Netz- und Informationssicherheit (Richtlinie)

Die Richtlinie soll einen Mindestschutz der Netz- und Informationssysteme sicherstellen. Die Kommission will bestimmten Marktteilnehmern und öffentlichen Verwaltungen technische Schutzmaßnahmen und Pflichten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen auferlegen. Die Mitgliedstaaten sollen Strategien für die Netz- und Informationssicherheit ausarbeiten.

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Die Ergreifung von Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Netze und Informationssysteme auf internationaler Ebene sind geboten, da sich Cyberangriffe in immer größerem Umfang grenzüberschreitend auswirken.

Die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldepflicht sind sachgerecht. Die Meldungen sollten Aufschluss über die Sicherheitslücke geben, die zu dem Sicherheitsvorfall geführt hat. In der Richtlinie mangelt es jedoch an inhaltlichen Mindestkriterien für die Meldungen. KMU sollten von der Meldepflicht ausgenommen werden. Die Einrichtung einer zentralen nationalen Behörde ist nicht mit dem föderalen Aufbau des deutschen Staates vereinbar.

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Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor