Publikationsarchiv

 

In diesem Archiv finden Sie alle Veröffentlichungen des cep | Centrum für Europäische Politik der letzten Jahre:

cepAdhoc: Pointierte Stellungnahme zu aktuellen Fragen der EU-Politik

cepAnalyse: Übersichtliche Ausarbeitungen – mit Kurzdarstellung sowie ökonomischer und rechtlicher Evaluierung – zu konkreten EU-Vorhaben (Verordnung, Richtlinie, Grünbuch, Weißbuch, Mitteilung) mit 2-seitiger Kurzfassung (Executive Summary)

cepInput: Impuls zu aktuellen Herausforderungen der EU-Politik

cepStudie: Umfassende Untersuchung zu volkswirtschaftlich und rechtlich relevanten Fragestellungen der EU

2011

Der Vorschlag sieht die Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung vor. Der Beschluss ist zu erlassen, wenn das Bestehen einer Forderung glaubhaft gemacht wird. Für die Vollstreckung des Beschlusses müssen die Mitgliedstaaten Vollstreckungsbehörden bestimmen, die den Beschluss ohne weitere Prüfung anerkennen und die benannten Konten des Schuldners vorläufig pfänden müssen. Kennt der Gläubiger die Konten des Schuldners nicht, sollen die Banken zur Bekanntgabe der Konten verpflichtet werden oder die Behörden sie in hoheitlichen Registern recherchieren. Der Schuldner erfährt erst nach der Pfändung von dem Verfahren.

2010

Das vorliegende Grünbuch soll Wege zur Entwicklung eines (in allen Amtssprachen verfügbaren) Europäischen Vertragsrechts aufzeigen: Die Kommission stellt dazu verschiedene Optionen für ein „Europäisches Vertragsrechtsinstrument“ zur Diskussion. Darunter versteht sie ein Konstrukt vertragsrechtlicher Regelungen der EU, das näher auszugestalten ist, insbesondere im Hinblick auf das Ausmaß der Rechtsverbindlichkeit (Rechtsform), die Regelungsbreite (materieller Anwendungsbereich) und die Anwendbarkeit auch auf nicht grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse.

2010

Der Aktionsplan soll die im Stockholmer Programm aufgestellten Ziele zur Schaffung des europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts umsetzen. Hierzu führt er 354 Maßnahmen und einen genauen Zeitplan auf.

2009

Die EU-Kommission möchte bei Massenforderungen die Möglichkeiten der kollektiven Rechtsverfolgung von Schadenersatzansprüchen eröffnen bzw. gegebene Möglichkeiten erweitern. Zu diesem Zweck stellt sie in einem Grünbuch verschiedene Handlungsoptionen vor, die sich sowohl auf grenzüberschreitende als auch auf rein inländische Fälle auswirken. Ein Teil der Erwägung ist die Einführung von vereinheitlichten Gerichtsverfahren zur kollektiven Rechtsdurchsetzung.

2008

Mit der Verordnung will die EU die Europäische Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea, SPE) einführen. Die SPE ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der die Anteilseigner ein Gründungskapital von mindestens einem Euro einbringen müssen und nur bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals haften. SPE können in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Bedingungen gegründet werden und unterliegen dabei nur geringen Anforderungen. Auch die Sitzverlegung der SPE in einen anderen Mitgliedstaat ist jederzeit und ohne vorherige Auflösung möglich. Die Unternehmenssatzung können die Gründer relativ frei gestalten.

2008

Die Kommission setzt sich für vereinheitlichte Regeln über den Zugang zu bestimmten nationalen Registern ein. Dazu zählen insbesondere Handelsregister, Einwohnermelderegister, Steuer- und Sozialversicherungsregister. Langfristig hält die Kommission auch eine Vernetzung der Insolvenz-, Handels- und Unternehmensregister für wünschenswert. Schuldner, die auf eine titulierte Forderung hin nicht zahlen, sollen ihr Vermögen in der EU mittels einer vereinheitlichten europäischen Vermögenserklärung (euVE) offen legen müssen.

2008

Ein verbesserter Rechtsrahmen für die Durchsetzung privater Schadenersatzansprüche soll die öffentliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ergänzen. Die EU-Kommission schlägt in ihrem Weißbuch vor, neben Einzelklagen auch Verbands- und Gruppenklagen einzuführen. Bereits im Jahre 2005 hatte sie in einem Grünbuch zu Schadenersatzklagen auf unzureichende Vorschriften der Mitgliedstaaten hingewiesen.

2008

Der wichtigste Anwendungsfall für grenzüberschreitende außervertragliche Schuldverhältnisse sind Straßenverkehrsunfälle mit internationaler Beteiligung. Derzeit ist es oft schwierig, das Recht zu bestimmen, nach dem solche Fälle beurteilt werden sollen. Das internationale Privatrecht der Staaten führt hier manchmal zu widersprüchlichen Lösungen. Die „Rom II“-Verordnung beseitigt durch weitgehende Vereinheitlichung Widersprüche zwischen den Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten.

Sie erlaubt ferner Vereinbarungen der Betroffenen über das anzuwendende Recht und sieht dort, wo solche Vereinbarungen fehlen, klare Regeln und Rangfolgen zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts vor. Damit entfallen auch Möglichkeiten für Kläger, das jeweils vorteilhafteste Recht zu wählen (so genanntes „forum shopping“).

2006

Mit diesem Vorschlag plant die EU-Kommission eine Vereinfachung und Beschleunigung der Beilegung von Streitigkeiten über geringwertige Forderungen. Außerdem soll die Union als einheitlicher Raum des Rechts verwirklicht werden. Alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher sind von diesem Gesetzesvorhaben betroffen. 

2006

Der Vorschlag der Kommission zielt ab auf die Einführung eines einheitlichen Europäischen Mahnverfahrens zur Beitreibung nicht bestrittener, grenzüberschreitender Geldforderungen. Dieses Verfahren betrifft alle Unternehmen, Gewerbetreibenden und Verbraucher, da es zur Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Verträgen beiträgt und dadurch grenzüberschreitende Marktaktivitäten fördert.