25.10.18

PRESSESTATEMENT 107/2018

Gefahr für Lebensmittelbranche

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zu „unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette“ bedroht die gesamte Branche, erklärt cep-Handelsexperte Muhammed Elemenler.

„Das geplante Verbot für 'unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette' greift massiv in die Vertragsfreiheit des Handels ein. So gefährdet die Untersagung von Zusammenschlüssen von Einzel- und Großhandel zu Einkaufsgemeinschaften das Geschäftsmodell von Supermarktketten wie Edeka oder Rewe. Der Beschluss des Europäischen Parlaments bedroht darüber hinaus die Existenz von landwirtschaftlichen Genossenschaften, die gegründet wurden, um mit größeren Abnehmern auf Augenhöhe faire Bedingungen auszuhandeln.

Mit ihrer Richtlinie zu 'unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette' wollte die EU-Kommission ursprünglich Kleinst-, kleine und mittlere Erzeuger (KMU) und Erzeugergemeinschaften von Lebensmitteln vor bestimmten unfairen Vertragsregelungen und -praktiken ihrer Abnehmer schützen (s. cepAnalyse). Der heutige Beschluss schießt über das Ziel hinaus. Er würde den Wettbewerb und Handel in der Lebensmittelbranche durch eine Vielzahl teilweise sich überschneidender und nicht durchdachter Verbote ersticken. Auch könnten Abnehmer keine strengeren Umwelt- und Tierschutzstandards als die gesetzlich vorgesehenen verlangen. Sinnvoller wäre, die wettbewerbsrechtlichen Regeln effektiver durchzusetzen. Dies könnte etwa durch ein anonymes Beschwerdesystem gewährleistet werden, wie dies auch der Richtlinienvorschlag vorsieht.

Die heutige Abstimmung stand unter Zeitdruck, eine Einigung noch während der Präsidentschaft Österreichs zu erreichen. In den Trilogverhandlungen muss der Rat nun durchsetzen, dass die Richtlinie zumindest die Vielzahl der Verbote reduziert. Besser wäre eine Regelung, die nicht allgemein auf pauschale Verbote einzelner Regelungen setzt, sondern es erlaubt, eine vertragliche Beziehung in seiner Gesamtheit flexibel im Hinblick auf seine Unlauterkeit zu beurteilen.“

Kontakt: Muhammed Elemenler (elemenler(at)cep.eu, +49 761 38693-244).