07.10.21
PRESSEINFORMATION 68/2021
| Institution/Agenda | Ansprechpartner | cep-Statement |
Dienstag, 12.10.2021 | Freiburg/Berlin: cepAnalyse Gesetz über Digitale Dienste Teile 1-3 | ||
| Mit dem Digital Services Act (DSA) will die Kommission die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten – einschließlich Online-Plattformen – regeln und vereinheitlichen. Zudem sollen die Aufsichts- und Durchsetzungsverfahren geregelt werden. Der DSA soll so den Binnenmarkt für diese Dienste verbessern und ein sicheres und transparentes Online-Umfeld schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt sind. Das cep hat den Digital Services Act in drei Analysen untersucht. Die erste Analyse befasst sich mit den vorgeschlagenen Haftungsbefreiungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten. Analyse 2 betrachtet die zahlreichen Sorgfaltspflichten, die der DSA den Anbietern von Vermittlungsdiensten auferlegt. Analyse 3 untersucht schließlich, wie die Anbieter von Vermittlungsdiensten beaufsichtigt und wie die Vorschriften des DSA durchgesetzt werden sollen. | Dr. Matthias Kullas Fachbereichsleiter +49 761 38693-236 | Der DSA enthält viele sachgerechte Regelungsansätze; u.a. schafft er gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU- und Nicht-EU-Anbietern, weil er auch für nicht in der EU ansässige Anbieter von Vermittlungsdiensten gilt. Allerdings enthält der DSA auch Rechtsverstöße und Unklarheiten und ist daher zu überarbeiten. Indem grundsätzlich allein der Niederlassungsstaat zur Durchsetzung des DSA ermächtigt werden soll, ohne dass zugleich die bei dessen Untätigkeit drohenden Durchsetzungsdefizite ausreichend verhindert werden, greift der DSA etwa in unverhältnismäßiger Weise in die Kompetenzen der übrigen Mitgliedstaaten ein. Zudem enthält der DSA zahlreiche Unklarheiten, u.a. inwieweit die Mitgliedstaaten noch ergänzende Regelungen zum DSA erlassen oder beibehalten dürfen und welche Arten von Vermittlungsdiensten von Haftungsbefreiungen profitieren. |
Dienstag, 12.10.2021 | Kranj/online: Informelle Tagung auf Ministerebene Gesundheit mit EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides | ||
| Das Hauptthema der ganztägigen Tagung, ist eine widerstandsfähige und starke europäische Gesundheitsunion. Die Gesundheitsministerinnen und -minister diskutieren gemeinsam mit der EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, unter anderem Lösungen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, über Vorkehrungen zur Vorsorge gegen grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren, über innovative Lösungen für widerstandsfähige Gesundheitssysteme und wesentliche Aspekte des Impfens im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. | Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-231 | Die drei Kommissionsvorschläge für eine EU-Gesundheitsunion beinhalten neben neuen Kompetenzen für die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) – s. cepAnalyse 12/2021 – vor allem auch den Ausbau des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) – s. cepAnalyse 17/2021. Darüber hinaus will die EU künftig auf Grundlage einer neuen Verordnung (s. cepAnalyse 19/2021) bestimmen dürfen, wann eine grenzübergreifende Notlage beginnt und wieder endet. Es ist sinnvoll, dass die EU-Kommission vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie klare Regeln schaffen will. Jedoch wird in der Verordnung nicht klar definiert, was eine grenzübergreifende Notlage ist, unter welchen Bedingungen sie eintritt, wie viele Mitgliedstaaten betroffen sein müssen und wann ein solcher Ausnahmezustand wieder endet. Die Feststellung einer solchen Notlage muss mindestens im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss getroffen werden. Denn eine solche Entscheidung führt zu besonderen Befugnissen der EU-Organe. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten auf hoher politischer Ebene involviert werden. |
Mittwoch 13.10.2021 | Brüssel: Kommissionssitzung | ||
| Veröffentlichung einer Mitteilung zu steigenden Energiepreisen | Dr. Götz Reichert Fachbereichsleiter +49 761 38693-235 | Mehrere EU-Mitgliedstaaten –Frankreich, Italien, Spanien – haben Maßnahmen beschlossenen, Verbraucher und kleinere Unternehmen z.B. durch die Senkung von Energiesteuern oder direkte Unterstützungszahlungen zumindest teilweise von den stark steigenden Gas- und Strompreisen zu entlasten. Die EU-Kommission will mit ihren Leitlinien sicherstellen, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Einklang mit dem EU-Beihilferecht und der EU-Klimapolitik stehen. |
Donnerstag 14.10.2021 | Online: Treffen Telekommunikationsminister | ||
| Die EU-Telekommunikationsminister werden bei ihrem informellen Treffen eine Grundsatzdebatte über das vorgeschlagene Gesetz über künstliche Intelligenz führen und sich dabei auf die regulatorische Ausgestaltung und die Herausforderungen einer effektiven Umsetzung konzentrieren. Die Europäische Kommission hat den Entwurf einer Verordnung über künstliche Intelligenz im April 2021 vorgelegt. Er ist ein Schlüsselelement der EU-Politik zur Förderung der Entwicklung und Einführung von sicherer und rechtmäßiger künstlicher Intelligenz im gesamten Binnenmarkt, die die Grundrechte achtet. | Dr. Lukas Harta +49 761 38693-244 |
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