08.05.18

PRESSEINFORMATION 42/2018

Kritik an Entsendevorschriften für Kraftfahrer

Mit einer neuen Richtlinie zur Entsendung von Kraftfahrern sollen deren Arbeitsbedingungen verbessert und fairer Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen sichergestellt werden.

Die EU-Richtlinie schränkt den Preiswettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig ein. Zu diesem Schluss kommen die Experten des cep in ihrer Analyse des Vorschlages der Kommission.

Die Richtlinie sieht vor, dass künftig bei grenzüberschreitenden Beförderungen ab dem vierten Tag und bei Kabotage ab dem ersten Tag alle Lohnvorschriften des Aufnahmemitgliedsstaats gelten. Dies führt aus Sicht des cep dazu, dass die Entsendung von Kraftfahrern aus Mitgliedsstaaten mit geringem Lohnniveau in solche mit hohem Lohnniveau deutlich teurer werden. Dadurch werden die Preise für Verkehrsdienstleistungen insgesamt steigen und die Effizienz des Binnenmarktes eingeschränkt. Positiv sehen die Autoren der Analyse hingegen, dass die Kontrollbefugnisse der Mitgliedstaaten abschließend geregelt werden. Dadurch werde verhindert, dass die Mitgliedstaaten die Entsendung von Kraftfahren durch unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen erschweren.

Hintergrund und Ziele

Die vorgeschlagene Richtlinie soll nicht nur die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern verbessern und zu „fairem“ Wettbewerb zwischen Verkehrsunternehmen führen, sondern auch deren Verwaltungsaufwand reduzieren. Bisher regelt die Entsenderichtlinie [96/71/EG] die Entsendung von Arbeitnehmern, einschließlich Kraftfahrern. Daneben gilt die Durchsetzungsrichtlinie [2014/67/EU] zur Entsenderichtlinie. Die Durchsetzungsrichtlinie sieht etwa vor, dass die Mitgliedstaaten alle Kontrollen durchführen können, die zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie erforderlich sind. Diese Möglichkeit wurde von den Mitgliedstaaten in der Vergangenheit genutzt, um bürokratische Hürden für die Entsendung von Arbeitnehmern zu errichten.

Nach Ansicht der Kommission werden die Entsenderichtlinie und die Durchsetzungsrichtlinie zur Entsenderichtlinie der hohen Mobilität des Verkehrssektors nicht gerecht. Daher enthält die vorgeschlagene Richtlinie Vorschriften, die von der Entsenderichtlinie und der Durchsetzungsrichtlinie abweichen. Dazu zählt etwa, dass die Lohnvorschriften des Aufnahmemitgliedsstaats bei grenzüberschreitenden Beförderungen nicht ab dem ersten, sondern erst ab dem vierten Tag innerhalb eines Kalendermonats gelten sollen. Dass die Lohnvorschriften des Aufnahmemitgliedsstaats bei Kabotage hingegen ab dem ersten Tag gelten sollen, soll wohl die Auswirkungen der von der Kommission parallel vorgeschlagenen Liberalisierung der Kabotagevorschriften der Marktzugangsverordnung für den Güterverkehr [(EG) 1072/2009] relativieren.

Kabotage ist die Beförderung innerhalb eines anderen Mitgliedstaates im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung. Derzeit dürfen höchstens drei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen durchgeführt werden. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen künftig innerhalb von fünf Tagen beliebig viele Kabotagefahrten erlaubt sein.

cepAnalyse Entsendung von Kraftfahrern