18.09.21
Die neuen „Null-Schadstoff-Ziele" für die EU sind keine
"Das Subsidiaritätsprinzip sagt: Soweit sich Umweltverschmutzung grenzüberschreitend auswirkt, etwa in der Luft, ist die EU zuständig; andernfalls, wie bei Siedlungsabfällen, sind es die Mitgliedstaaten. Der Aktionsplan übergeht beide Bedingungen."