestimmten Rechtsbegriffe weiterhin prägend. Aus dem Subsidiaritätsprotokoll wurden die bisherigen Kriterien für die Prüfung der Subsidiarität –insbesondere die grenzüberschreitende Dimension des zu regelnden Sachverhalts – entfernt. Den nationalen Parlamenten werden mit dem neuen Subsidiaritätsprotokoll die präventiv ansetzende Subsidiaritätsrüge und die Subsidiaritätsklage zur ex-post-Kontrolle eröffnet.