ETS-Review: Das Fundament des Emissionshandels muss unangetastet bleiben
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ETS-Review: Das Fundament des Emissionshandels muss unangetastet bleiben

Dr. André Wolf
Dr. André Wolf
Dr. Götz Reichert, LL.M.
Dr. Götz Reichert, LL.M.
  • Die Reform des Emissionshandels setzt die Weichenstellungen für die Zukunft der EU-Klimapolitik
  • Entscheidend für die Finanzierbarkeit von Investitionen in klimafreundliche Technologien bleibt die Erwartung langfristig steigender CO2-Preise
  • Interventionen in die CO2-Preisbildung gefährden Investitionsanreize in die grüne Transformation und erhöhen die langfristige Marktunsicherheit

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Die Europäische Kommission legt heute ihre langerwarteten Vorschläge zur Änderung des EU-Emissionshandels in den Sektoren Energie, Industrie, Luftverkehr und Schifffahrt (EU-ETS1) vor. Es zeichnet sich ab, dass im folgenden Gesetzgebungsverfahren die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und zahlreichen Interessengruppen hart um die Absenkung des Ambitionsniveaus der CO2-Bepreisung ringen werden. Im Zentrum der Auseinandersetzung werden eine langsamere Absenkung der Ausgabemenge neuer Zertifikate ab 2030 und die Zukunft der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten an Carbon-Leakage-Sektoren stehen.

Um die Wirksamkeit des Emissionshandels als effizientes Klimaschutzinstrument nicht zu verwässern, müssen zusätzliche Eingriffe in das Marktdesign verhindert werden. Dies gilt insbesondere für solche Anpassungen, die den für die Systemeffizienz zentralen Preismechanismus schwächen. So wurde bereits die Einführung eines atmenden Preisdeckels durch Anpassungen in der Funktionsweise der Marktstabilitätsreserve diskutiert. Zudem könnte die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Industrieunternehmen künftig an die Bedingung geknüpft werden, die erzielten Einsparungen bei den Emissionskosten direkt in die Dekarbonisierung zu investieren.

Eine Kombination aus Preisdeckelung und Investitionskonditionalität würde die Funktionsfähigkeit des stark auf Preiserwartungen basierenden Emissionshandelssystems gefährden. Entscheidend für die Finanzierbarkeit von Investitionen in klimafreundliche Technologien bleibt die Erwartung langfristig steigender CO2-Preise. Eine Investitionskonditionalität bei der freien Zertifikatezuteilung kann die Wirkung gedämpfter Preiserwartungen nicht kompensieren. Denn sie trägt nicht zur Senkung der Finanzierungskosten von Investitionen bei. Stattdessen motiviert sie im ungünstigsten Fall Unternehmen aus Carbon-Leakage-Sektoren zur voreiligen Investition in gegenwärtig noch teure Dekarbonisierungslösungen, um weiter von der freien Zertifikatezuteilung profitieren zu können. Dies untergräbt den zentralen Vorteil des Emissionshandels: die Möglichkeit, ein festgelegtes Emissionsziel durch Marktmechanismen zu minimalen Kosten zu erreichen. Die gegenwärtigen Überlegungen sind somit ein weiterer Beleg dafür, dass die Kommission die Transformation nicht hinreichend als Finanzierungsproblem versteht.

In globaler Perspektive würde eine Investitionskonditionalität auch die Wirksamkeit der bestehenden Schutzmaßnahmen gegen Carbon Leakage beeinträchtigen. Unternehmen, denen keine wirtschaftlichen Lösungen zur Emissionsreduktion zur Verfügung stehen, müssten zukünftig ihre Emissionszertifikate am Markt erwerben. Dies belastet vorrangig die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Emittenten auf Exportmärkten, einen Bereich, für den der gegenwärtige CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) nach wie vor keinen Schutz bietet.

Ein Eingriff in die freie Preisbildung, wie ihn ein Preisdeckel darstellt, würde zudem die Marktunsicherheit langfristig erhöhen anstatt sie zu senken. Marktakteure würden den Schluss ziehen, dass auch zukünftig in ähnlichen politisch-ökonomischen Krisensituationen Anpassungen am Marktdesign zu erwarten sind. Der regulatorische Risikofaktor nimmt so zu, was angesichts der Langfristigkeit der anstehenden Investitionen auf die Finanzierungskosten durchschlagen sollte. Die Komplexität der Wechselwirkungen zwischen ETS1-Preis und Energiepreisen macht zudem die direkten Effekte eines CO2-Preisdeckels auf die Rendite von klimafreundlichen Technologien schwer prognostizierbar (cepInput 6/2026).

Der starke Wettbewerbsdruck auf Europas energieintensive Industrien erfordert zweifellos eine entschlossene politische Reaktion. Anstatt aber die Funktionsfähigkeit des Emissionshandels, Europas nach wie vor effizientestes Instrument für den Klimaschutz, zu gefährden, sollte sich die EU auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Dekarbonisierung konzentrieren. Das betrifft vorrangig die hohen Energiekosten, Engpässe beim Infrastrukturausbau und fehlende Leitmärkte für grüne Technologien. Der parallel veröffentlichte Aktionsplan zur Elektrifizierung setzt hierfür erste wichtige Prioritäten. Zudem sollte der ETS-Review genutzt werden, die bereits ad hoc beschlossene Verschiebung des Emissionshandels für Straßenverkehr und Gebäude (EU-ETS2) nun auch formell in der Emissionshandelsrichtlinie zu regeln und so frühere Rechtsverstöße (cepStudie 5/2026) zu heilen.