01.04.21
cep-Studie: EU-Gesetz zu Datennutzungen schafft Rechtsunsicherheit
Die EU-Kommission will es Behörden, Unternehmen und Privatpersonen einfacher machen, wertvolle Daten der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Derartige Datenspenden, etwa die freiwillige Weitergabe von Gesundheitsdaten zur Erforschung der Corona-Pandemie, sollen durch den neuen europaweiten Rechtsrahmen ermöglicht werden. Die cepAnalyse kritisiert allerdings, dass die EU bei ihren Bemühungen auf halbem Weg stehengeblieben sei: „Da die EU-Verordnung die Behörden nicht dazu verpflichtet, Daten bereitzustellen, hängt der Erfolg von deren Bereitschaft ab, dies freiwillig zu tun“, sagt cep-Experte Philipp Eckhardt.
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