PRESSEINFORMATION 89/2020
EU-Pressethemen und cep-Ansprechpartner für die Zeit vom 14.12.- 18.12.2020: Farm to Fork, Cybersicherheit, Europäisches Klimagesetz
| Institution/Agenda | Ansprechpartner | cep-Statement | |
Montag, 14.12.2020 | Erwartetes Ergebnis zu Brexit-Verhandlungen | cep Kommunikation +49 761 38693-107 presse(at)cep.eu
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Montag, 14.12.2020 | Brüssel/Online: Videokonferenz der EU-Minister für Energie, u.a. | |||
Integration von Energie-Systemen | Dr. Martin Menner +49 761 38693-242
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Montag, 14.12.2020 | Straßburg/Online: Plenartagung des Europaparlaments, u.a. | |||
Europäisches Jahr der Schiene 2021 | Dr. Martin Menner +49 761 38693-242
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Dienstag, 15.12.2020 | cepAnalyse: Farm to Fork (EN) Die EU-Kommission will ein "Lebensmittelumfeld" schaffen, das es den Verbrauchern erleichtert, sich für eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu entscheiden. Eine cepAnalyse des Centres for European Policy Network hat die Strategie mit Blick auf die Verbraucher analysiert.
| Dr. Patrick Stockebrandt Fachbereichsleiter +49 761 38693-107 | Das Centres for European Policy Network kommt zu dem Schluss, dass die EU-Kommission mit der Strategie ehrgeizige Ziele verfolgt, und dass sie vielversprechende Ansätze enthält. Es muss jedoch insbesondere sichergestellt werden, dass die Souveränität der Verbraucher nicht beeinträchtigt wird, die europäische Lebensmitteltradition unterstützt und bewahrt wird, und dass die Bedingungen einer verpflichtenden Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Lebensmittelverpackungen auf EU-Ebene festgelegt werden, so dass alle Mitgliedstaaten an ihrer Verwaltung mitwirken können, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsmethoden für die Bewertung der ernährungsrelevanten Eigenschaften eines Lebensmittels. | |
Dienstag, 15.12.2020 | Straßburg: Kommissionssitzung, u.a. | |||
Mitteilung zur Cybersicherheits-Strategie und
Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen | Philipp Eckhardt +49 761 38693-241 | Die Kommission will bei der Überarbeitung der NIS-Richtlinie [(EU) 2016/1148, s. cepAnalyse] ihren Anwendungsbereich auf weitere Anbieter wesentlicher Dienste ausdehnen. Darunter fallen bisher z.B. Banken, Energieversorger, Krankenhäuser und Börsen, bei denen Cyber-Angriffe schwere volkswirtschaftliche Schäden anrichten können. Die Kommission plant außerdem, den Spielraum, den die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Dienste haben, einzuschränken. | ||
Aktionsplan für notleidende Kredit | Dr. Bert van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230 | Erwartet wird, dass die Corona-Krise zu einem deutlichen Anstieg der notleidenden Kredite (NPL) führen wird. Schon Anfang November hatte die Kommission den EU-Finanzministern Elemente des neuen NPL-Aktionsplans präsentiert. Erwartet wird eine umfassende EU-Strategie und mehrere sich ergänzende politische Maßnahmen. Möglich wären Vorschläge zur Erhöhung der Qualität und Transparenz von NPL-Daten, und eine Empfehlung oder gar Richtlinie zur Harmonisierung ausgewählter Elemente des nationalen Insolvenzrechts. Abzuwarten ist, ob die Kommission auch ein Netzwerk von europäischen Bad Banks vorschlägt, das eventuell sogar vom ESM unterstützt wird. | ||
Digital Services Act
Mehr Informationen zu diesem Thema in dieser cepStudie | Dr. Lukas Harta +49 761 38693-244 | Der Digital Services Act soll insbesondere die Haftungsregeln für digitale Dienstleistungen und Produkte aktualisieren. Die verstärkte Nutzung neuartiger digitaler Dienste – etwa Cloud-Dienste oder Social-Media-Dienste – wirft neue Fragen zur Verantwortung der Anbieter solcher Dienste hinsichtlich der Verbreitung illegaler Inhalte auf. Es ist daher sachgerecht, dass die EU-Kommission die bestehenden Vorschriften aktualisiert. | ||
Digital Markets Act
Mehr zum Thema in diesem cepInput | Dr. Lukas Harta +49 761 38693-244 | Der Digital Markets Act soll den Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherstellen. Die EU-Kommission sollte dafür Vorsorge treffen, dass der Digital Markets Act nur Unternehmen betrifft, deren Marktmacht höchstwahrscheinlich nicht bestreitbar ist, und so auf benachbarte Märkte übertragen werden kann, dass ein ernsthaftes Risiko besteht, dass der Wettbewerb auf diesen benachbarten Märkten behindert wird. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden muss die Kommission klar definieren, welche Voraussetzungen eine Anwendung des Digital Markets Acts rechtfertigen. | ||
Mittwoch, 16.12.2020 | Brüssel/Online: Eurogruppe, u.a. | |||
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 10.-11. Dezember 2020 | Dr. Bert van Roosebeke Fachbereichsleiter +49 761 38693-230 |
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Donnerstag, 17.12.2020 | Brüssel: Treffen der für Umwelt zuständigen EU-Minister (Umweltrat), u.a. | |||
Europäisches Klimagesetz
Mehr Informationen dazu in dieser cepAnalyse | Dr. Martin Menner +49 761 38693-242
| Es ist sachgerecht, dass das „Europäische Klimagesetz“ entgegen der durch den Titel in Teilen der Öffentlichkeit geweckten Erwartungen selbst noch keine klimapolitischen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2031–2050 festlegt, sondern nur das Verfahren für deren Koordinierung, Überwachung und Bewertung nach dem „Governance-System“ regelt. |