Quick-Fix zu den EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Seit Januar 2023 ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in Kraft. Nach der Richtlinie sind alle Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einheitlichen EU-Standards (ESRS) verpflichtet.
Diese Standards wurden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 verankert. Nachdem die Kommission im Februar 2025 Vorschläge zur Anpassung der CSRD präsentiert hat (s. cepAdhoc), sind Problematiken in Bezug auf einige Regelungen in den bestehenden ESRS zu Tage getreten. Um diesen Problematiken zu begegnen, veröffentlichte die Kommission am 11. Juli 2025 eine Delegierte Verordnung zur Anpassung der derzeit geltenden ESRS. Ein cepDossier stellt die wesentlichen Änderungen kurz vor.