05.12.19
PRESSESTATEMENT 101/2019
Dazu erklärt cepFinanzexperte Bert Van Roosebeke:
"Die italienischen Bedenken überraschen. Schon im Dezember 2018 hatte sich die Eurogruppe über die Einführung der single limb-Klauseln verständigt. Auch Italien war damals einverstanden. Die neuen Bedenken Italiens lassen daher auf ein Pokerspiel schließen. Es liegt nahe, dass die italienische Regierung ihre Zustimmung zum neuen ESM-Vertrag von Zugeständnissen in anderen Bereichen abhängig macht. Dazu dürfte die EU-Einlagensicherung gehören. Erst vor wenigen Wochen hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Vorschlag zur Neubelebung der Verhandlungen über die Vollendung der Bankenunion vorgelegt.
Auch wenn Kompromisse zum politischen Tagesgeschäft gehören, sollte die Eurozone sich nicht auf einen Kuhhandel einlassen. Eine EU-Einlagensicherung kann sinnvoll sein, dafür muss sie aber unter den richtigen Bedingungen eingeführt werden. Es ist zwingend, dass die unterschiedlichen Risiken der jeweiligen nationalen Bankensystemen auch entsprechend bepreist werden. Auch sollte die nationale Verantwortung weitestmöglich gewahrt sein, um Fehlanreize zu vermeiden. Bundesfinanzminister Scholz sollte diese wichtige Randbedingungen nicht auf dem Altar des neuen ESM-Vertrags opfern."
Siehe hierzu:
Zum ESM: https://www.cep.eu/eu-themen/details/cep/reform-des-europaeischen-stabilitaetsmechanismus-esm.html
Scholz' Vorschlag: https://www.cep.eu/eu-themen/details/cep/eu-einlagensicherung-ein-neuer-anlauf-cepadhoc.html