CO2-Grenzausgleich (CBAM): Änderungen

Die EU-Verordnung zur Etablierung des CO2-Grenzausgleichssystems Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) aus dem Jahr 2023 zielte darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, die durch klimaschutzbedingte Mehrkosten bestimmter Waren aus der EU gegenüber importierten Waren aus Drittstaaten verursacht wurden, zu beseitigen.

Jetzt soll im Rahmen der Omnibus-Pakete die CBAM-Verordnung vereinfacht und der mit ihr verbundene Verwaltungsaufwand verringert werden. In einem cepDossier haben wir die wichtigsten Neuregelungen zusammengestellt.

Zum cepDossier 3/2025