14.11.17

PRESSEINFORMATION 97/2017

EU schafft zentrales digitales Zugangstor

Die EU-Kommission will für EU-Ausländer und Unternehmen aus dem EU-Ausland den Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren anderer Mitgliedstaaten vereinfachen.

Ein Portal, über das Unternehmen und Bürger an Mitteilungen und Auskünfte gelangen können, erleichtert die Informationsbeschaffung erheblich. Zudem sollen Unternehmen und Bürger über dieses digitale Zugangstor auf Online-Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten zugreifen und diese auch durchführen können. Bestimmte Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten sollen außerdem digitalisiert werden.

In ihrer Analyse des Kommissionsvorschlages verweisen die Experten des cep darauf, dass sich Verwaltungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten oft stark unterscheiden und Links zu online durchführbaren nationalen Verwaltungsverfahren schwer zu finden sind. Außerdem können Verwaltungsvorgänge von EU-Ausländern oft nicht abgewickelt werden, da sie nur in einer Sprache verfügbar sind oder die Eingabe ausländischer Datenformate nicht möglich ist. Hierfür würde das neue Zugangstor, das in die Website „youreurope.eu“ integriert werden soll, Abhilfe schaffen. Dabei sollen die Informationen zu binnenmarktrelevantem Recht und Anweisungen zur Durchführung von Online-Verfahrens neben der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates in einer weiteren EU-Amtssprache verfügbar sein. Aus Sicht des cep sollte diese zweite Amtssprache EU-weit einheitlich Englisch sein, denn dies ist mit weitem Abstand die Sprache, die die meisten EU-Bürger verstehen.

Obwohl ökonomisch sinnvoll birgt der Vorschlag der Kommission aus Sicht des cep rechtliche Unzulänglichkeiten. So ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, online Informationen zu Dokumenten bereitzustellen, die von Drittstaatsangehörigen bei Reisen innerhalb der EU verlangt werden, mangels Kompetenz rechtswidrig. Auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Verwaltungsverfahren zur Beantragung eines Personalausweises oder Passes vollständig online durchzuführen, ist für die Experten des cep unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

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