Omnibus I-Paket: Vereinfachungen bei der grünen Taxonomie
Am 26. Februar 2025 stellte die Kommission ein sogenanntes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit vor.
Im Rahmen dieses Pakets schlug sie insbesondere Änderungen an der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, s. cepAdhoc) und der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD, s. cepAdhoc) vor. Darüber hinaus stellte sie an diesem Tag auch einen Entwurf für Anpassungen an drei delegierten Verordnungen – Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178, Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 und Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 – welche die Vorgaben der EU-Verordnung zur grünen Taxonomie konkretisieren vor und startete eine Konsultation. Am 4. Juli 2025 hat die Kommission nun eine delegierte Verordnung zur Anpassung der drei genannten Verordnungen angenommen, welche Vereinfachungen bei den nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten der Taxonomie vorsieht. Ein cepDossier stellt die wesentlichen Änderungen vor.