12.09.17

EU-Kommission will Datenübermittlung in Drittstaaten erleichtern

EURACTIV.de berichtet über die cepAnalyse zum Richtlininienvorschlag der EU-Kimmission zur Datenübermittlung in Drittstaaten.

Personenbezogene Daten sollen leichter in Drittstaaten außerhalb der EU übermittelt werden könne. Das cep bezeichnen diesen Ansatz in einer Analyse des Vorhabens als „grundsätzlich zweckmäßig“. Allerdings sei bei der Anwendung Vorsicht geboten: „Angemessenheitsbeschlüsse können ihre Rechtfertigung verlieren, wenn zuvor unbekannte, schwerwiegende Datenschutzdefizite im Drittland erkannt werden oder neu entstehen. Dies kann im Grenzfall dazu führen, dass der Europäische Gerichtshof sie für ungültig, da rechtswidrig erklärt.“

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