Europäisches Klimagesetz (cepAnalyse zu COM2020_80)

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Das "Europäische Klimagesetz" soll das Ziel der "Klimaneutralität" der EU bis 2050 festlegen sowie die Prüfung einer weiteren Verschärfung der Emissionsreduktionsvorgaben für 2030 von 40% auf 50% bis 55% gegenüber 1990 regeln.

cepAnalyse

Bevor die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festlegt, sollte sie einschätzen können, welche Auswirkungen die dafür notwendigen Treibhausgas-Einsparungen in der EU haben. Die Ermächtigung der Kommission, durch delegierte Rechtsakte einen Zielpfad für die schrittweise Verwirklichung des EU-2050-Klimaziels festlegen zu dürfen, verstößt gegen EU-Recht.

Legge europea sul clima  (veröff. 18.06.2020)