Schwerwiegende Grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren (cepAnalyse zu COM2020 727)

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Die Corona-Pandemie hat in der Europäischen Union zu einem grenzüberschreitenden Gesundheitsnotstand geführt. Brüssel will künftig auf Grundlage einer Verordnung bestimmen dürfen, wann ein solcher Ausnahmezustand beginnt und wieder endet. Das Centrum für Europäische Politik (cep) hat den Vorschlag der EU analysiert.

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„Es ist sinnvoll, dass die Kommission vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie klare Regeln schafft. Verwirrend ist jedoch, dass Brüssel in der Verordnung nicht klar definiert, was eine grenzübergreifende Notlage ist, unter welchen Bedingungen sie eintritt, wie viele Mitgliedstaaten betroffen sein müssen und wann ein solcher Ausnahmezustand wieder endet“, kritisiert cep-Jurist Patrick Stockebrandt, der die cepAnalyse mit Co-Autorin Nathalja Nolen verfasst hat.

Laut Stockebrandt werden die Mitgliedstaaten nicht ausreichend in die Entscheidung einbezogen. „Die Feststellung einer solchen Notlage muss mindestens im EU-Gesundheitssicherheitsausschuss getroffen werden. Denn eine solche Entscheidung führt zu besonderen Befugnissen der EU-Organe. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten auf hoher politischer Ebene involviert werden“, fordert Stockebrandt.

Das Parlament wird über den Vorschlag am 13. September beraten. Er ist einer von insgesamt drei Eckpfeilern einer reformierten EU-Gesundheitsarchitektur, die durch die Corona-Pandemie und bestehende Defizite im Gesundheitssektor notwendig geworden war.

Neben neuen Kompetenzen für die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zählt dazu auch ein Ausbau des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Im Bereich der Prävention wollen die Mitgliedstaaten näher zusammenrücken. „Dass die Europäische Union gemeinsame Standards schaffen will, ist ausdrücklich zu begrüßen“, betont cep-Expertin Nolen.