09.06.23
Presseinformation 42/2023
Datum | Institution/Agenda | Ansprechpartner | cep-Statement |
Dienstag, 13.06.2023 | Luxemburg: Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz | ||
| Dr. Patrick Stockebrandt
+49 761 38693-231 | Ende April hat die Kommission umfassende Vorschläge für eine große Reform des EU-Arzneimittelrechts vorgelegt. Diese umfasst auch das Thema Antibiotika und antimikrobielle Resistenzen (AMR). Der Fehlgebrauch von Antibiotika führt zu antimikrobiellen Resistenzen, so dass tödliche Infektionen teilweise nicht mehr mit verfügbaren Antibiotika bekämpft werden können. Der Rat befasst sich mit dem Kommissionsvorschlag für eine Ratsempfehlung, die unter anderem auch zum Inhalt hat, dass die Mitgliedstaaten den Einsatz von Antibiotika – teilweise substanziell – reduzieren sollen. Das cep hatte sich bereits mit der multidimensionalen Herausforderung in einem cepInput auseinandergesetzt.
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| Dr. Patrick Stockebrandt und Marco Mazzone
+49 761 38693-107 | Das cep hat den Vorschlag zum EU-Gesundheitsdatenraum bereits in einer cepAnalyse untersucht. | |
| Nathalja Nolen und Marco Mazzone
+49 761 38693-107 | Das cep hat den Vorschlag zur Verwendung körpereigener Substanzen bereits in einer cepAnalyse untersucht. | |
Straßburg: Europäische Parlament
| Dr. Matthias Kullas
+49 761 38693-236 | Das cep hat den Vorschlag der Kommission zu Künstlicher Intelligenz bereits in einer cepAnalyse untersucht. | |
Mittwoch, 14.06.2023 | Straßburg: Europäische Kommission
| Philipp Eckhardt +49 761 38693-241 | Die Kommission will einen Vorschlag für eine Verordnung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG-Ratings) vorlegen. Diese Ratings werden mittlerweile von einer Vielzahl von Unternehmen angeboten und dienen in erster Linie der Einschätzung der Nachhaltigkeit von Emittenten und Finanzprodukten. Sie ergänzen damit auch reine Bonitätseinschätzungen, wie sie von Ratingagenturen klassischerweise vorgenommen werden. Im Rahmen des Vorschlags will die Kommission nun zunächst eine einheitliche Definition von ESG-Ratings in der EU etablieren. Zudem sollen die Anbieter von ESG-Ratings zu mehr Transparenz hinsichtlich ihrer Geschäftspraktiken und der von ihnen verwendeten Methoden bei der Nachhaltigkeitsbewertung verpflichtet werden. Auch sollen Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei den Anbietern geschaffen und die Anbieter strenger beaufsichtigt werden. Hierbei könnte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA eine wichtige Rolle spielen. Mit den neuen Vorgaben soll unter anderem die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der ESG-Ratings verbessert, Grünfärberei vorgebeugt und das Vertrauen in diesen wachsenden Markt gestärkt werden. |
| Philipp Eckhardt +49 761 38693-241 | Die Kommission wird im Rahmen der Mitteilung und der Empfehlung wohl die nächsten Schritte zur Vollendung und Fortentwicklung der grünen Taxonomie präsentieren. Sie hatte unter anderem bereits angekündigt, neue Rechtsvorschriften zu prüfen, um auch die Finanzierung von Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie anzuerkennen und zu unterstützen, die bis 2030 beim Übergang zur Klimaneutralität helfen („Übergangsaktivitäten“). Erwartet werden kann zudem die Verabschiedung des im Entwurf am 5. April 2023 vorgelegten delegierten Rechtsaktes zur Festlegung von Bewertungskriterien für die vier Umweltziele der grünen Taxonomie: (1) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (2) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, (3) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, und (4) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. | |
Freitag, 16.06.2023 | Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN)
| Dr. Anastasia Kotovskaia
+49 30-43973746-13
und
Philipp Eckhardt +49 761 38693-241 | Der Rat wird über die Ende Mai 2023 vorgelegte Anlagestrategie für Kleinanleger beraten. Das cep hält die, im Rahmen der Strategie vollzogene (vorläufige) Abkehr von umfangeichen Provisionsverboten für sachgerecht. Denn flächendeckende Provisionsverbote hätten nicht nur den Wettbewerb um das beste Vertriebsmodell stark beschränkt, sondern auch die Wahlfreiheit der Kleinanleger massiv beschnitten. Sie wären dann vom Gesetzgeber gezwungen worden, auf andere, für sie möglicherweise weniger vorteilhafte Vertriebswege auszuweichen.
Das Finanzmärkte-Team des cep hat sich bereits in einem cepAktuell, einer cepStudie und im Rahmen eines Beitrags für die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen ausführlich mit den Plänen der EU-Kommission zum provisionsbasierten Finanzvertrieb auseinandergesetzt. |