Zentrales digitales Zugangstor (Verordnung)
Die EU-Kommission will ein Online-Portal einrichten, über das Informationen bereitgestellt werden, die Bürger und Unternehmen benötigen, um grenzüberschreitende Tätigkeiten in der EU durchzuführen. Zudem sollen sie über das Portal auf Online-Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten zugreifen und diese auch durchführen können. Bestimmte Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten sollen außerdem digitalisiert werden.
cepAnalyse
Aus Sicht des cep erleichtert der Verordnungsvorschlag das Auffinden von Online-Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten und stellt sicher, dass diese auch von EU-Ausländern abgewickelt werden können. Die Digitalisierung bestimmter mitgliedstaatlicher Verwaltungsverfahren senkt für Bürger und Unternehmen zudem den Aufwand, diese Verfahren durchzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings nur zur Digitalisierung solcher Verwaltungsverfahren verpflichtet werden, die die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nachweislich verbessern.