Unlautere Handelspraktiken (Richtlinie)

Mit Mindeststandards sollen Kleinst-, kleine und mittlere Lieferanten im Lebensmittelhandel vor unlauteren Handelspraktiken geschützt werden. Hierzu hat die EU-Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen. Bislang gibt es EU-weit keine einheitlichen Regelungen zum Umgang mit unlauteren Handelspraktiken.

cepAnalyse

Das cep steht dem Vorschlag insgesamt kritisch gegenüber. Denn der pauschale Schutz von KMU verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das cep kritisiert darüber hinaus, dass der Richtlinienvorschlag keine Regelung vorsieht, die im Einzelfall eine Gesamtabwägung aller vertraglichen Beziehungen erlaubt oder es ermöglicht, flexibel den Einzelfall zu prüfen. Zudem sollte die Richtlinie nur dann gelten, wenn ein Lieferant von einem Käufer abhängig ist. Lediglich die vorgesehene Möglichkeit zur vertraulichen Behandlung von Beschwerden ist zu begrüßen, weil dies verhindert, dass Lieferanten aus Angst keine Beschwerde gegen unlautere Handelspraktiken einreichen.

cepMonitor

Der cepMonitor gibt den Stand der Verhandlungen zu diesem Gesetzesentwurf in Rat und Europäischem Parlament wieder und informiert über den erlassenen Rechtsakt und dessen Umsetzungsfristen. Weiter zum cepMonitor